Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht München I eine Klage der Süßwarenherstellerin Ferrero abgewiesen, mit der diese u.a. Rechte an den Zeichen „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ geltend macht. Soweit Löschungsansprüche im Hinblick auf die Marken
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Bösgläubige Markenanmeldung – und das beeinträchtigte Unternehmenskennzeichen
Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist. Die Eintragung einer Marke
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