Senior

Verschlechterung der betrieblichen Altersversorgung im Konzern

Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Bundesarbeitsgerichts) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

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Lohn

Betriebliche Altersversorgung per Gesamtzusage – und das ruhegeldfähiges Monatsentgelt

Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter. Zählen nach der durch Gesamtzusage eingeführte Versorgungsordnung neben der

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Geldrechner

Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichem Altersversorgung – und der leitende Angestellte

Wird in einem Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten für die betriebliche Altersversorgung pauschal auf die beim Arbeitgeber geltende Regelung verwiesen, ist dies ohne besondere Anhaltpunkte nicht dahin zu verstehen, dass damit auch eine nach Vertragsschluss in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung zustande gekommene Versorgungsordnung in Bezug genommen ist. In dem hier vom

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Geldscheine

Betriebliche Invalidenrente – nur bei Ausscheiden aus dem Dienst

Die für einen Anspruch auf Invalidenrente nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl der Arbeitnehmer ein, wenn die Invalidität durch den Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nachgewiesen ist. Betriebsvereinbarungen sind wegen ihres normativen Charakters nach den für Tarifverträge und für

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Taschenrechner

Teilzeitbeschäftigung – und die endgehaltsbezogene Zusage

Betriebliche Altersversorgung stellt bei endgehaltsbezogenen Zusagen eine Honorierung der Betriebstreue unter Bewertung des Versorgungsbedarfs dar. Ein Teilzeitfaktor muss nicht auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses bezogen sein. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Berechnung einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung nach einer Teilzeitbeschäftigung. Die 1964

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Bundesarbeitsgericht

Betriebliche Invaliditätsrente – und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Nach § 7 Abs. 4 der in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen

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Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Das sittenwidrige Arbeitsverhältnis beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der (ehemaligen) Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen. Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig, so das Arbeitsgericht. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme,

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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – und die 2018 geänderte Startgutschriftenregelung

Die im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist wirksam. Die VBL-Regelungen Die VBL hat die Aufgabe, Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um die richtige Versorgungsordnung – und die Feststellungsklage

Steht die Frage im Streit, nach welcher Versorgungsordnung sich die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eines Arbeitnehmers richten, ist eine entsprechende Feststellungsklage zulässig. Der Antrag richtet sich auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 ZPO. Zwar können nach § 256 Abs. 1 ZPO bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses nicht

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500 €-Scheine

Teilweise Umstellung laufender Betriebsrenten-Leistungen auf Kapitalleistung

Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen auf ein Kapitalversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der dabei erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung nur einen Teil der laufenden Leistungen betrifft. Nach dem dreistufigen Prüfungsschema sind den abgestuften

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Ablösung von kirchlichen Versorgungsregelungen

Die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung ist anhand des dreistufigen Prüfungsschemas des Bundesarbeitsgerichts zu überprüfen.  Für die Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas ist es nach der  Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unerheblich, ob die Anwartschaft der Arbeitnehmerin auf Versorgungsleistungen nach der Versorgungsordnung im Zeitpunkt ihrer Ablösung unverfallbar war. Der Prüfung der ablösenden Regelungen

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Endgehaltsbezogene Betriebsrente – und die Teilzeit

Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. In dem hier vom

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Bundesarbeitsgericht

Betriebliche Altersversorgung – und die Klage auf künftige Leistung

Betriebsrentenansprüche können als wiederkehrende Leistungen auch im Wege einer Klage auf künftige Entrichtung gemäß § 258 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Es muss keine Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entzieht. Bei wiederkehrenden Leistungen, die – wie Betriebsrentenansprüche – von keiner Gegenleistung abhängen, kann gemäß § 258

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Betriebliche Altersversorgung mit Kapitalwahlrecht – und die Ersetzungsbefugnis des Arbeitgebers

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle der Zahlung laufender Renten eine mindestens barwertgleiche, einmalige Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB vereinbar. Die konkrete Ausübung der Ersetzungsbefugnis muss jedoch die Grenzen billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB wahren. In

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Senior

Steuerschädliche Vorbehalte bei der Pensionszusage

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv -d.h. ausdrücklich- einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder

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Betriebliche Altersversorgung – und das Kapitalwahlrecht des Arbeitgebers

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners (z.B. der Arbeitgeberin oder einer Versorgungskasse) geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle der Zahlung laufender Renten eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB unvereinbar und unwirksam, wenn die Kapitalleistung nicht mindestens dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der laufenden Renten entspricht.

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Frankfurt Skyline

Betriebsrentenanpassung – und die Überschussbeteiligung bei der Pensionskasse

Die Neufassung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht. Die Verteilung des Überschusses muss einem verursachungsorientierten Verfahren folgen. Eine verursachungsgerechte, individuelle Zuordnung der Überschüsse zu einzelnen Versicherungsnehmern ist daher nicht erforderlich. Der Versicherer

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Gewerkschaftshaus

Die Gewerkschaft und ihre Angestellten – oder: Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung

Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns hinausgehen, künftig eingeschränkt werden könnten. Die wirtschaftlich drohende Situation muss

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Vom Arbeitnehmer zum Unternehmer – und die Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung

Mit der Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Aufgrund des eingetretenen Statuswechsels ist für die Zeiten der Arbeitnehmereigenschaft vor dem Statuswechsel eine Anrechtsbewertung nach § 45 Abs. 1 VersAusglG und für die

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Geld

Entgeltumwandlung – und der tarifvertragliche Arbeitgeberzuschuss zur Pensionskasse

§ 19 Abs. 1 BetrAVG ermöglicht ein Abweichen von § 1a BetrAVG jedenfalls durch Tarifverträge, die nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes abgeschlossen worden sind. Die Regelung erfasst auch Haustarifverträge, die auf ältere Tarifverträge Bezug nehmen oder ältere Tarifverträge bestätigen. Der abweichende Tarifvertrag muss dafür eine von § 1a Abs. 1a

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Eurocent

Der Arbeitgeberzuschuss zum umgewandelten Arbeitsentgelt

Bei kollektivrechtlichen Regelungen kommt es für die Anwendung der Übergangsregelung in § 26a BetrAVG darauf an, ob diese tatsächlich eine Entgeltumwandlung regelt. Das ist der Fall, wenn der Tarifvertrag einen Anspruch auf Entgeltumwandlung enthält und ausgestaltet. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren zum seit dem 1.01.2009 geltenden

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Bundesarbeitsgericht

Betriebsrentenanpassung – und die Pensionskasse

Wird die betriebliche Altersversorgung ua. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

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Geldrechner

Betriebliche Altersversorgung – und ihre vorzeitige Inanspruchnahme

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf die fehlende Betriebszugehörigkeit eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers, der die erdiente Betriebsrente nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch nimmt, aufgrund der §§ 2, 6 BetrAVG zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen neben versicherungsmathematischen Abschlägen nicht zweifach mindernd berücksichtigt werden. Entgegenstehende Regelungen

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Bücherregal

Die betriebliche Versorgungsordnung – und die vorrangige Einzelabrede

Nach § 242 BGB kann es einem Arbeitgeber verwehrt sein, sich auf eine vorrangige Einzelabrede oder Einzelzusage der betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitnehmer gegenüber einer später in Kraft getretenen und deutlich günstigeren kollektiven Versorgungsordnung, die keine Betriebsvereinbarung ist, zu berufen. Die besonderen Umstände des Einzelfalls können den Arbeitgeber nach §

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Die unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung

Eine unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung kann entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten sein.  Eine Versorgungsordnung (VO) ist grundsätzlich geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen. Handelt es sich um eine wirksam zustande gekommene Betriebsvereinbarung, folgt dies ohne Weiteres aus ihrer normativen Wirkung als

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um die richtige Versorgungsordnung – und die Rechtskraft früherer Urteile

Versorgungsberechtigte haben die Möglichkeit, Versorgungsansprüche nach einer konkret benannten Versorgungsordnung geltend zu machen. Hierdurch wird der Streitgegenstand und damit auch die formelle und materielle Rechtskraft einer Entscheidung bestimmt. Ob spätere Versorgungsordnungen – über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – die früheren (wirksam) abgelöst haben, ist allein eine Frage der

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Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – und die variable Zulage

Eine variable Zulage muss von den Gesamtbetriebsparteien nicht ruhegeldfähig ausgestaltet werden. Durch eine solche Regelung haben Betriebsrat und Arbeitgeber den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) nicht verletzt. Betriebsvereinbarungen sind nach den für Gesetze und für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen. Auszugehen ist vom Wortlaut der Bestimmungen und dem durch

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Taschenrechner

Betriebliche Altersversorgung – und das versorgungsleistungsfähige Monatseinkommen

Stellt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung) auf das Monatsgehalt ab, verdeutlicht dies, dass allein eine monatliche Zahlungsweise nicht ausreicht, um bei der Ermittlung des versorgungsleistungsfähigen Einkommens berücksichtigt zu werden.  Der Begriff des Gehalts deutet vielmehr darauf hin, dass Entgeltzahlungen, die nicht im engeren Sinne Gegenleistung für die geleistete Arbeit

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Bundesarbeitsgericht

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Mindestehedauer

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Arbeitgeber eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe bis zum Versterben des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert hat und die Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Berechtigte aufgrund eines erst nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer erst später

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Geldautomat

Direktversicherungen in der betrieblichen Altersversorgung – und die Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen

Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, bestimmt sich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw. betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers. Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicherungen abgeschlossen, ist die Frage, ob diese auf verschiedenen Versorgungszusagen beruhen, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Das

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bgb versorgungsausgleich

Interne Teilung beim Versorgungsausgleich – und die rechtswidrige Startgutschrift der Zusatzversorgungskasse

Eine von einem Versorgungsträger mitgeteilte und unter (hier offengelassenem) Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildete sogenannte Startgutschrift für rentenferne Versicherte kann ausnahmsweise dann die Grundlage für die Durchführung der internen Teilung eines Anrechts sein, wenn der hinsichtlich dieses Anrechts ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits Rentenleistungen bezieht, auf den Wertausgleich des Anrechts aus wirtschaftlichen Gründen

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Eurocent

Entgeltumwandlung für eine Direktversicherung – und das pfändbare Arbeitseinkommen

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in eine wertgleiche Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung), die im Wege der Direktversicherung durchgeführt wird, entstehen insoweit keine pfändbaren Ansprüche auf Arbeitseinkommen (§ 850 Abs. 2 ZPO) mehr. Das gilt auch dann, wenn die

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Gewerkschaftshaus

Betriebliche Altersversorgung – und die Höchstaltersgrenze

Sieht eine betriebliche Versorgungsordnung eine Höchstaltersgrenze vor, die der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht überschritten haben darf, ist die darin liegende Ungleichbehandlung nach dem Alter aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die „Gesamtbetriebsvereinbarung zur Neuregelung der Zusagen auf betriebliche Altersversorgung“ der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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Friedhof

Die Witwenrente in der betriebliche Altersversorgung – und die Auslegung der Versorgungsordnung

Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt eine Witwen-/Witwerrente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn

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Betriebliche Altersversorgung – und die Anrechnung einer Ausgleichszahlung

Eine als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf nicht auf das betriebliche Ruhegehalt angerechnet werden.  Die als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf bei der Bemessung des Ruhegehalts nicht zulasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen auf betriebliches Ruhegehalt bedarf

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Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung

Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer daneben eine weitere Altersversorgung aus einem -vom

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Abfindung – und die Entgeltumwandlung

Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Erst mit der Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Aufbaukonto hat die Arbeitnehmerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach

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Bundesarbeitsgericht

Die Altersklausel in der betrieblichen Versorgungsordnung

Eine betriebliche Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lat die Klage einer im

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Betriebliche Altersversorgung – und der Streit um die Leistungspflicht des Arbeitgebers

Mit einer Elementenfeststellungsklage kann auch der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Alterssicherung (hier: die Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit) geklärt werden. Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse

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Stethoskop

Betriebsrente – und der Streit um die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren, sieht er aber davon ab, die Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit selbst

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Taschenrechner

Kapitalisierung der Betriebsrentenansprüche in der Insolvenz- und der Abzinsungsfaktor

Bei der Kapitalisierung von Betriebsrentenansprüchen, die der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers aufgrund übergegangenen Rechts geltend macht, ist der gesetzliche Zinssatz anzuwenden, um den Vorteil der sofortigen Fälligkeit auszugleichen. Dem Pensions-Sicherungs-Verein steht gegen den Insolvenzverwalter eine Insolvenzforderung dem Grunde

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