Steuert ein Plattformbetreiber die Ausspielung von Werbeanzeigen und Nutzerinhalten durch automatisierte Auswahlverfahren und Algorithmen, kann dies nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main eine haftungsrechtlich relevante Kontrolle über die Inhalte begründen. Bei rechtsverletzender Fake-Werbung kann er dann auf Unterlassung, Schadensersatz
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Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
Steuert ein Plattformbetreiber die Ausspielung von Werbeanzeigen und Nutzerinhalten durch automatisierte Auswahlverfahren und Algorithmen, kann dies nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main eine haftungsrechtlich relevante Kontrolle über die Inhalte begründen. Bei rechtsverletzender Fake-Werbung kann er dann auf Unterlassung, Schadensersatz
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