Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber verspricht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und dem Antragsgegner untersagt, die Stelle eines Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Artikel lesenSchlagwort: Auswahlentscheidung
Stipendienvergaben – und die angeblich diskriminierende Auswahlentscheidung
Die Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten erfordert eine Auswahlentscheidung, bei der die persönlichen Umstände der Bewerber im Vordergrund stehen, und unterfällt daher nicht § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG. Wird die Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungsoder Studienvorhaben im Ausland an die Teilnahmevoraussetzung des in Deutschland erworbenen
Artikel lesenSozialauswahl – und ihre gerichtliche Überprüfung
Seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1 Abs. 3 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12 2003 ist die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG allein anhand der Kriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und Schwerbehinderung vorzunehmen. Sie bilden jeweils typisierend die Merkmale einer
Artikel lesenGesamtbetriebsrat – und die Auswahlentscheidung zur Freistellung
Der Gesamtbetriebsrat entscheidet über die ggf. ständig freizustellenden Mitglieder nach § 51 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrVG durch Mehrheitsbeschluss. Der Gesamtbetriebsrat ist dabei nicht verpflichtet, die Wahl der freizustellenden Mitglieder des Gesamtbetriebsrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen, wenn mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt. Die generelle (Teil-)Freistellung
Artikel lesenDie einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit – und das Rechtsschutzbedürfnis
Dem Antragsteller fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung im Rahmen eines Konkurrentenstreits, weil er mit dem Instrumentarium des vorläufigen Rechtsschutzes seine Rechtsstellung nicht verbessern kann. Die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung dient der Sicherung eines Rechts oder der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses, kann aber nicht zu einer rechtskräftigen
Artikel lesenEilentscheidungen im Konkurrentenstreit – und die zwischenzeitliche Ernennung
Die fachgerichtlichen Eilentscheidungen haben sich durch die Ernennung des Konkurrenten prozessual überholt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG durch die Ernennung unter, wenn diese das Auswahlverfahren endgültig abschließt. Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz
Artikel lesenBodenabfertigungsdienste am Flughafen – und das Transparenzgebot bei der Auswahlentscheidung
Es verstößt gegen das bei der Auswahlentscheidung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten zu beachtende Transparenzgebot, wenn für die Auswahlentscheidung maßgebliche Unterkriterien erst nach der Öffnung der Bewerbungsunterlagen festgelegt und gewichtet werden. Das Erfordernis einer transparenten Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 3 Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12 1997 –
Artikel lesenKonkurrentenstreitigkeit – und die einstweilige Anordnung
Der unterlegene Bewerber um einen höherwertigen militärischen Dienstposten, der nach dem Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll, hat gegen die zu seinen Lasten getroffene Auswahlentscheidung auch dann einen Anordnungsgrund für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn dem ausgewählten und auf den Dienstposten bereits versetzten Bewerber nach Einlegung
Artikel lesenWenn Soldaten zur NATO wollen…
Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur (hier: NATO EF 2000 and Tornado Development, Production and Logistics Management Agency – netma -) zur Besetzung ihrer Posten, die innerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr besetzt werden können, unterliegen nicht der Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG,
Artikel lesenBesetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen. Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Artikel lesenKonkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung
Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar. Eine Aussetzungspflicht
Artikel lesenNeubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits
Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers getroffen, erstreckt sich sein eingelegter Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung. Die erste Auswahlentscheidung ist aufgehoben worden. Sie entfaltet im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts keine Rechtswirkungen mehr.
Artikel lesenBeamtenrechtliche Konkurrentenklage – und der nicht rechtzeitig genutzte einstweilige Rechtsschutz
Hat der Antragsteller die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes innerhalb der dem Dienstherrn auch in sog. Vorwirkungsfällen entsprechend auferlegten Wartefrist nicht wahrgenommen und ist die beamtenrechtliche Maßnahme – wenn auch noch nicht rechtsbeständig – durchgeführt, ist von dem in beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzverfahren herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zum Erlass der einstweiligen Anordnung auf vorläufige Rückgängigmachung der
Artikel lesenOVG-Vizepräsident – und die erfolgreiche Ehefrau als Karrierehindernis
Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes zu besetzen. Die Geltung dieses Grundsatzes wird nach Art. 33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet. Die Vorschrift dient
Artikel lesenKonkurrentenstreitigkeiten – und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung
Nach § 6 Abs. 1 WBO darf die Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat. Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung
Artikel lesenKonkurrentenstreitigkeiten – und die Dokumentation der Auswahlentscheidung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art.19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen. §
Artikel lesenKonkurrentenklage im Militärischen Abschirmdienst
Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen,
Artikel lesenDokumentationspflichten bei der Auswahlentscheidung für eine Beförderungsstelle
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art.19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen. §
Artikel lesenKonkurrentenstreit um die Genehmigung zum Buslinienbetrieb
Nach dem sogenannten Altunternehmerprivileg darf dem bisherigen Betreiber einer Buslinie der Vorrang bei der Genehmigung für den Betrieb einer Buslinie gegeben werden, wenn bei keinem der vorgelegten Angebote eine eindeutige Präferenz hinsichtlich des Fahrangebotes festgestellt werden kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die
Artikel lesenDie Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren
Die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle ist fehlerhaft, wenn die für die Stellenbesetzung erstellte Anlassbeurteilung nicht den Anforderungen der hierzu erlassenen Beurteilungsrichtlinie entspricht. So das Sächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Konkurrentenstrreitverfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz und die Besetzung
Artikel lesenKampf um die Präsidentenstelle des Landgerichts Trier
Eine ordnungsgemäße Bestenauslese setzt Entscheidungsgrundlagen voraus, die sowohl hinsichtlich ihrer Aktualität als auch ihrer inhaltlichen Aussagekraft im Wesentlichen vergleichbar sind. Daran fehlt es, wenn ein Stellenbewerber unmittelbar vor der Auswahlentscheidung dienstlich beurteilt worden ist und es an einer annähernd ähnlich aktuellen Einschätzung bei einem konkurrierenden Bewerber mangelt. So das Verwaltungsgericht
Artikel lesenDie Wahl eines Ortsamtsleiters
Auch im Fall der Wahl der Ortsamtsleitung durch den Beirat als Wahlgremium ist eine an den durch Artikel 33 Absatz 2 GG vorgezeichneten Kriterien orientierte Auswahlentscheidung zu treffen. Sind die wahlberechtigten Mitglieder des Beirates nicht hinreichend über die zum Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber informiert gewesen und haben ihre Auswahl getroffen, ohne
Artikel lesenDie Bewerbung für einen Stand auf dem Chistkindlesmarkt
Ist bei der Bewertung eines Standes für einen Weihnachtsmarkt nicht nachvollziehbar, dass eine Bewerbung, die ausdrücklich zu bestimmten Kriterien Stellung bezieht, schlechter gestellt wird als eine Bewerbung, die hierzu schweigt, beruht die Ablehnungsentscheidung der zuständigen Stadt auf einer ungenügenden tatsächlichen Grundlage. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem
Artikel lesenDie Zulassung zu einem Volksfest
Die Auswahl über Anträge auf Zulassung zu einem Jahrmarkt kann nach den Kriterien der persönlichen Eignung der Bewerber und der Attraktivität der Geschäfte vorgenommen werden. Auch ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn für einzelne Unterkriterien jeweils Punkte vergeben werden – insbesondere können regional ansässige Gastronomen auch besondere Punkte erhalten.
Artikel lesenBeförderung von Telekom-Beamten
Ist die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich ist, können diese erstellten Beurteilungen nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Artikel lesenAbbruch eines Auswahlverfahrens
Wenn ein Auswahlverfahren aus einem sachlichen Grund, zu dem auch Zweifel an der Eignung des einzigen Bewerbers gehören, abgebrochen wird, muss ein solcher Verfahrensabbruch und die dafür relevanten Erwägungen aber in den Akten dokumentiert und der Bewerber zeitnah unmissverständlich darüber informiert werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Mainz in
Artikel lesenKonzessionsvergabe für das gemeindliche Trinkwassernetz
Genügen bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb des Trinkwassernetzes Auswahl, Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien den allgemeinen Wettbewerbsanforderungen, so ist die Entscheidung der Gemeinde auch ausreichend begründet und sie hat nicht gegen die Verpflichtung verstoßen, ein transparentes und diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier
Artikel lesenDie Stelle des Direktors beim Landtag in Mainz
Übt der Landtagspräsident bei der Neubesetzung der Stelle des Direktors beim Landtag das ihm zustehende Ermessen in nicht zu beanstandender Weise aus, ist es auch zulässig, der rechtsfehlerfrei angenommenen größeren Verwaltungskompetenz des einen Bewerbers den Vorzug vor der größeren speziellen Fachkompetenz des anderen Bewerbers zu geben. Mit dieser Begründung hat
Artikel lesenKonkurrentenklagen unter Richtern
Im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Antrag bereits dann erfolgreich, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtlich fehlerhaft ist. Dabei hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, inwiefern der Dienstherr eine frühere Beurteilung bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen darf oder muss.
Artikel lesenBesetzung des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
Der Landtag trifft mit der Wahl der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR eine eigenständige (politische) Entscheidung über die politische Befähigung der Bewerber, die nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt. Die Wahlentscheidung ist einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich, weil sie sich außerhalb rechtlicher
Artikel lesenDie Besetzung einer Rektorenstelle
Sind in einem vorherigen Widerspruchsverfahren geäußerte Bedenken gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens bereits ausgeräumt worden, so ist die erneute Auswahlentscheidung aller Voraussicht nach ermessensfehlerfrei. So das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Rektorenstelle. Der Antragsteller ist Konrektor an
Artikel lesenDie Beförderungsauswahlentscheidungen bei der Polizeidirektion Oldenburg
Auswahlentscheidungen bei der Polizei über Beförderungsstellen sind in erster Linie anhand leistungsbezogener Erkenntnisse zu treffen. Die Beförderungsrichtlinien sind dann rechtsfehlerhaft, soweit sie sich bei dem Auswahlkriterium der Vorbeurteilungen auf den Vergleich der Vollnoten beschränken und nicht auch so genannte Binnendifferenzierungen berücksichtigt werden. So die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in dem
Artikel lesenDie Wahl zum neuen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
Ist das Wahlverfahren für die Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht zu beanstanden, kann dem Ministerpräsidenten des Landes nicht untersagt werden, die neu gewählte Person zur Landesbeauftragten zu ernennen. Eine weitergehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit besteht nicht. So hat das Verwaltungsgericht Halle in dem
Artikel lesenEin Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter
Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Entscheidung der Stadt
Artikel lesenDie Auswahlentscheidung für eine A16 – Stelle
Ein Beamter hat ein Recht darauf, dass sein Dienstherr bei Besetzungsentscheidungen den Leistungsgrundsatz beachtet und die Auswahl unter mehreren Bewerbern nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vornehmt. Mit dieser Begründung hat Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens dem Antrag eines Berwerbers auf eine
Artikel lesenDie Präsidentenstelle des Sozialgerichts Duisburg
Bei der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die Vergabe eines öffentlichen Amtes gemäß Art. 33 Abs. 2 GG kommt dem Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der dann nicht überschritten worden ist, wenn bei der Auswahlentscheidung der Dienstherr der besonderen Verwaltungserfahrung des ausgewählten Bewerbers das
Artikel lesenDrittsendezeiten im Privatfernsehen
Gegen die Auswahlentscheidung der Versammlung der Landesanstalt für Medien und Kommunikation über Drittsendezeiten bei Sat.1 ist ein gesonderter Rechtsschutz nicht möglich, da die Auswahlentscheidung nur eine Zwischenentscheidung innerhalb des Verfahrens ist, bei dem erst die am Ende des Verfahrens stehende Entscheidung rechtlich überprüfbar ist, solange keine besonderen Umstände, die schon
Artikel lesenDie Radio Mainz Live Rundfunk GmbH sendet
Seit dem 1. Oktober 2011 wird gesendet: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH mit der Ausstrahlung eines Mainzer Lokalradios auf der Frequenz 106,6 MHz beginnen darf. Die besagte Sendefrequenz war der Radio Mainz Live Rundfunk GmbH von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Artikel lesenSondernutzungserlaubnis für Altkleidercontainer
Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum, hat die Behörde bei ihrer Auswahlentscheidung das Transparenzgebot zu beachten, wenn mehrere Bewerber in Konkurrenz stehen. Dabei handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass die interne Zuständigkeit hierfür auch in einer Großstadt
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