Die Beschränkung des § 133a Abs. 1 Satz 2 FGO, demzufolge eine Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht statthaft ist, gilt nicht für Beschwerdeentscheidungen des Bundesfinanzhofs in Bezug auf Beschlüsse eines Finanzgerichts, gegen die die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 1 FGO statthaft ist. Nach § 133a Abs.
Artikel lesenSchlagwort: Anhörungsrüge
Die zurückgewiesene Anhörungsrüge
Gegen den die Anhörungsrüge verwerfenden oder zurückweisenden Beschluss kommt nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht; es kann nicht erneut Anhörungsrüge, weitere Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde oder außerordentliche Beschwerde erhoben werden. Soweit die neuerliche Anhörungsrüge auch (erneut) gegen die Ausgangsentscheidung gerichtet sein könnte, kann gegen dieselbe Entscheidung nicht mehrfach Anhörungsrüge erhoben werden.
Artikel lesenRechtliches Gehör vor den Verwaltungsgerichten – und die Grenzen der Anhörungsrüge
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte dieser Pflicht nachgekommen sind. Dabei sind sie nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Vielmehr sind in
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die nachträgliche Zulassung der Berufung
Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt, oder wenn das Erstgericht bei seiner
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die Entscheidungsgründe
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht dieser Pflicht nachgekommen ist. Es ist nicht gehalten, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen
Artikel lesenAnhörungsrüge im In-camera-Verfahren
Eine Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts im In-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ist statthaft. Der Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts ist keine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung i. S. d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, gegen die eine Anhörungsrüge unstatthaft wäre. Zwar ist die
Artikel lesenDie nur knapp begründete Anhörungsrüge – und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt in formeller Hinsicht, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. In materieller Hinsicht muss der zur Verfügung stehende Rechtsweg nicht nur formell, sondern
Artikel lesenAnhörungsrüge – und der Wechsel auf der Richterbank
Auch wenn in der Besetzung des Bundesfinanzhofs zwischen dem Ergehen der angegriffenen Entscheidung und der Beschlussfassung über eine erhobene Anhörungsrüge ein Wechsel stattgefunden hat, ist über die Anhörungsrüge in der Bundesfinanzhofsbesetzung zu entscheiden, die sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan ergibt. So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall: Zwar
Artikel lesenDie Grenzen der gerichtlichen Hinweispflicht
Ein Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten. Gemäß § 133a Abs. 1 FGO ist das Verfahren auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben
Artikel lesenDer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor dem Finanzgericht – und das beSt
Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer Anhörungsrüge-, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch
Artikel lesenRechtliches Gehör – und die Umstände des Einzelfalls
Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen
Artikel lesenAbsehen von der Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde – und das rechtliche Gehör
Sieht der Bundesfinanzhof gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung davon ab, seine Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (weiter) zu begründen, gibt dies keinen Anlass zu der Annahme, der Bundesfinanzhof habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen und deshalb den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches
Artikel lesenGegenvorstellung – und die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auf eine Gegenvorstellung kann keine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgen. Die Rechtsbeschwerde ist gleichwohl mangels wirksamer Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG nicht statthaft und damit unzulässig. Nach § 70 Abs. 1 FamFG ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die geänderte Besetzung des Spruchkörpers
Der über die Anhörungsrüge befindende Spruchkörper muss nicht personenidentisch mit demjenigen sein, der die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen hat. Der Senat entscheidet gemäß § 133a Abs. 4 Sätze 2 und 3, § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung im Beschlusszeitpunkt. Die Richterbank hat sich im
Artikel lesenAnhörungsrüge- und die Grenzen der Gehörsverletzung
Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in
Artikel lesenDas vom Gericht nicht zur Kenntnis genommene Vorbringen
Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei
Artikel lesenUnstatthaftigkeit einer weiteren Anhörungsrüge
Eine weitere Anhörungsrüge ist bereits unzulässig, weil ein erneuter Rechtsbehelf gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unzulässig verworfen bzw. als unbegründet zurückgewiesen wurde, wegen der Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung nach § 78a Abs. 4 Satz 4 ArbGG nicht statthaft ist. Das gilt auch, wenn die Anhörungsrüge wegen Fristversäumung als
Artikel lesenDer übergangene Adhäsionsantrag – und die Anhörungsrüge
Nach § 33a Satz 1 StPO versetzt ein Gericht, das in einem Beschluss das Recht eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt hat, das Verfahren in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestanden hatte, wenn der Beteiligte noch beschwert ist und wenn ihm kein anderer Rechtsbehelf zusteht. Die
Artikel lesenEinstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG
Artikel lesenVerfassungsbeschwerde – und die Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge
Wird mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist. Dies ist allerdings dann nicht zu verlangen,
Artikel lesenVerfassungsbeschwerde – auch gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge?
Der Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist. Unterbleibt im Anhörungsrügeverfahren lediglich die Korrektur des vom Beschwerdeführer gerügten Fehlers, wird also – aus seiner Sicht – der vorangegangene Anhörungsverstoß nicht korrigiert, so liegt in
Artikel lesenZurückverweisung durch den Bundesfinanzhof – und die Anhörungsrüge
Gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs, mit dem die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen worden ist, ist die Anhörungsrüge gegeben. Die Anhörungsrüge ist statthaft, da ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist (§ 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO).
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die Wiedereinsetzung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Rüge verspätet erhoben worden. Nach
Artikel lesenAnhörungsrüge – trotz Erledigung der Hauptsache
Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt. Eine solche Beschwer im prozessrechtlichen Sinne liegt jedoch bereits dann vor, wenn die Entscheidung zum Nachteil eines Beteiligten ausgegangen ist. Sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich
Artikel lesenVollzug von Abschiebungshaft – trotz unterlassener Anhörung
Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Vollzugs von Abschiebungshaft ist trotz unterlassener Anhörung des Betroffenen unzulässig, wenn dieser keine Anhörungsrüge eingelegt hat. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn
Artikel lesenDie unterlassene Anhörungsrüge
Eine trotz naheliegender Gehörsverletzung ohne vorherige Anhörungsrüge erhobene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie mangels erhobener Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird. Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge
Artikel lesenRechtsbeschwerde gegen eine erfolgreiche Anhörungsrüge
Mit der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. In dem zugrunde liegenden Verfahren streiten die
Artikel lesenDie noch nicht beschiedene Anhörungsrüge – und die Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen
Artikel lesenAuslagenerstattung für die zu früh erhobene Verfassungsbeschwerde
Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten
Artikel lesenDie lediglich per Telefax erhobene Anhörungsrüge
Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den Bundesfinanzhof übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit des Antrags. Er gilt als nicht vorgenommen. Anders ist das übrigens
Artikel lesenDas unwillige Gericht – und der Anspruch auf rechtliches Gehör
Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren. Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren
Artikel lesenUrteilsverfassungsbeschwerde – und die unterbliebene Anhörungsrüge
Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist. Erheben Beschwerdeführer keine
Artikel lesenVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet,
Artikel lesenDer nicht zugegangene Beschluss – und die Frist für die Anhörungsrüge
Der fristauslösenden positiven Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO kann es gleichzustellen sein, wenn der Rügeführer eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, bewusst nicht wahrnimmt. Macht der Rügeführer geltend,
Artikel lesenAnhörungsrüge – und keine vorherige Entscheidung über den PKH-Antrag
Eine vorherige Entscheidung über den PKH-Antrag ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist. Dies ist der Fall, wenn die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Rechtsanwalts oder Steuerberaters auch Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann. Anderenfalls kann das Gericht ohne vorherige Entscheidung über den anhängig gemachten
Artikel lesenAnhörungsrüge – und ihre Begründung
Nach § 133a Abs. 1 FGO ist das Verfahren auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten fortzuführen, wenn -wie u.a. im Fall der Ablehnung eines Antrags auf PKH-Bewilligung- ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten
Artikel lesenAnhörungsrügen in Finanzgerichtsverfahren – und die Gerichtskosten
Für eine nach dem 31.12.2020 bei Gericht eingegangene -ohne Erfolg gebliebene- Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO beträgt die Festgebühr nach Maßgabe der zeitlichen Anwendungsregel in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG noch 60 € (und nicht bereits 66 €), wenn sich die Rüge auf eine gerichtliche Entscheidung bezieht, deren
Artikel lesenDer mit der Anhörungsrüge gestellte Befangenheitsantrag
Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig, weil es sich nicht gegen die Beteiligung an einer zukünftigen, sondern gegen die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung wendet. Entscheidet das Gericht – wie hier – durch Beschluss, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO
Artikel lesenDie unterbliebene Anhörungsrüge – und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässig. Dabei gehört das Anhörungsrügeverfahren zum Rechtsweg, wenn der Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht. Das gilt auch dann, wenn er die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG
Artikel lesenDie offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge – und die Monatsfrist für eine Verfassungsbeschwerde
Gehört ein Rechtsbehelf nicht zum Rechtsweg, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus. Die Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung
Für die Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge gelten vergleichbare Grundsätze wie für Gehörsrügen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision. Soweit das Vorbringen in einer Anhörungsrüge das für die Beurteilung einer etwaigen Gehörsverletzung maßgebliche Prozessgeschehen in wesentlicher Hinsicht unvollständig oder anderweitig fehlerhaft wiedergibt, ist die Rüge unschlüssig und damit
Artikel lesenDer Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts – und keine Gegenvorstellung
Die Nichtannahmeentscheidungen der Kammern des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar und können auf Gegenvorstellungen hin grundsätzlich durch die Kammer selbst nicht mehr abgeändert werden. Nach Erschöpfung des Rechtswegs und Durchführung des Annahmeverfahrens besteht ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht.
Artikel lesenDie unstatthafte Anhörungsrüge – und die versäumte Rechtsmittelfrist
Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf – hier Anhörungsrüge – eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein der Partei zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO), einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes, Verschulden da von einem Rechtsanwalt erwartet wird,
Artikel lesenDie unnötige Anhörungsrüge – und die Frist für eine Verfassungsbeschwerde
Gehört ein Rechtsbehelf nicht zum Rechtsweg, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus. Die Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht
Artikel lesenDie missliebige Gerichtsentscheidung – oder: das Land spammt das Gericht…
dung zu Lasten des Landes getroffen hatte. Diese sind mit Beschlüssen des Gerichts vom heutigen Tage sämtlich zurückgewiesen worden. Hintergrund ist folgender: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf haben ca. 200 Kläger, die Corona-Soforthilfen aus einem Programm des Landes NRW erhalten hatten, um Rechtsschutz gegen das Land NRW nachgesucht. Die überwiegende Zahl dieser
Artikel lesenDie willkürliche Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus schlechterdings nicht nachvollziehbaren Gründen stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot dar. In dem hier entschiedenen Fall erhalten die miteinander verheirateten Beschwerdeführer für sich und ihr minderjähriges Kind als Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Mit Bescheiden vom 25.11.2019 teilte das Jobcenter
Artikel lesenUrteilsverfassungsbeschwerde – und die vorherige Anhörungsrüge
Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet – über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tut, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird. Er muss insbesondere alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar
Artikel lesenSubsidiarität der Verfassungsbeschwerde – und die entbehrliche Anhörungsrüge
Macht die Beschwerdeführerin keinen Verstoß gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend, kann sie im Hinblick auf die entsprechend § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erforderliche Rechtswegerschöpfung nicht darauf zu verweisen, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung eine Anhörungsrüge (hier: nach
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die gerügte Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
Die Anhörungsrüge ist unzulässig, soweit der Kläger eine vermeintliche Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren beanstandet. Mit der Anhörungsrüge kann allein geltend gemacht werden, das Gericht habe den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Eine entsprechende
Artikel lesenAnhörungsrüge – und ihre Grenzen
Mit der Anhörungsrüge kann allein geltend gemacht werden, das Gericht habe den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte scheidet aus, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht. Auf diesem
Artikel lesenVerfassungsbeschwerde – und die unterbliebene Anhörungsrüge
Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der in der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehene Rechtsweg erschöpft werden. Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu
Artikel lesenNachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge
Mit einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer nachträglichen Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft. Grundsätzlich muss die Rechtsbeschwerde allerdings bereits in dem Beschluss, in dem über die
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