Gerichtliche Kontrolle von Prüfungsbewertungen

Bei Klagen gegen den abschließenden Prüfungsbescheid ist eine volle gerichtliche Kontrolle der Prüfungsbewertungen möglich. Die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung kann der Prüfungsteilnehmer in seine Klage gegen den abschließenden Prüfungsbescheid auch dann einbeziehen, wenn seiner Rüge gegen diese Bewertung in einem früheren Widerspruchsbescheid anders als Rügen gegen die Bewertungen anderer Prüfungsleistungen

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Juristenpfusch im Staatsexamen ?

Für eine nachträgliche Aberkennung einer juristischen Staatsprüfung durch das Justizprüfungsamt ist es nicht ausreichend, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Täuschungshandlung in der mündlichen Prüfung besteht. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen die Aufhebung der mündlichen Prüfung und Anordnung der Wiederholung

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