Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig.
So beanstandete aktuell das Landgericht Nürnberg-Fürth eine frühere Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas. Der Sportartikelhersteller hatte nach Ansicht des Landgerichts in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll.
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