Ein Bebauungsplan zur Erweiterung von Sportanlagen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil mit seiner Umsetzung Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Auswirkungen auf geschützte Arten und das Stadtklima verbunden sein können. Entscheidend ist, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten
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Selbstschutz ist keine Denunziation: BVerwG erleichtert Rehabilitierung von DDR-Unrecht
Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nach dem VwRehaG ist nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ausgeschlossen, wenn der Betroffene nach einer Selbstanzeige im Verhör weitere Beteiligte benennt, um eine ihm unmittelbar drohende politische Strafverfolgung abzuwenden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die
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