Verwaltungsgericht München

Die AfD ist auch in Bayern ein Verdachtsfall

Auch der Bayerische Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren. So hat jetzt das Bayerische Verwaltungsgericht München  eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf

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Schusswaffe

Keine Schusswaffen für AfD-Mitglieder

Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den

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"gesichert rechtsextem"

Die AfD ist weiterhin des Rechtsextremismus verdächtig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) sowie ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachten und auch die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Die Berufungen der AfD und der JA gegen entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Köln hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als „gesichert extremistische Bestrebung“ gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche „Hochstufung“ vom Verdachtsfall

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OVG Münster

Die AfD-Bundespartei als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den erneuten Eilantrag der AfD-Bundespartei auf Untersagung der Einstufung als „Verdachtsfall“ abgelehnt, weil das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 bereits rechtskräftig über einen identischen Eilantrag entschieden habe. Damit darf die AfD bis zu einer Entscheidung in dem beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren einstweilen weiterhin

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"gesichert rechtsextem"

Die inhaftierte AfD-Reichsbürgerin – oder: der zweite Anlauf des Berliner Richterdienstgerichts

In einem Eilverfahren hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin vorläufig eine Richterin des Dienstes enthoben und die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Bezüge angeordnet. Es folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Richterin steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin. Sie ist Mitglied

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Schusswaffe

Das AfD-Mitglied – und die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Ein Mitglied des (ehemaligen) AfD-„Flügels“ ist waffenrechtlich unzuverlässig.  Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. „Erfurter Resolution“ unterzeichnete, ist rechtmäßig. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen: Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Keine Bundesförderung für die AfD-Stiftung

Die der Partei AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ist mit zwei Klagen auf Gewährung von Förderung ihrer Bildungsarbeit durch den Bund vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.  Für die Jahre 2018, 2019 und 2021 steht ihr ein solcher Anspruch nicht zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Die auf das Jahr 2020 bezogene Klage

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Bundesverfassungsgericht

Keine Staatszuschüsse für die AfD-Stiftung

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Antrag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verworfen, welcher die Nichtgewährung von Zuschüssen an den parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. (DES) betrifft. Die AfD wendet sich mit ihren Anträgen in der Hauptsache gegen die bislang fehlende Beteiligung der ihr nahestehenden Stiftung an

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