Organschaft – und der Streit ums zugerechnete Einkommen

Besteht eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin, hat dies gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Satz 1 KStG zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin zuzurechnen ist.

Organschaft – und der Streit ums zugerechnete Einkommen

Einwendungen gegen die Höhe des für die Organgesellschaft zugerechneten Einkommens sind von der Organträgerin im Rechtsbehelfsverfahren gegen den an sie gerichteten Körperschaftsteuerbescheid geltend zu machen.

Der die Organgesellschaft betreffende Steuerbescheid ist insoweit kein Grundlagenbescheid1.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Februar 2019 – I R 73/16

  1. vgl. BFH, Urteil vom 06.07.2016 – I R 25/14, BFHE 254, 326, BStBl II 2018, 124[]

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