Bei erheblichen Waldschäden durch Rotwildverbiss darf die Jagdbehörde erhöhte Abschusszahlen festsetzen, um so den Rotwildbestand zu verringern. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei Eilverfahren entschieden.
In den zugrunde liegenden Fällen hatte das Forstamt Soonwald in zwei Jagdbezirken starke Verbiss- und Schälschäden festgestellt, welche durch den erheblich angewachsenen Rotwildbestand verursacht worden waren. Die obere Jagdbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, setzte daher mit sofortiger Wirkung die Rotwildabschusszahlen für das Jagdjahr 2007/2008 für die beiden Jagdbezirke – statt wie zunächst vorgesehen auf 28 bzw. 17 – auf 65 bzw. 40 Tiere fest.
Nach den jagdrechtlichen Bestimmungen sind solche Abschussregelungen von den Jagdausübungsberechtigten zu befolgen. Um eine aufschiebende Wirkung dieser Anordnung zu erreichen, wandten sich die betroffenen Jagdausübungsberechtigten mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht. Sie machten geltend, dass die Zahlen zu hoch angesetzt worden seien.
Das Gericht hat die Anträge abgelehnt: Der Bestand in den beiden 308 ha bzw. 240 ha großen Revieren betrage ca. 101 bzw. 54 Tiere und übersteige somit die dort höchstzulässige Wilddichte von zwei Stück Rotwild je 100 ha erheblich. Die sofortige Erhöhung der Abschusszahlen sei notwendig, um die mit diesem erhöhten Rotwildbestand einhergehenden Waldschäden zu verringern; diese seien für die Waldeigentümer nicht mehr hinnehmbar. Entgegen der Ansicht der Antragsteller seien die Schäden auch nicht auf unzureichende Schutzmaßnahmen der Forstverwaltung zurückzuführen, denn diese sei nicht zu einem aufwändigen Vollschutz ihrer Forstpflanzen verpflichtet.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 – 4 L 1151/07.NW und 4 L 1153/07.NW
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