Ein Bebauungsplan zur Erweiterung von Sportanlagen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil mit seiner Umsetzung Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Auswirkungen auf geschützte Arten und das Stadtklima verbunden sein können. Entscheidend ist, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten
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Betriebsrentenanpassung – zu einem festen Stichtag
Wird das betriebliche Ruhegeld nach einer Betriebsvereinbarung jährlich zu einem festen Stichtag entsprechend der „Entwicklung der Gehaltstarife“ angepasst, sind nur Tarifsteigerungen zu berücksichtigen, die vor diesem Anpassungsstichtag bereits wirksam geworden sind. Eine am Anpassungsstichtag selbst eintretende Tariferhöhung führt daher grundsätzlich
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