Die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Samplings kann als Pastiche nach § 51a Satz 1 UrhG zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an das bestehende Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit den übernommenen Elementen einen erkennbaren künstlerischen
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Die zu lange verlängerte Begründungsfrist
Verlängert das Gericht die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist über das gesetzlich zulässige Maß hinaus, ist die Verlängerung insoweit unwirksam. Vertraut der Verfahrensbevollmächtigte auf den gerichtlich bestimmten Fristablauf und reicht die Begründung innerhalb dieser Frist ein, ist Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, wenn
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