Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell in zwei Verfahren erneut mit den Voraussetzungen und der Reichweite der in § 477 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung; im Folgenden aF; nunmehr § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB)
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Ratenzahlung beim Bauträgervertrag – "nach vollständiger Fertigstellung"
Mit der Auslegung der Formulierung „nach vollständiger Fertigstellung“ in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem zugrunde lag ein Fall aus Berlin, in dem die Bauträgerin restliche Vergütung aus einem Bauträgervertrag forderte. Die Bauträgerin errichtete
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