"Graue Wölfe" – und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Mitglieder der „Ülkücü“-Bewegung (“Graue Wölfe“) sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig.

"Graue Wölfe" – und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse ab. Die ADÜTDF ist der größte „Ülkücü“-Dachverband in Deutschland. Ihm gehören hierzulande rund 160 lokale Vereine an, in denen etwa 7.000 Mitglieder organisiert sind.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die „Ülkücü“-Bewegung verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Das Gericht folgt dabei der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen: Danach wird die „Ülkücü“-Bewegung als rechtsextremistisch und als Gruppierung beschrieben, die sich gegen die Völkerverständigung, das friedliche Zusammenleben der Völker und gegen Wertvorstellungen des Grundgesetzes richtet. Ihre Ideologie zeichnet sich maßgeblich durch Rassismus, Antisemitismus sowie Christenfeindlichkeit aus. Diese Bestandteile bestimmen auch die Ausrichtung der Dachverbände und Ortsvereine.

Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln reicht die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedarf es nicht.

Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 24. Juli 2023 – 20 L 835/23 und 20 L 836/23

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