Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Die Beweiswürdigung ist Aufgabe des Tatgerichts. Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob dem Tatgericht dabei Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.

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Aussagen kindlicher Zeugen – und die Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut. Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können,

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Die Opferzeugin – und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage

Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass Berufsrichter über diejenige Sachkunde bei der Anwendung aussagepsychologischer Glaubwürdigkeitskriterien verfügen, die für die Beurteilung von Aussagen auch bei schwieriger Beweislage erforderlich ist. Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter Mitglieder

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Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen

Die Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen sowie der Glaubhaftigkeit seiner Aussage ist grundsätzlich Sache des Gerichts. Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ist jedenfalls dann geboten, wenn die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen durch Umstände, wie etwa bestimmte Erkrankungen, beeinträchtigt sein kann, deren Bedeutung der Richter regelmäßig nicht eindeutig beurteilen kann. Nach §

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Verlust des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Ein Sachverständiger erhält für ein Gutachten zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage keine Vergütung, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig schwerwiegende Verstöße gegen den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand begeht. Über die wissenschaftlichen Anforderungen, die an ein aussagepsychologisches Gutachten zu stellen sind, darf sich ein Sachverständiger selbst dann nicht hinwegsetzen, wenn er

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Gewaltopferentschädigung und die glaubhaften Angaben des Opfers

Nach dem Opferentschädigungsgesetz kann eine Person Versorgungsleistungen beanspruchen, wenn sie infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädi­gung erlitten hat. Dabei kann die Glaubhaftmachung des schädigenden Vorganges durch das Opfer ausreichen: Der Entscheidung über die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind, wie jetzt das Bundessozialgericht klargestellt hat, die

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