Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog vom 24.06.2024 als gesamtnichtig erachtet. Der in dieser Zweitwohnungsteuersatzung verwendete Steuermaßstab verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller steuerpflichtigen Zweitwohnungsinhaber (Art. 3 GG).
Gemäß § 4 der Satzung bemisst sich die
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