Für die Frage, ob eine unangemessene Verfahrensdauer zu einem materiellen Nachteil eines Verfahrensbeteiligten geführt hat, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge genommen hätten, wenn das Ausgangsverfahren in angemessener Zeit abgeschlossen worden wäre. Dabei ist „hinzuzudenken“, dass das Verfahren durch
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Youtube, Online-Glücksspiele – und das Haftungsprivileg für Plattformbetreiber
Ein Plattformbetreiber kann sich nicht auf das unionsrechtliche Hosting-Privileg berufen, wenn er im Rahmen einer Geschäftspartnerschaft vorab den Inhalt eines Kanals prüft und dadurch konkrete Kenntnis von dessen wesentlichen Inhalten erlangt. Dies gilt auch für Werbeinhalte zu Online-Gewinnspielen.
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