Zum Klageverfahren des Insolvenzverwalters wegen der Qualifizierung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist der Insolvenzschuldner nicht gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen. Nach der Bundesfinanzhof-Rechtsprechung scheidet eine notwendige Beiladung des Insolvenzschuldners bei einem Streit darüber aus, ob eine Steuerverbindlichkeit eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1
Artikel lesenSchlagwort: Verwertung
Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens – durch den absonderungsberechtigten Gläubiger
berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der
Artikel lesenZwangsräumung – und die Sachen des Mieters
Nach § 885a Abs. 4 Satz 1 und 4 ZPO kann der Gläubiger die im Räumungsobjekt befindlichen Sachen lediglich dann verwerten beziehungsweise vernichten, wenn der Schuldner die Sachen nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Einweisung des Gläubigers in den Besitz abfordert. Hat der zwangsgeräumte Mieter seinen Besitz vom
Artikel lesenKostenbeitrag für den Insolvenzverwalter
Ein Kostenbeitrag setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Verwertung kraft seines Verwertungsrechts aus § 166 InsO vornimmt oder hätte vornehmen können. Das in § 166 Abs. 1 InsO begründete Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Sachen, die er in seinem Besitz hat, soll vorhandene Chancen für eine
Artikel lesenStreits um die Massezugehörigkeit – und die Verzögerung der Verwertung
Eine wegen eines Streits um die Massezugehörigkeit eines Gegenstandes erhobene Klage vor den ordentlichen Gerichten ersetzt nicht die Fristsetzung durch das Insolvenzgericht wegen Verzögerung der Verwertung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 InsO. Die Vorschrift des § 173 InsO setzt eine besitzrechtliche Lage voraus, in welcher der absonderungsberechtigte Gläubiger
Artikel lesenVersteigerung sichergestellter Häuser
Die Verwertungsanordnung zur Versteigerung von sichergestellten Häusern kann nicht auf das allgemeine Polizeirecht gestützt werden. Wegen des massiven Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Eigentum, ist eine Versteigerung nur zulässig, wenn der Gesetzgeber Verfahrensvorschriften – wie sie etwa das Zwangsversteigerungsgesetz enthält – erlassen hat, die eine unverhältnismäßige Verschleuderung von Grundeigentum verhindert.
Artikel lesenUmsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum
Der Bundesfinanzhof hat die bei der Verwertung von Sicherheiten in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht insbesondere bei Bankgeschäften zu beachtenden Grundsätze präzisiert und teilweise geändert. Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1
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