Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht trotz gewerblicher Prägung

Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit setzt auch bei Prüfung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns (einer Betriebsvermögensmehrung) einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden.

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht trotz gewerblicher Prägung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. September 2008 – IV R 80/05