Sagt ein Reiseveranstalter einen gebuchten Cluburlaub kurzfristig ab und bietet lediglich einen gewöhnlichen Hotelaufenthalt oder einen Cluburlaub an einem anderen Urlaubsort als Ersatz an, kann dies einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründen. Eine zwischenzeitlich anderweitig unternommene Urlaubsreise
Artikel lesen
Der stornierte Cluburlaub – und die entgangene Urlaubsfreude
Sagt ein Reiseveranstalter einen gebuchten Cluburlaub kurzfristig ab und bietet lediglich einen gewöhnlichen Hotelaufenthalt oder einen Cluburlaub an einem anderen Urlaubsort als Ersatz an, kann dies einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründen. Eine zwischenzeitlich anderweitig unternommene Urlaubsreise
Artikel lesen




































































































