Die Bestätigungsseite nach Betätigung eines Online-Kündigungsbuttons darf ausschließlich der Abgabe der Kündigungserklärung dienen. Hinweise auf Kündigungsalternativen oder andere Angebote verstoßen gegen § 312k BGB.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton im elektronischen Geschäftsverkehr weiter konkretisiert. Die
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