Interne Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich

Der Bundesgerichtshof hat aktuell Stellung genommen zur Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei interner Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten, wenn die für das Versorgungssystem maßgebliche Bezugsgröße in Punktwerten bemessen ist (hier: Sächsische Ärzteversorgung): Die interne Teilung ist vorzunehmen, indem die in der Ehezeit erworbenen Punktwerte des Versorgungsanrechts geteilt sowie die für die Teilung

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Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich

Für die Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers ist sein rechtliches Interesse an einer dem Gesetz entsprechenden Regelung des Versorgungsausgleichs maßgeblich; nicht entscheidend ist, ob die im Streit stehende Anwartschaft vom Gericht zu hoch oder zu gering bemessen worden ist. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es für die Beschwer eines Sozialversicherungsträgers

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Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als „andere Einkünfte“

Eine Teilkapitalleistung (Kapitalabfindung) ist als einkommensteuerpflichtige „andere Leistung“ der berufsständischen Versorgungseinrichtungen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG anzusehen. Gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG sind „sonstige Einkünfte“ „Einkünfte aus wiederkehrenden Leistungen“. Nach § 22 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

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„Burn-out“ und die Steuerberaterversorgung

Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Beginns der beabsichtigten Rehabilitationsmaßnahme zu beurteilen. Diese Prognoseentscheidung unterliegt im Streitfall der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Die beklagte Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR

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Versicherungspflicht für Ärzte

Die gegenüber einem Arzt ausgesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine ärztliche Tätigkeit gilt nicht für eine Tätigkeit als so genannter Fachreferent bei einem Pharmaunternehmen. Versicherungspflichtig und damit beitragspflichtig in der Rentenversicherung sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Personen, die

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Sonderausgabenabzug und berufsständische Versorgungswerke

Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005 musste das Bundesverfassungsgericht jetzt Stellung nehmen. Die Beschwerdeführer, eine selbständige Rechtsanwältin sowie ein selbständiger Arzt und seine Ehefrau, rügen eine zu niedrige einkommensteuerliche Berücksichtigung ihrer Beiträge insbesondere zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.

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