Einem ausländischen Staat stehen keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zu.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt das Königreich Marokko die Betreiberin des Nachrichtenportals „ZEIT ONLINE“ sowie die Verlegerin der Tageszeitung „Süddeutsche Zeitung“ und Betreiberin des dazugehörigen Online-Nachrichtenportals
Artikel lesen









































































































