Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Renten der betrieblichen Altersversorgung unterliegen als mit der Rente vergleichbare Einnahmen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Anders
Artikel lesenSchlagwort: Betriebsrente
Betriebliche Altersversorgung per Gesamtzusage – und das ruhegeldfähiges Monatsentgelt
Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter. Zählen nach der durch Gesamtzusage eingeführte Versorgungsordnung neben der
Artikel lesenBetriebsrente – und die Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) zum 1.01.2008 bleibt bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach §§ 2, 2a BetrAVG wegen des Festschreibeeffekts
Artikel lesenBetriebliche Invalidenrente – nur bei Ausscheiden aus dem Dienst
Die für einen Anspruch auf Invalidenrente nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl der Arbeitnehmer ein, wenn die Invalidität durch den Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nachgewiesen ist. Betriebsvereinbarungen sind wegen ihres normativen Charakters nach den für Tarifverträge und für
Artikel lesenBetriebliche Invaliditätsrente – und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenem Fall war der im Dezember
Artikel lesenBetriebliche Invaliditätsrente – und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Nach § 7 Abs. 4 der in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen
Artikel lesenDer Streit um die richtige Versorgungsordnung – und die Feststellungsklage
Steht die Frage im Streit, nach welcher Versorgungsordnung sich die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eines Arbeitnehmers richten, ist eine entsprechende Feststellungsklage zulässig. Der Antrag richtet sich auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 ZPO. Zwar können nach § 256 Abs. 1 ZPO bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses nicht
Artikel lesenTeilweise Umstellung laufender Betriebsrenten-Leistungen auf Kapitalleistung
Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen auf ein Kapitalversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der dabei erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung nur einen Teil der laufenden Leistungen betrifft. Nach dem dreistufigen Prüfungsschema sind den abgestuften
Artikel lesenEndgehaltsbezogene Betriebsrentenzusage – und der Betriebsübergang
Endgehaltsbezogene Leistungen werden im Betriebsübergang nicht eingefroren oder festgeschrieben. Der Erwerber tritt nicht in die Zusage ein, „wie sie steht und liegt“, sondern so, wie sie zugesagt ist. Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der Erwerber eines Betriebs auch in die zugunsten der übernommenen Arbeitnehmer gegebenen Versorgungsversprechen ein. Er
Artikel lesenAblösung von kirchlichen Versorgungsregelungen
Die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung ist anhand des dreistufigen Prüfungsschemas des Bundesarbeitsgerichts zu überprüfen. Für die Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unerheblich, ob die Anwartschaft der Arbeitnehmerin auf Versorgungsleistungen nach der Versorgungsordnung im Zeitpunkt ihrer Ablösung unverfallbar war. Der Prüfung der ablösenden Regelungen
Artikel lesenEndgehaltsbezogene Betriebsrente – und die Teilzeit
Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. In dem hier vom
Artikel lesenDie Einstandspflicht des kirchlichen Arbeitgebers für seine Pensionskasse
Die Bezugnahme im Dienstvertrag auf die Anlage 8 zu den AVR und ihre VersO B begründet eine Zusage betrieblicher Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, für die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG einzustehen hat. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen
Artikel lesenDie Pensionskasse der Caritas – und die Einstandspflicht des Arbeitgebers
Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Die Bestimmung in § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, die durch das Gesetz zur Reform der
Artikel lesenKeine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner
Für Betriebsrentner besteht kein Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war der klagende Arbeitnehmer vom 10.04.1990 bis zum 30.06.2016 als Tarifbeschäftigter bei der beklagten Ärztekammer Nordrhein beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand zuletzt der TV-L Anwendung. Seit dem 01.07.2016 bezieht der Arbeitnehmer u.a. Leistungen der
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und die Klage auf künftige Leistung
Betriebsrentenansprüche können als wiederkehrende Leistungen auch im Wege einer Klage auf künftige Entrichtung gemäß § 258 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Es muss keine Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entzieht. Bei wiederkehrenden Leistungen, die – wie Betriebsrentenansprüche – von keiner Gegenleistung abhängen, kann gemäß § 258
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung mit Kapitalwahlrecht – und die Ersetzungsbefugnis des Arbeitgebers
Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle der Zahlung laufender Renten eine mindestens barwertgleiche, einmalige Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB vereinbar. Die konkrete Ausübung der Ersetzungsbefugnis muss jedoch die Grenzen billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB wahren. In
Artikel lesenSteuerschädliche Vorbehalte bei der Pensionszusage
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv -d.h. ausdrücklich- einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder
Artikel lesenBetriebsrentenanpassung – und der Prüfungstermin
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei Jahren nach dem individuellen Leistungsbeginn die Anpassungsprüfung vorzunehmen hat. Der
Artikel lesenBetriebsrentenanpassung – und die Überschussbeteiligung bei der Pensionskasse
Die Neufassung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht. Die Verteilung des Überschusses muss einem verursachungsorientierten Verfahren folgen. Eine verursachungsgerechte, individuelle Zuordnung der Überschüsse zu einzelnen Versicherungsnehmern ist daher nicht erforderlich. Der Versicherer
Artikel lesenDie Gewerkschaft und ihre Angestellten – oder: Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung
Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns hinausgehen, künftig eingeschränkt werden könnten. Die wirtschaftlich drohende Situation muss
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung durch eine Pensionskasse – und die Überschussbeteiligung
Der Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG steht nicht entgegen, wenn für die Überschussverteilung bei einer Pensionskasse nach ihrem Technischen Geschäftsplan in einem ersten Schritt eine einmalige Sonderzahlung und erst in einem zweiten Schritt eine dauerhafte Erhöhung der laufenden Leistungen vorgesehen ist. Die einmalige Sonderzahlung darf jedoch
Artikel lesenBetriebsrentenanpassung – und die Pensionskasse
Wird die betriebliche Altersversorgung ua. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und ihre vorzeitige Inanspruchnahme
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf die fehlende Betriebszugehörigkeit eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers, der die erdiente Betriebsrente nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch nimmt, aufgrund der §§ 2, 6 BetrAVG zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen neben versicherungsmathematischen Abschlägen nicht zweifach mindernd berücksichtigt werden. Entgegenstehende Regelungen
Artikel lesenDie betriebliche Versorgungsordnung – und die vorrangige Einzelabrede
Nach § 242 BGB kann es einem Arbeitgeber verwehrt sein, sich auf eine vorrangige Einzelabrede oder Einzelzusage der betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitnehmer gegenüber einer später in Kraft getretenen und deutlich günstigeren kollektiven Versorgungsordnung, die keine Betriebsvereinbarung ist, zu berufen. Die besonderen Umstände des Einzelfalls können den Arbeitgeber nach §
Artikel lesenDie unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung
Eine unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung kann entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten sein. Eine Versorgungsordnung (VO) ist grundsätzlich geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen. Handelt es sich um eine wirksam zustande gekommene Betriebsvereinbarung, folgt dies ohne Weiteres aus ihrer normativen Wirkung als
Artikel lesenDer Streit um die richtige Versorgungsordnung – und die Rechtskraft früherer Urteile
Versorgungsberechtigte haben die Möglichkeit, Versorgungsansprüche nach einer konkret benannten Versorgungsordnung geltend zu machen. Hierdurch wird der Streitgegenstand und damit auch die formelle und materielle Rechtskraft einer Entscheidung bestimmt. Ob spätere Versorgungsordnungen – über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – die früheren (wirksam) abgelöst haben, ist allein eine Frage der
Artikel lesenDie Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – und die variable Zulage
Eine variable Zulage muss von den Gesamtbetriebsparteien nicht ruhegeldfähig ausgestaltet werden. Durch eine solche Regelung haben Betriebsrat und Arbeitgeber den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) nicht verletzt. Betriebsvereinbarungen sind nach den für Gesetze und für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen. Auszugehen ist vom Wortlaut der Bestimmungen und dem durch
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und die Abänderung des Versorgungsausgleichs
Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung nach dem Ende der Ehezeit rechtliche oder tatsächliche Veränderungen erfahren hat, die zu einer wesentlichen Änderung seines Ausgleichswerts im Sinne von § 51 Abs. 2 VersAusglG iVm §
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und das versorgungsleistungsfähige Monatseinkommen
Stellt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung) auf das Monatsgehalt ab, verdeutlicht dies, dass allein eine monatliche Zahlungsweise nicht ausreicht, um bei der Ermittlung des versorgungsleistungsfähigen Einkommens berücksichtigt zu werden. Der Begriff des Gehalts deutet vielmehr darauf hin, dass Entgeltzahlungen, die nicht im engeren Sinne Gegenleistung für die geleistete Arbeit
Artikel lesenBetriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Mindestehedauer
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Arbeitgeber eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe bis zum Versterben des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert hat und die Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Berechtigte aufgrund eines erst nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer erst später
Artikel lesenBetriebliche Witwenrente – und der vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer
Nach § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG muss einem vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer sein – späterer – Anspruch auf Versorgungsleistung in Form einer Anwartschaft erhalten bleiben, wenn er zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit erfüllt und Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
Artikel lesenInterne Teilung beim Versorgungsausgleich – und die rechtswidrige Startgutschrift der Zusatzversorgungskasse
Eine von einem Versorgungsträger mitgeteilte und unter (hier offengelassenem) Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildete sogenannte Startgutschrift für rentenferne Versicherte kann ausnahmsweise dann die Grundlage für die Durchführung der internen Teilung eines Anrechts sein, wenn der hinsichtlich dieses Anrechts ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits Rentenleistungen bezieht, auf den Wertausgleich des Anrechts aus wirtschaftlichen Gründen
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und die Höchstaltersgrenze
Sieht eine betriebliche Versorgungsordnung eine Höchstaltersgrenze vor, die der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht überschritten haben darf, ist die darin liegende Ungleichbehandlung nach dem Alter aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die „Gesamtbetriebsvereinbarung zur Neuregelung der Zusagen auf betriebliche Altersversorgung“ der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Artikel lesenDie Witwenrente in der betriebliche Altersversorgung – und die Auslegung der Versorgungsordnung
Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt eine Witwen-/Witwerrente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und die Anrechnung einer Ausgleichszahlung
Eine als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf nicht auf das betriebliche Ruhegehalt angerechnet werden. Die als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf bei der Bemessung des Ruhegehalts nicht zulasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen auf betriebliches Ruhegehalt bedarf
Artikel lesenAuszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer daneben eine weitere Altersversorgung aus einem -vom
Artikel lesenAbfindung – und die Entgeltumwandlung
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Erst mit der Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Aufbaukonto hat die Arbeitnehmerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach
Artikel lesenDie Altersklausel in der betrieblichen Versorgungsordnung
Eine betriebliche Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lat die Klage einer im
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und der Streit um die Leistungspflicht des Arbeitgebers
Mit einer Elementenfeststellungsklage kann auch der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Alterssicherung (hier: die Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit) geklärt werden. Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse
Artikel lesenBetriebsrente – und der Streit um die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren, sieht er aber davon ab, die Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit selbst
Artikel lesenKapitalisierung der Betriebsrentenansprüche in der Insolvenz- und der Abzinsungsfaktor
Bei der Kapitalisierung von Betriebsrentenansprüchen, die der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers aufgrund übergegangenen Rechts geltend macht, ist der gesetzliche Zinssatz anzuwenden, um den Vorteil der sofortigen Fälligkeit auszugleichen. Dem Pensions-Sicherungs-Verein steht gegen den Insolvenzverwalter eine Insolvenzforderung dem Grunde
Artikel lesenBetriebliche Altersversorgung – und die Diskriminierung bei der Invaliditätsrente
Knüpft eine Pensionskasse hinsichtlich der „Dienstunfähigkeitsrente“ den Entritt des Versicherungsfalls an die vorherige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so benachteiligt dies den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Der vollständige Ausschluss einer betrieblichen Invaliditätsrente vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307
Artikel lesenNoch nicht fällige Betriebsrentenansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers
Bei der nach § 46 Satz 2 iVm. § 45 Satz 1 InsO vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 BetrAVG, den Pensionssicherungsverein (PSV), übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche Zinssatz nach
Artikel lesenBetriebliche Invaliditätsrente – und die befristet gewährte Erwerbsminderungsrente
Die nur befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht einem Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung nicht entgegen, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass „bei Eintritt einer voraussichtlich dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts“ eine monatliche Invalidenrente gezahlt wird. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erteilte die Arbeitgeberin dem
Artikel lesenBetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – und ihre Teilkündigung
Eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung kann auch teilweise gekündigt werden. Die anhand des dreistufigen Prüfungsschemas ermittelten Eingriffsstufen sowie die Schließung eines Versorgungswerks für Neueintritte stellen regelmäßig natürliche und immanente Grenzen des zur Verfügung gestellten Dotierungsrahmens dar. Hieran hat sich die Teilkündigung zu orientieren. Ob sie Wirkungen entfaltet, hängt dann davon
Artikel lesenAnpassungsentscheidung zur Betriebsrente – bei gewerkschaftlichen Arbeitgebern
Bei der Überprüfung der Anpassungsentscheidung von Vereinen, die nicht gewinnorientiert handeln, steht deren wirtschaftliche Lage einer Anpassung von Betriebsrenten an den Kaufkraftverlust entgegen, wenn sie im Fall der Rentenanpassung ihrem Vereinszweck auf dem Niveau, das bereits erreicht ist, nicht weiter gerecht werden können. Auch zukünftige weitere, fest geplante und von
Artikel lesenDie Anpassungsentscheidung bei der Betriebsrente
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Gerichte für Arbeitssachen haben in
Artikel lesenÜberstunden in der betrieblichen Altersversorgung – und der allgemeine Gleichheitssatz
Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien regelhafte und verstetigte Zusatzarbeit nicht für betriebsrentenfähig erklären, wohl aber die für gleiche Arbeitszeit an andere Arbeitnehmer gezahlte Grundvergütung. Die Arbeitgeberin ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Betriebsrente zu gewähren, bei deren Berechnung sie
Artikel lesenDie Abrechnungsklausel im Kündigungsvergleich – und die Betriebsrente
Schon der Wortlaut, die Parteien seien sich einig, dass das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit bis zum Stichtag ordnungsgemäß abgerechnet sei, spricht gegen einen Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche aus seiner betrieblichen Altersversorgung. Nach §§ 133, 157 BGB sind Verträge – auch Prozessvergleiche – so auszulegen, wie die Parteien sie nach
Artikel lesenBetriebsrenten in der Insolvenz – und ihre Bewertung für die Insolvenztabelle
Bei der nach § 46 Satz 2 iVm. § 45 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), den Pensionssicherungsverein (PSV), übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche
Artikel lesenVersorgungsausgleich – und die Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis
Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen (sog. versicherungsvertragliche Lösung), unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen nach § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG; in diesem Umfang ist das
Artikel lesenBetrieblichen Altersversorgung – und die Auswirkung der Teilzeitbeschäftigung
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird. Diese
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