Konferenzraum

Die Besorgnis der Befangenheit bei einer Stellenbesetzung

Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber verspricht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und dem Antragsgegner untersagt, die Stelle eines Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn

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Gesamtbetriebsrat – und die Auswahlentscheidung zur Freistellung

Der Gesamtbetriebsrat entscheidet über die ggf. ständig freizustellenden Mitglieder nach § 51 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrVG durch Mehrheitsbeschluss. Der Gesamtbetriebsrat ist dabei nicht verpflichtet, die Wahl der freizustellenden Mitglieder des Gesamtbetriebsrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen, wenn mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt. Die generelle (Teil-)Freistellung

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Die einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit – und das Rechtsschutzbedürfnis

Dem Antragsteller fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung im Rahmen eines Konkurrentenstreits, weil er mit dem Instrumentarium des vorläufigen Rechtsschutzes seine Rechtsstellung nicht verbessern kann. Die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung dient der Sicherung eines Rechts oder der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses, kann aber nicht zu einer rechtskräftigen

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Eilentscheidungen im Konkurrentenstreit – und die zwischenzeitliche Ernennung

Die fachgerichtlichen Eilentscheidungen haben sich durch die Ernennung des Konkurrenten prozessual überholt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG durch die Ernennung unter, wenn diese das Auswahlverfahren endgültig abschließt. Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz

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Bodenabfertigungsdienste am Flughafen – und das Transparenzgebot bei der Auswahlentscheidung

Es verstößt gegen das bei der Auswahlentscheidung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten zu beachtende Transparenzgebot, wenn für die Auswahlentscheidung maßgebliche Unterkriterien erst nach der Öffnung der Bewerbungsunterlagen festgelegt und gewichtet werden. Das Erfordernis einer transparenten Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 3 Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12 1997 –

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Konkurrentenstreitigkeit – und die einstweilige Anordnung

Der unterlegene Bewerber um einen höherwertigen militärischen Dienstposten, der nach dem Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll, hat gegen die zu seinen Lasten getroffene Auswahlentscheidung auch dann einen Anordnungsgrund für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn dem ausgewählten und auf den Dienstposten bereits versetzten Bewerber nach Einlegung

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Wenn Soldaten zur NATO wollen…

Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur (hier: NATO EF 2000 and Tornado Development, Production and Logistics Management Agency – netma -) zur Besetzung ihrer Posten, die innerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr besetzt werden können, unterliegen nicht der Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG,

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Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung

Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen. Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

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Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung

Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar. Eine Aussetzungspflicht

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Neubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits

Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers getroffen, erstreckt sich sein eingelegter Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung. Die erste Auswahlentscheidung ist aufgehoben worden. Sie entfaltet im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts keine Rechtswirkungen mehr.

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Beamtenrechtliche Konkurrentenklage – und der nicht rechtzeitig genutzte einstweilige Rechtsschutz

Hat der Antragsteller die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes innerhalb der dem Dienstherrn auch in sog. Vorwirkungsfällen entsprechend auferlegten Wartefrist nicht wahrgenommen und ist die beamtenrechtliche Maßnahme – wenn auch noch nicht rechtsbeständig – durchgeführt, ist von dem in beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzverfahren herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zum Erlass der einstweiligen Anordnung auf vorläufige Rückgängigmachung der

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Konkurrentenstreitigkeiten – und die Dokumentation der Auswahlentscheidung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art.19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen. §

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Konkurrentenklage im Militärischen Abschirmdienst

Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen,

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Dokumentationspflichten bei der Auswahlentscheidung für eine Beförderungsstelle

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art.19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen. §

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Die Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle ist fehlerhaft, wenn die für die Stellenbesetzung erstellte Anlassbeurteilung nicht den Anforderungen der hierzu erlassenen Beurteilungsrichtlinie entspricht. So das Sächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Konkurrentenstrreitverfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz und die Besetzung

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Kampf um die Präsidentenstelle des Landgerichts Trier

Eine ordnungsgemäße Bestenauslese setzt Entscheidungsgrundlagen voraus, die sowohl hinsichtlich ihrer Aktualität als auch ihrer inhaltlichen Aussagekraft im Wesentlichen vergleichbar sind. Daran fehlt es, wenn ein Stellenbewerber unmittelbar vor der Auswahlentscheidung dienstlich beurteilt worden ist und es an einer annähernd ähnlich aktuellen Einschätzung bei einem konkurrierenden Bewerber mangelt. So das Verwaltungsgericht

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Die Wahl eines Ortsamtsleiters

Auch im Fall der Wahl der Ortsamtsleitung durch den Beirat als Wahlgremium ist eine an den durch Artikel 33 Absatz 2 GG vorgezeichneten Kriterien orientierte Auswahlentscheidung zu treffen. Sind die wahlberechtigten Mitglieder des Beirates nicht hinreichend über die zum Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber informiert gewesen und haben ihre Auswahl getroffen, ohne

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Die Bewerbung für einen Stand auf dem Chistkindlesmarkt

Ist bei der Bewertung eines Standes für einen Weihnachtsmarkt nicht nachvollziehbar, dass eine Bewerbung, die ausdrücklich zu bestimmten Kriterien Stellung bezieht, schlechter gestellt wird als eine Bewerbung, die hierzu schweigt, beruht die Ablehnungsentscheidung der zuständigen Stadt auf einer ungenügenden tatsächlichen Grundlage. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem

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Die Zulassung zu einem Volksfest

Die Auswahl über Anträge auf Zulassung zu einem Jahrmarkt kann nach den Kriterien der persönlichen Eignung der Bewerber und der Attraktivität der Geschäfte vorgenommen werden. Auch ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn für einzelne Unterkriterien jeweils Punkte vergeben werden – insbesondere können regional ansässige Gastronomen auch besondere Punkte erhalten.

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Beförderung von Telekom-Beamten

Ist die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich ist, können diese erstellten Beurteilungen nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land

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Abbruch eines Auswahlverfahrens

Wenn ein Auswahlverfahren aus einem sachlichen Grund, zu dem auch Zweifel an der Eignung des einzigen Bewerbers gehören, abgebrochen wird, muss ein solcher Verfahrensabbruch und die dafür relevanten Erwägungen aber in den Akten dokumentiert und der Bewerber zeitnah unmissverständlich darüber informiert werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Mainz in

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Konzessionsvergabe für das gemeindliche Trinkwassernetz

Genügen bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb des Trinkwassernetzes Auswahl, Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien den allgemeinen Wettbewerbsanforderungen, so ist die Entscheidung der Gemeinde auch ausreichend begründet und sie hat nicht gegen die Verpflichtung verstoßen, ein transparentes und diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier

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Die Stelle des Direktors beim Landtag in Mainz

Übt der Landtagspräsident bei der Neubesetzung der Stelle des Direktors beim Landtag das ihm zustehende Ermessen in nicht zu beanstandender Weise aus, ist es auch zulässig, der rechtsfehlerfrei angenommenen größeren Verwaltungskompetenz des einen Bewerbers den Vorzug vor der größeren speziellen Fachkompetenz des anderen Bewerbers zu geben. Mit dieser Begründung hat

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Konkurrentenklagen unter Richtern

Im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Antrag bereits dann erfolgreich, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtlich fehlerhaft ist. Dabei hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, inwiefern der Dienstherr eine frühere Beurteilung bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen darf oder muss.

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Die Besetzung einer Rektorenstelle

Sind in einem vorherigen Widerspruchsverfahren geäußerte Bedenken gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens bereits ausgeräumt worden, so ist die erneute Auswahlentscheidung aller Voraussicht nach ermessensfehlerfrei. So das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Rektorenstelle. Der Antragsteller ist Konrektor an

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Die Beförderungsauswahlentscheidungen bei der Polizeidirektion Oldenburg

Auswahlentscheidungen bei der Polizei über Beförderungsstellen sind in erster Linie anhand leistungsbezogener Erkenntnisse zu treffen. Die Beförderungsrichtlinien sind dann rechtsfehlerhaft, soweit sie sich bei dem Auswahlkriterium der Vorbeurteilungen auf den Vergleich der Vollnoten beschränken und nicht auch so genannte Binnendifferenzierungen berücksichtigt werden. So die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in dem

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Die Wahl zum neuen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen

Ist das Wahlverfahren für die Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht zu beanstanden, kann dem Ministerpräsidenten des Landes nicht untersagt werden, die neu gewählte Person zur Landesbeauftragten zu ernennen. Eine weitergehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit besteht nicht. So hat das Verwaltungsgericht Halle in dem

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Ein Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter

Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Entscheidung der Stadt

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Die Auswahlentscheidung für eine A16 – Stelle

Ein Beamter hat ein Recht darauf, dass sein Dienstherr bei Besetzungsentscheidungen den Leistungsgrundsatz beachtet und die Auswahl unter mehreren Bewerbern nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vornehmt. Mit dieser Begründung hat Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens dem Antrag eines Berwerbers auf eine

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Die Präsidentenstelle des Sozialgerichts Duisburg

Bei der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die Vergabe eines öffentlichen Amtes gemäß Art. 33 Abs. 2 GG kommt dem Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der dann nicht überschritten worden ist, wenn bei der Auswahlentscheidung der Dienstherr der besonderen Verwaltungserfahrung des ausgewählten Bewerbers das

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Drittsendezeiten im Privatfernsehen

Gegen die Auswahlentscheidung der Versammlung der Landesanstalt für Medien und Kommunikation über Drittsendezeiten bei Sat.1 ist ein gesonderter Rechtsschutz nicht möglich, da die Auswahlentscheidung nur eine Zwischenentscheidung innerhalb des Verfahrens ist, bei dem erst die am Ende des Verfahrens stehende Entscheidung rechtlich überprüfbar ist, solange keine besonderen Umstände, die schon

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Die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH sendet

Seit dem 1. Oktober 2011 wird gesendet: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH mit der Ausstrahlung eines Mainzer Lokalradios auf der Frequenz 106,6 MHz beginnen darf. Die besagte Sendefrequenz war der Radio Mainz Live Rundfunk GmbH von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz

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Sondernutzungserlaubnis für Altkleidercontainer

Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum, hat die Behörde bei ihrer Auswahlentscheidung das Transparenzgebot zu beachten, wenn mehrere Bewerber in Konkurrenz stehen. Dabei handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass die interne Zuständigkeit hierfür auch in einer Großstadt

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