Eine Amtshaftung wegen strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen setzt nicht voraus, dass sich der Verdacht später als zutreffend erweist. Entscheidend ist vielmehr, ob Staatsanwaltschaft und Gericht den Anfangsverdacht und die angeordneten Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vertretbar annehmen durften.
Nachdem ein Hotel- und
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