Für die Höhe des Grades der Behinderung ist die Gesamtwirkung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich. Einzelwerte werden nicht addiert; überschneiden sich die Auswirkungen verschiedener Erkrankungen, ist dies bei der Bildung des Gesamt-GdB zu berücksichtigen.
Der GdB beschreibt
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