Münzen

Die Speiseröhrenverletzung aufgrund eines Behandlungsfehlers

Die im Verlauf einer Operation auch bei fachgerechtem ärztlichen Vorgehen mögliche Verletzung der Speiseröhre ist ein Behandlungsfehler, wenn sie durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation zu vermeiden war. Muss ein Patient aufgrund einer behandlungsfehlerhaften Verletzung seiner Speiseröhre mehrere Monate mittels einer Magensonde ernährt werden und

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Geldscheine

Aufklärungspflicht bei eigentlich überflüssigen Operationen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof Anforderungen an die ärztliche Aufklärung zu befassen, wenn eine Operation (hier: Sigmaresektion) nur deshalb relativ indiziert ist, weil ihre Erforderlichkeit (subjektiv) vom Sicherheitsbedürfnis des Patienten abhängt. Im hier entschiedenen Fall macht der klagende Patient gegen den beklagten Klinikträger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Dickdarm(=Sigma)Resektion geltend.

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Entscheidungskonflikt bei ausreichender Patientenaufklärung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen; ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen

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2 Nieren = 200.000 €

Einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, dialysepflichtig geworden ist und 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen ausgesetzt war, stehen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm 200.000 € Schmerzensgeld zu. In dem hier entschiedenen Fall ließ sich die 1986 geborene Patientin über mehrere Jahre

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Schwanger trotz Spirale

Für sich allein begründet ein Diagnoseirrtum noch keine Haftung eines Arztes. Erst wenn im Zeitpunkt der medizinischen Behandlung aus der Sicht eines gewissenhaften Arztes die Diagnose medizinisch nicht vertretbar ist, liegt ein haftungsbegründender Diagnosefehler vor. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Patientin entschieden, die aufgrund

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Landgericht Leipzig

MRSA-Infektion im Krankenhaus – und die Beweislast für Hygienemängel

Ein Patient, bei dem während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion auftritt, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Allein diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses. Die Klägerin in dem hier

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Arzthaftung – der medizinische Standard und das Sachverständigengutachten

Die Frage, welche Maßnahmen der Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Behandlungssituation ergreifen muss, richtet sich in erster Linie nach medizinischen Maßstäben, die der Tatrichter mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln hat. Er darf den medizinischen

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Arzthaftung – grobes Fehlverhalten und Beweislastumkehr

Bei der Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob handelt es sich um eine juristische Wertung, die dem Tatrichter obliegt. Diese wertende Entscheidung muss aber in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können. Grundsätzlich

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Schreibblock

Befunderhebungsfehler – und die Darlegungslast des Patienten im Arzthaftungsprozess

An die Substantiierungspflichten der Parteien im Arzthaftungsprozess sind maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen. Vom Patienten kann regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden. Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Vielmehr darf sich die Partei auf

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Geringfügige Beeinträchtigungen nach der Operation – und das Schmerzensgeld

Wird die nach einer Hüftgelenksoperation aufgetretene Fehlstellung eines Hüftgelenks (Hüftluxation) mittels einer Kurznarkose umgehend schmerzfrei beseitigt, kann für diese geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm kein Schmerzensgeld beansprucht werden. Im dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall erhielt der Patient aus dem Kreis Paderborn im November 2012 im

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Verhandlungstisch

Der zu spät behandelte Darmverschluss

Eine Patientin kann vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000 € Schmerzensgeld beanspruchen, weil ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben Behandlungsfehlers dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist. In dem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall begab sich die 1951 geborene, in der ambulanten Pflege

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Bundesverwaltungsgericht

Die fehlerhafte Zahnprothese

Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 € rechtfertigt. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedeneb Fall begab sich die Klägerin aus Bielefeld zur prothetischen Versorgung ihres Oberkiefers im

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Unterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten

Eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit ist nur erforderlich, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten. Gemäß diesem allgemeinen Grundsatz braucht der geburtsleitende Arzt in einer normalen Entbindungssituation, bei

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Kaiserschnitt – und die Aufklärungspflicht des Arztes

Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich der Zustand der Schwangeren bzw. der Geburtsvorgang so entwickeln können, dass die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird, muss der Arzt die Schwangere über die unterschiedlichen Risiken und Vorteile der verschiedenen Entbindungsmethoden aufklären. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass die Schnittentbindung im

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Landgericht Leipzig

Die Privatanschrift des angestellten Arztes

Es besteht auch zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses keine Auskunftspflicht des Klinikträgers über die Privatanschrift eines bei ihm angestellten Arztes. Zwar besteht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht bei jedem Rechtsverhältnis, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen

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Die unvollständige Behandlungsdokumentation

Die unterbliebene, unvollständige oder nur lückenhafte Dokumentation bildet grundsätzlich jedoch keine eigenständige Anspruchsgrundlage und führt auch nicht unmittelbar zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Primärschaden. Jedoch kann aus der Tatsache einer fehlenden, mangelhaften oder unvollständigen Dokumentation einer aus medizinischen Gründen aufzuzeichnenden Maßnahme bis zum

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Die Privatanschrift des Krankenhausarztes

Ein Patient hat gegen keinen Anspruch gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes. In dem hier vom Bundeesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit nimmt der Kläger, der in der Einrichtung der Beklagten stationär behandelt worden ist, diese und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch. An einen der

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Archiv

Gerichtliche Aufklärungspflicht in Arzthaftungsprozessen

In Arzthaftungsprozessen hat der Tatrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Pflicht, Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, auch wenn es sich um Privatgutachten handelt. Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht,

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Die lückenhafte ärztliche Dokumentation

Das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme begründet die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist (vgl. jetzt auch § 630h Abs. 3 BGB). Diese Vermutung entfällt weder deshalb, weil in der Praxis mitunter der Pflicht zur Dokumentation nicht nachgekommen wird, noch deshalb, weil die Dokumentation insgesamt lückenhaft ist. Bundesgerichtshof, Urteil

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Die Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes

Auch der Arzt, der einen Patienten ausschließlich über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff aufklärt, kann dem Patienten im Falle einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung aus unerlaubter Handlung haften. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass über die Erfolgsaussichten einer Behandlung jedenfalls dann aufzuklären ist, wenn

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Abstehende Kronenränder

Abstehende Kronenränder (eine Stufe zwischen den natürlichen Zähnen und der künstlichen Krone) entsprechen nicht dem zahnärztlichen Standard. Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Der Zahnarzt kann sich nicht darauf berufen, dass ihm keine ausreichende

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Hypothetische Einwilligung und Entscheidungskonflikt – und die persönliche Anhörung des Patienten in der Arzthaftungsklage

Hat das erstinstanzliche Gericht den Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts persönlich angehört und will das Berufungsgericht das Ergebnis dieser Anhörung abweichend vom Erstgericht würdigen, ist es dazu grundsätzlich nicht ohne erneute persönliche Anhörung des Patienten befugt. Ein Arzt haftet grundsätzlich für alle den Gesundheitszustand des Patienten betreffenden nachteili-gen Folgen haftet,

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Kausalität und Sorgfaltspflichten beim unechten Unterlassungsdelikt

Ursächlichkeit liegt bei (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg ausgeblieben wäre, dieser also entfiele, wenn die Handlung hinzugedacht würde. Der im Schrifttum weithin vertretenen Auffassung, es genüge bereits, dass die Vornahme der unterlassenen Handlung das Risiko des Erfolgseintritts (erheblich) vermindert hätte (sog. Risikoerhöhungstheorie), ist

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Laptop

Die verzögerte Geburt eines Kindes

Wird nach den festgestellten Auffälligkeiten bei den Herzfrequenzwerten des Kindes zur Vermeidung einer möglichen Kindesschädigung nicht sofort die Geburt durch eine Schnittentbindung beendet, sondern um ca. 30 min verzögert, müssen diese Maßnahmen als grob fehlerhaft bewertet werden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden,

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Gesundheitsschaden mit verschiedenen Ursachen

Lässt sich bei der Mitverursachung einer Gesundheitsverletzung durch mehrere Ursachen ein Teil des Gesundheitsschadens abgrenzen, der ausschließlich einer Ursache zuzurechnen ist? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen: Eine Mitursächlichkeit steht zwar haftungsrechtlich der Alleinursächlichkeit grundsätzlich in vollem Umfang gleich. Dies ist aber ausnahmsweise nicht der Fall, wenn

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Das Risiko einer Erbkrankheit – und der Schutz des Sorgeberechtigten vor psychischen Belastungen

§ 823 Abs. 1 BGB bezweckt nicht den Schutz eines sorgeberechtigen Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, dass er von einer genetisch bedingten Erkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, dass die gemeinsamen Kinder auch Träger der Krankheit sein könnten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

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Oberlandesgericht

Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien

Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände dürfen nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. Dies gilt im Besonderen Maße für Leitlinien, die erst nach der zu beurteilenden medizinischen Behandlung veröffentlicht worden sind. Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten. Zwar können sie im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres

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Bekleidungsgeschäft

Der teils schicksalhafte, teils behandlungsfehlerhafte Gesundheitsschaden

Mit der Haftung des Arztes bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das klagende Kind erlitt im Zusammenhang mit seiner Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Deswegen nahm es den behandelnden Gynäkologen, die Hebamme, eine Kinderkrankenschwester und den Träger des Beleg-Krankenhauses auf Schadensersatz in

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Handlungsanweisungen ärztlicher Fachgremien

Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände dürfen nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. Dies gilt in besonderem Maße für Leitlinien, die erst nach der zu beurteilenden medizinischen Behandlung veröffentlicht worden sind. Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten. Zwar können sie im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres

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Tödliche Risiken bei der Hämorrhoidenbehandlung

Es besteht keine Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes über das außergewöhnliche und fernliegende Risiko einer tödlichen Sepsis als Folge einer Hämorrhoidenbehandlung. Die Eingriffs- und Risikoaufklärung dient der Selbstbestimmung des Patienten. Sie soll ihm das Wissen vermitteln, das er braucht, um sich eigenverantwortlich für oder gegen den ihm angeratenen Eingriff zu entscheiden.

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Der Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden

Grundsätzlich hat der Patient den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden nachzuweisen hat. Dabei ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Erstere betrifft die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Rechtsgutverletzung als solche, also für den Primärschaden des Patienten im Sinne einer Belastung seiner gesundheitlichen

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Das unzureichend ausgestattete Krankenhaus – und die hinausgezögerte Verlegung

Erkennt ein Arzt, dass das unklare klinische Beschwerdebild des Patienten umgehend weitere diagnostische Maßnahmen (hier: Hirndiagnostik) erfordert, verschiebt er die wegen unzureichender Ausstattung der Klinik erforderliche Verlegung in ein ausreichend ausgestattetes Krankenhaus aber auf den nächsten Tag, liegt ein Befunderhebungsfehler, nicht aber ein Diagnosefehler vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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Die Haftung des Krankenhauses für seinen Konsiliararzt

Ein Krankenhausträger haftet einem Patienten für Arztfehler eines Konsiliararztes als seines Erfüllungsgehilfen aus Vertrag (§ 278 BGB), wenn der Konsiliararzt hinzugezogen wird, weil es dem Krankenhaus an eigenem fachkundigen ärztlichen Personal mangelt, der Krankenhausträger mit den Leistungen des Konsiliararztes seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten (hier: im Rahmen einer Schlaganfalleinheit)

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Altersreduzierte ärztliche Aufklärungspflicht?

Ein Patient muss über alternative Möglichkeiten zur Behandlung seines Prostatakrebses nicht aufgeklärt werden, wenn es angesichts seines Alters und des aggressiven Tumors keine aufklärungspflichtigen Behandlungsalternativen gibt. Fehlt es an einem medizinischen Zusammenhang zwischen der medikamentösen Behandlung des Prostatakrebses und einer dabei aufgetretenen Nierenerkrankung, kann es für einen Schadensersatzanspruch dahinstehen, ob

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Die fehlerhafte Befunderhebung des Zahnarztes

Einem Zahnarzt ist ein grober Behandlungsfehler unterlaufen, wenn er es unterlassen hat, bei einer Patientin den Zustand der schmerzenden Zähne klinisch zu befunden. Allein mit einem Röntgenbild erhält man kein Gesamtbild über den Zustand der Zähne. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Patientin

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Unzureichende Thrombosephrophylaxe als ärztlicher Behandlungsfehler

Einem Arzt kann behandlungsfehlerhaft keine unzureichende Thromboseprophylaxe vorgeworfen werden, wenn bei dem Patienten eine ausreichende Behandlung erfolgt ist und für eine weitere Abklärung eines Thromboserisikos keine anamnestischen oder klinischen Anhaltspunkte vorgelegen haben. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Witwers entschieden, der für seine verstorbene Ehefrau

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Bücherregal

Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Umfang der Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers zu befassen: Aufgrund des Befunderhebungsfehlers kehrt sich die Beweislast hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität zugunsten des Patienten um. Grundsätzlich hat der Patient den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden nachzuweisen.

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Das Schadensersatzbegehren wegen einer Krebserkrankung

Aus einer Brustkrebserkrankung, die bei einer Vorsorgeuntersuchung durch Tastbefund festgestellt worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass ein tastbarer Tumor bereits bei der letzten Untersuchung im vorhergehenden Jahr vorhanden gewesen sein muss. Das begründet keine fehlerhafte Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem

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Arzthaftung und selbständiges Beweisverfahren

Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen. Sinn und Zweck der vorprozessualen Beweissicherung

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Regierungsviertel

Vakuumextraktion oder Zangengeburt?

Die Mutter muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe während des Geburtsvorgangs nicht über alternative Entbindungsmethoden aufgeklärt werden. Mithin besteht auch keine Aufklärungspflicht des Arztes über die Alternative der Vakuumextraktion gegenüber der Zangengeburt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes. Gibt

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Die Beurteilung eines CTs ohne Neurologe

Hat es ein Arzt in einem Krankenhaus behandlungsfehlerhaft versäumt, noch am Aufnahmetag einer Patientin einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung der nativen Computertomographie hinzuzuziehen, wodurch bei dieser ein Hirnstamminfarkt zu spät behandelt wurde, haftet das Krankenhaus und der Arzt für den durch die schwerwiegenden Lähmungen später eingetretenen Tod der Patientin.

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Krebsvorsorgeuntersuchung

Hat ein Frauenarzt einer Patientin im Rahmen einer durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung nicht zu einem Mammographiescreening geraten und bei dieser Patientin wird 2 Jahre später Brustkrebs diagnostiziert, dann haftet der Frauenarzt auf Schadensersatz. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall unter teilweiser Abänderung der Entscheidung des Landgerichts

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Münzen

Schmerzensgeld für Erektionsstörungen

Liegt weder ein Behandlungsfehler noch ein Fehler bei der Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken einer mit einer Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter) durchgeführten Prostataoperation vor, besteht kein Anspruch des Patienten auf Schadensersatz wegen Ejakulationsstörungen. Darüber hinaus kann diese Operation keine Erektionsstörungen verursachen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm der

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Fragen der Haftung eines Apothekers

Die im Bereich der Haftung von Ärzten für Behandlungsfehler in der Rechtsprechung seit langem folgende Verteilung der Beweislast hat das Oberlandesgericht Köln auf die Haftung von Apothekern übertragen und damit eine bisher in der Rechtsprechung ungeklärte Frage erstmals entschieden. Die Anwendung der Grundsätze des groben Behandlungsfehlers auf vergleichbar schwerwiegende Fehler

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