Der Bundesfinanzhof wird deutlich und mahnt eine Änderung der Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine an, die insbesondere die bisher als umsatzsteuerfrei behandelten Mitgliedsbeiträge betreffen dürfte: Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspreche der ständigen Rechtsprechung des
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Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen
Die Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen kann zwar bereits bei kleinräumigen Zerstörungen das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen. Eine Zerstörung kann aber ausgeglichen werden.
Mit dieser Begründung blieb aktuell eine Klage gegen den Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg. Die
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