Die Verurteilung des Münchener „Cannabis-Arztes“ ist rechtskräftig. Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts stellte der Angeklagte in der Zeit von März 2017
Artikel lesenSchlagwort: BTM-Handel
CBD-Produkte – und die Strafbarkeit ihres Vertriebs
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft ein Urteil aufgehoben, mit dem das Landgericht Berlin fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten freigesprochen hat. Nach den Urteilsfeststellungen handelte es sich bei den Angeklagten um den Geschäftsführer und Vertriebsleiter, zwei Mitarbeiter und zwei nicht mit dem operativen Geschäft befasste
Artikel lesenDie in Frankreich entschlüsselten EncroChat-Daten
Zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten hat nunmehr der Bundesgerichtshof Stellung genommen – und ein Beweisverwertungsverbot verneint: Französische Behörden stellten in den Jahren 2017 und 2018 in mehreren Ermittlungsverfahren, bei denen es insbesondere um den verbotenen Handel mit Betäubungsmitteln ging, fest, dass die Tatverdächtigen über sogenannte Kryptohandys verfügten (Modelle OnePlus One, OnePlusX
Artikel lesenHandeltreiben mit CBD-Blüten
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, mit dem diese insbesondere wegen des Handels mit CBD-Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Das Landgericht Berlin hat einen der Angeklagten u. a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und
Artikel lesenBromdimethoxyphenethylamin – und die nicht geringe Menge
Für 2- C-B (Bromdimethoxyphenethylamin, BDMPEA) beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei einem Gramm. Bei 2- C-B (Bromdimethoxyphenethylamin, BDMPEA) – chemische Bezeichnung: 4-Brom2, 5dimethoxyphenethlyzan – handelt es sich um ein halluzinogen wirkendes Phenethylamin aus
Artikel lesenSynthetische Cannabinoide – und die nicht geringe Menge
Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide 5F-ADB und AMB-FUBINACA beginnt bei einem Gramm Wirkstoffmenge. Für die Bestimmung der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels gilt: Der Grenzwert ist stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Intensität festzulegen. Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefähr- liche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs.
Artikel lesenAus Frankreich übermittelte Encrochat- und SkyECC-Dateien – und ihre Verwertbarkeit
Die von französischen Ermittlungsbehörden erhobenen Daten der mit Encrochat-Mobiltelefonen und der mittels SkyECC geführten Kommunikation sind in einem deutschen Strafverfahren gegen den Nutzer von Encrochat bzw. SkyEEC wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verwendbar und unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot. Zu den über „Encrochat“ versandten Daten hat das Oberlandesgericht Celle
Artikel lesenBetäubungsmittelhandel – und die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme
Beim Betäubungsmittelhandel gelten für die Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen. Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist danach in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte können der
Artikel lesenDer Streit mit dem Dealer ums Wechselgeld
Mit der Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen sucht, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dabei betonte der Bundesgerichtshof zunächst, dass zu einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung bereits die Feststellung ausreicht, dass
Artikel lesenDer Dealer – und seine ungeladene Schusswaffe
Bewaffnetes Handeltreiben liegt nicht vor, wenn es zwar für einen Waffenexperten möglich gewesen wäre, die ungeladene Schusswaffe binnen vierzehn Sekunden ab dem Betreten des Zimmers gebrauchsbereit zu machen, der waffenunkundige Dealer – als Täter des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – dafür hingegen mehrere Minuten benötigt hätte. In einem solchen Fall ist
Artikel lesenBacken mit Hanftee – oder: auch Nutzhanf kann ein Betäubungsmittel sein
Auch der Verkauf von aus EU-zertifiziertem Nutzhanf gewonnenen Cannabispflanzenteile mit geringen THC-Gehalten (0,08 % bis 0,33 %) als Hanftee an Endkonsumenten kann ein verbotenes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darstellen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Landgericht Braunschweig die Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jeweils zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt
Artikel lesenDie beim Dealer sichergestellten Betäubungsmittel in der Strafzumessung
Bei der Strafzumessung ist zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigt, wenn die Betäubungsmittelmenge, die er zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hatte, sichergestellt wurde und deshalb nicht in den Verkehr gelangte. Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden
Artikel lesenMinder schwere BTM-Fälle – und der einschlägige Strafrahmen
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schließt sich der Rechtsprechung an, wonach ausschließlich die Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung entfaltet, die Strafrahmenobergrenze jedoch dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen ist, wenn zwar ein minder schwerer Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber ein
Artikel lesenEinziehung der erworbenen Betäubungsmittel
Bei den erworbenen Betäubungsmitteln handelt es sich nicht um Taterträge im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB, § 73c StGB, sondern um Tatobjekte, die gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB einzuziehen sind. Soweit – wie hier – die Betäubungsmittel verkauft oder zum Eigenkonsum verbraucht
Artikel lesenDer drohende Bewährungswiderruf in der Strafzumessung
Das Gericht hat bei der Strafrahmenwahl (§ 30 Abs. 1 Nr. 2, § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 2 BtMG bzw. § 29 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) strafmildernd in die Abwägung einzustellen, dass dem Angeklagten der Widerruf
Artikel lesenWohnung als Kokainhandelsplatz
Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat ein im Rahmen einer getroffenen Absprache abgelegte Geständnis nur ein geringes Gewicht, wenn ein Leugnen der Tat aufgrund der erdrückenden Beweislage aussichtslos gewesen wäre und weder Reue noch Schuldeinsicht zu erkennen waren. Mit dieser Begründung hat das
Artikel lesenBeihilfe zum Handeltreiben – und der Besitz von Kokain
Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz der Betäubungsmittel besteht dann, wenn der Besitz derselben dem Handeltreiben dient. Zudem kann Tateinheit dann in Betracht kommen, wenn die Betäubungsmittel, auf die sich die Beihilfe zum Handeltreiben und der Besitz beziehen, aus derselben Betäubungsmittelmenge stammen oder sonst eine innere Verknüpfung
Artikel lesenDie Tatbeteiligung des Drogenkuriers
Beim Betäubungsmittelhandel gelten für die Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen. Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist danach in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte können sein
Artikel lesenZwei unterschiedliche BTM-Vorräte – und ihre Aufbewahrung zusammen mit einer Waffe
Werden zwei unterschiedliche zum Verkauf bestimmte nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln in einem Raum aufbewahrt (ohne dass dies schon zur Tateinheit führt), verbindet das gleichzeitige Bereithalten einer Waffe im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG an diesem Ort beide Taten zur Tateinheit. Allerdings ist eine unterschiedliche rechtliche
Artikel lesenMehrere Tatbeteiligte – und die Einziehung des Wertes von Taterträgen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne aus der Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann. Bei mehreren Beteiligten genügt eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den
Artikel lesenStrafzumessung in einem minder schweren Fall – und ihre Kontrolle durch das Revisionsgericht
Die Strafbemessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen. In diese Einzelakte der Strafzumessung
Artikel lesenTäterschaft oder Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht
Ob ein Beteiligter als Mittäter des anderen handelt, ist vielmehr auch im Betäubungsmittelstrafrecht nach den allgemeinen Grundsätzen zu beantworten. Hierzu bedarf es einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Beteiligten umfassten Umstände. Wesentliche Anhaltspunkte für (mit)täterschaftliches Handeln können sein: das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und
Artikel lesenTäterschaft oder Teilnahme – beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen. Vielmehr gelten auch beim Betäubungsmittelhandel für die Abgrenzung von (Mit)Täterschaft und Beihilfe die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts, die es nicht zulassen, jede schon unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen
Artikel lesenBTM-Delikte – und die Urteilsformel
Die ausdrückliche Bezeichnung des Handeltreibens als „unerlaubt“ im Schuldspruch ist entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen. Darüber hinaus bedarf es beim bewaffneten Handeltreiben nicht des Zusatzes „in nicht geringer Menge“, denn der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2
Artikel lesenDas im Rechtsfolgenausspruch aufgehobene Urteil – und die Feststellungen zur Person
Hat das Revisionsgericht das im ersten Durchgang ergangene Urteil im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, bedeutet dies, dass alle Feststellungen aufgehoben worden sind, die sich – wie diejenigen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Werdegang – ausschließlich auf die Straffrage beziehen. Im hier vom Bundesgerichtshof
Artikel lesenDer Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – und seine teleologische Reduktion
Zur Ablehnung einer teleologischen Reduktion des Tatbestands des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach der Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG macht sich unter anderem strafbar, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Schusswaffe oder einen seiner
Artikel lesenEinheitliches Handeltreiben – und die Klammerwirkung
Wenn es sich bei mehreren BTM-Abgaben einerseits um eine gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG und andererseits um ein (im Fall der Abgabe an Minderjährige im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretendes) unerlaubtes Handeltreiben
Artikel lesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – und die Schreckschußpistole
Für den Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln muss der Täter die Waffe oder den gefährlichen Gegenstand bei der Tatbegehung bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich haben, dass er sich seiner jederzeit bedienen kann. Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es nach ständiger Rechtsprechung zur
Artikel lesenBewertungseinheit beim BTM-Handel – und die nicht geringe Menge
Sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, werden vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden. Dabei ist jedoch entscheidend, dass sich die Bemühungen des
Artikel lesenBTM-Handel – und die Frage der bandenmäßigen Begehung
Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung. Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich allein nach der deliktischen Vereinbarung, der so genannten Bandenabrede. Die Begründung der Mitgliedschaft folgt nicht aus der Bandentat, sondern geht dieser regelmäßig voraus.
Artikel lesenMethamphetamin – und die gehandelte Menge in der Strafzumessung
nbeschadet des Erfordernisses einer Gesamtwürdigung aller Strafzumessungstatsachen ist die Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge gegenüber der Mindeststrafe für sich genommen ein Strafschärfungsgrund. Deswegen darf der Umstand der (hier:) 13, 4fachen Überschreitung des Grenzwerts zu Lasten des Angeklagten gewertet werden. Hierin kommt das gesteigerte Unrecht, nämlich das um das
Artikel lesenDer Versuchsbeginn beim Dealen mit Minderjährigen
Gemäß § 22 StGB setzt der Versuch objektiv voraus, dass der Täter nach Maßgabe seines Tatplans unmittelbar zur Tat ansetzt. Abgabe im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln (auf einen Minderjährigen)
Artikel lesenStrafschärfungsgrund: Crystal Meth
Allein die Art des Rauschgifts ist für sich genommen nicht geeignet, einen minder schweren Fall (hier: der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) zu verneinen. Soweit das Gericht ausschließlich mit der Erwägung, dass es sich bei dem Betäubungsmittel um CrystalSpeed gehandelt hat, einen minder schweren Fall verneint hat,
Artikel lesenEinziehung – und der Wertersatz für selbst konsumierte Betäubungsmittel
Eine Wertersatzeinziehung nach § 74c Abs. 1 StGB setzt voraus, dass dem Täter der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand zur Zeit der Tat gehörte oder zustand. Dies ist aber für im Inland erworbene Betäubungsmittel nicht der Fall, weil ein Eigentumserwerb hieran gemäß § 134 BGB nicht möglich ist. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.
Artikel lesenDer Handel mit Diazepam und Lorazepam
Diazepam und Lorazepam sind zwar in den Anlagen – I bis – III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt. Sie können aber – so nicht Ein, Ausoder Durchfuhr vorliegt – als ausgenommene Zubereitungen nicht dem BtMG unterfallen. Diazepam (enthalten in Valium) ist ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren
Artikel lesenBewertungseinheit und Tateinheit beim BTM-Handel
Eine Bewertungseinheit kann sich daraus ergeben, dass der Täter sich einen zum Verkauf bestimmten Verkaufsvorrat beschafft oder darüber verfügt. Bereits mit dem Beschaffen der dem späteren Güterumsatz dienenden einheitlichen Rauschgiftmenge ist der Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllt. Zu dieser Tat gehören dann auch alle späteren Betätigungen,
Artikel lesenBTM-Delikte – und die Urteilsfeststellungen zum Wirkstoffgehalt
Auf konkrete Feststellungen zum (vorgestellten) Wirkstoffgehalt kann bei Verurteilung von Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz regelmäßig nicht verzichtet werden. Denn der Wirkstoffgehalt wirkt sich entscheidend insbesondere auf den Schuldumfang der Taten aus. Führt bereits das Beschaffen der dem späteren Güterumsatz dienenden einheitlichen Rauschgiftmenge zur Verwirklichung des Tatbestands des Handeltreibens in Bezug
Artikel lesenDie gemeinsam handelnden Dealer – und Einziehung des Wertes von Taterträgen
Teilen sich zwei Dealer den „Gewinn“ aus den von einem von ihnen getätigten Weiterveräußerungen der Betäubungsmittel und zahlt nicht etwa der Verkäufer lediglich Teile der Gelder an den anderen aus lässt sich eine Mitverfügungsgewalt der beiden Angeklagten über die vom Verkäufer vereinnahmten Gelder in voller Höhe annehmen. In einem solchen
Artikel lesenDer Handel mit kleineren BTM-Mengen – und das größere Depot
Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal. Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen
Artikel lesenDrogenlieferungen – und ihre spätere Bezahlung
Mehrere Drogenlieferungen können durch die Bezahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises der vorangegangenen Lieferung bei der jeweils nachfolgenden Drogenlieferung zur Tateinheit verknüpft sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe
Artikel lesenDrogenhandel – und der minder schwere Fall
Die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, erfordert eine Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen. Dabei sind alle wesentlichen entlastenden und
Artikel lesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – und der Baseballschläger
In einem Fall, in dem – wie hier hinsichtlich des Baseballschlägers – die Verfügbarkeit eines zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes nicht das eigentliche Umsatzgeschäft des Drogenhandels betrifft, ist der subjektive Tatbestand genau zu prüfen. Dabei billigt es der Bundesgerichtshof, wenn das Gericht aus der Art des Gegenstands
Artikel lesenStändiger BTM-Handel – und die einmal mitgeführte Schusswaffe
In Fällen, in denen sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammensetzt, reicht es für die Verwirklichung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn die Schusswaffe oder der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Gegenstand nur bei
Artikel lesenDie neue Lieferung für den Dealer – als Kommissionsgeschäft
Bei Betäubungsmittelgeschäften verbindet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für den Erwerb einer früheren als auch der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge dienende Aufsuchen des Lieferanten als natürliche Handlung die beiden Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im materiellrechtlichen Sinne. Zudem verbindet im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung
Artikel lesenDer Dealer mit dem reichhaltigen Angebot
Die bloße zeitgleiche Aufbewahrung verschiedener Betäubungsmittelmengen hat für sich genommen regelmäßig nicht die Kraft, mehrere selbstständige umsatzbezogene Rechtsverstöße nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu Tateinheit zu verklammern. Allerdings entfaltet der Dealer mit einem (hier: gegenüber einem unbekannten Abnehmer abgegebenen) Angebot auf beide zum gewinnbringenden Abverkauf vorgesehene Betäubungsmittelmengen
Artikel lesenHandeltreiben oder gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln?
Das unerlaubte (gewerbsmäßige) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG kann nicht in Tateinheit mit unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln nach § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht werden. Der Grundtatbestand des Handeltreibens
Artikel lesenDie Beteiligung am BTM-Handel – Mittäterschaft oder Teilnahme?
Ob die Beteiligung an unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen. Mittäter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil
Artikel lesenAmphetamin-Handel – und die Gewerbsmäßigkeit
Für die Frage der Gewerbsmäßigkeit kommt es darauf an, ob der Täter die Absicht hat, sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Dass er seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus dem Erlös von Betäubungsmittelverkäufen bestreiten will, ist nicht erforderlich. Im hier entschiedenen Fall
Artikel lesenEinmal kiffen – und der Führerschein
Der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in
Artikel lesenMinder schwerer Fall – oder: die Überprüfung der Strafzumessung
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Ein Eingriff des Revisionsgerichts in
Artikel lesenEinmalige Vermittlung von Betäubungsmitteln
Auch die nur einmalige Vermittlung eines Geschäfts ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sein, da dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen ist und alle Tätigkeiten erfasst, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen einschließt. Hinsichtlich der Vermittlungshandlung ist jedoch
Artikel lesenDer immer wieder aufgefüllte Vorrat des Dealers
Eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden. Dies war in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall gegeben,
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