Autobahn

Vollsperrung einer Autobahn – wegen einer Demo

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine vom Verwaltungsgericht Stade angeordnete Vollsperrung der A 27 zwischen dem Bremer Kreuz und der Anschlussstelle Achim-Nord zum Zwecke der Durchführung einer Versammlung auf eine halbe Stunde abgekürzt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat auf die Beschwerde der Stadt Achim die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 27.08.2024 geändert

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Die Fackeln bei der „Mahnwache“

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war. Die Partei organisierte eine Mahnwache mit dem Motto „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität

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Autobahn

Keine Fahrrad-Demo auf der Autobahn

Für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist es nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg die Nutzung der Bundesautobahn A 23 für eine am Sonntag geplante Fahrrad-Demonstration untersagt hat.  Das Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, das eine Öffnung von grundsätzlich dem Fernverkehr vorbehaltenen Autobahnen für Versammlungen nur ausnahmsweise dann in Betracht

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Versammlungsauflösung per polizeilicher Lautsprecherdurchsage

Der Begriff der Auflösung umschreibt die Beendigung einer bereits durchgeführten Versammlung mit dem Ziel, die Personenansammlung zu zerstreuen. Die Auflösung ist ein Verwaltungsakt. Adressaten sind die Versammlungsteilnehmer. Die Auflösungsverfügung soll ihnen Klarheit darüber verschaffen, dass mit ihrem rechtmäßigen Erlass der Grundrechtsschutz aus Art. 8 GG entfällt. Wegen des Erfordernisses der

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Straßenblockade der "Letzten Generation" in Berlin

Klimaaktivisten – und die Strafbarkeit von Straßenblockaden

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Freiburg gegen einen Klimaaktivisten wegen seiner Beteiligung an drei Straßenblockaden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen. Der Entscheidung lag eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg zugrunde, mit dem

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Straßenblockade der "Letzten Generation" in Berlin

Klimaaktivisten vor dem OLG Karlsruhe

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.2.2024 ein freisprechendes Urteil des Amtsgericht Freiburg gegen einen Klimaaktivisten wegen seiner Beteiligung an drei Straßenblockaden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen. Der Entscheidung lag eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen ein

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Kurdistan

Das Öcalan-Bild auf der Kurdendemo

Abbilder des Führers der von der EU als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie sind als Kennzeichen der PKK zu qualifizieren und unterliegen damit dem sogenannten Kennzeichenverbot im Sinne des Vereinsgesetzes. Mit

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Verwaltungsgericht Düsseldorf

„Stoppt die Aggression“ – oder: Parolen auf der Palästinenserdemo

Der Veranstalter einer pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit einem Eilantrag gegen ihm auferlegte Beschränkungen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag als unbegründet bzw. unzulässig abgelehnt. Eine durch das Polizeipräsidium Düsseldorf angeordnete Beschränkung für die Versammlung „Stoppt die Aggression“ ist rechtmäßig. Der weitergehende Antrag ist bereits unzulässig.

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Straßenblockade der "Letzten Generation" in Berlin

Straßenblockaden durch Klimaaktivisten – und die Grenzen ihrer Strafbarkeit

Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Studentin wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die 22-jährige wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt und festgestellt, dass sich die Angeklagte an einer Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“

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Bundesverwaltungsgericht

Die 40tätige Demo vor der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten einer dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichteten Versammlung in der Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beratungssuchender Frauen lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles herstellen. Einen absoluten Schutz vor Konfrontation mit dem Versammlungsthema garantiert Art. 2 Abs. 1 i. V.

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Klebstoff

Präventives Klebeverbot

Auch ein präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein. Das gegen eine Person ausgesprochene Verbot der Berliner Polizei, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf Berliner Straßen festzukleben, ist jedenfalls nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu unbestimmt. Anfang Dezember 2022 untersagte die Polizei Berlin der Antragstellerin, sich bis zum 1.

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Polizist

Die Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten – oder: die Aufnäher auf der Polizeiuniform

Mit der Unzulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug hatte sich nunmehr der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Sachsen: Der klagende Bundespolizist unterstützte bei der Veranstaltung „Rechts rockt nicht“ am 22.06.2019 in Ostritz die Landespolizei

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Panzerwrack

Das Panzerwrack vor der Russischen Botschaft

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Mitte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren verpflichtet, die vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks in der Nähe der Russischen Botschaft zu genehmigen. Der Antragsteller, ein Verein, beantragte im Juni 2022 beim Bezirksamt Mitte von Berlin die Genehmigung zur Aufstellung eines in der Ukraine zerschossenen russischen Panzers oder

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Klimacamp

Versammlungsrechtlicher Schutz eines Protestcamps und seiner infrastrukturellen Einrichtungen

Der Charakter eines Protestcamps als Dauerveranstaltung steht seiner Einordnung als durch Art. 8 GG und das Versammlungsgesetz geschützter Versammlung grundsätzlich nicht entgegen. Die Versammlungsbehörde kann die Dauer eines Protestcamps unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 VersammlG beschränken. Eine infrastrukturelle Einrichtung eines als Versammlung zu beurteilenden Protestcamps unterfällt dem unmittelbaren,

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Autobahn

Keine Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn

Eine unter dem Thema „Verkehrswende, autofreie Innenstadt, kein dritter Autobahnanschluss, Radverkehr stärken“ geplante Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der Bundesautobahn 7 (A 7) durchgeführt werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Eilverfahren zeigten die Antragsteller bei der Stadt Hildesheim eine Versammlung an, in deren Rahmen 400 – 600 erwartete Teilnehmer

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Verwaltungsgericht Düsseldorf

Demonstration oder Massenparty?

Derin Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes NRW. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Mönchengladbach  einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. Infolgedessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung

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Schloss Elmau

Versammlungsfreiheit – und der Ort der Demonstration beim G7-Gipfel

8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen. Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend. In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die

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Klimacamp von Extinction Rebellion in Berlin 2019

Das Protestcamp – und die Versammlungsfreiheit

Das „Klimacamp 2017“ im Rheinland unterfiel mitsamt seiner Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG.  Ein Protestcamp ist eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitäreinrichtungen genutztes Feld

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"Querdenker"-Demo

Der auf der Demo verweigerte Mund-Nasen-Schutz – und der Unterbindungsgewahrsam

Der Bundesgerichtshof hat einen Unterbindungsgewahrsam wegen der Gefahr eines fortgesetzten Verstoßes gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bestätigt und die Rechtsbeschwerde eines von einer Freiheitsentziehung nach dem Polizeirecht Betroffenen verworfen. Der Beschwerdeführer hatte im Dezember 2020 an einer Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen

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Die „Cottbuser Spaziergänge“ bleiben einstweilen verboten

Das befristete Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zu beanstanden. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte als Versammlungsbehörde ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen erlassen, mit dem für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022 insbesondere die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten unangemeldeten Versammlungen

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Corona

Demonstrationen nur mit Maske und 3G

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag gegen die aufgrund der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bei Versammlungen im Freien geltenden Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht und „3G“) abgelehnt. Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen an Versammlungen im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen (sogenannte 3G-Regel).

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"Querdenker"-Demo

Keine Demo ohne Maske

Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall nahm der Kläger  am 5. April 2021 an einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel vor dem Brandenburger Tor mit dem Thema

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Demonstration

Der „Klimastreik“ von „Friday for Future“ – und der polizeiliche Drohneneinsatz

Der Einsatz einer polizeilichen Drohne bei der „Friday for Future“-Versammlung in Freiburg am 20.09.2019 zur Steuerung und Lenkung der Versammlung war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg rechtswidrig; er verstieß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.  Bei der Kundgebung am Vormittag des 20.09.2019 nahmen ca. 20.000 bis 30.000 Personen teil, die

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Demonstration

Versammlungsrechtliche Anzeigepflicht – und der faktische Versammlungsleiter

Da nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 des niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) nicht die unterbliebene Anzeige, sondern die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anzeige geahndet wird und aufgrund der fehlenden Anzeige ein Versammlungsleiter nicht bestimmt worden ist, wird der „faktische Versammlungsleiter“ von dem Bußgeldtatbestand erfasst. „Faktischer Versammlungsleiter“

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Der demonstrierende Anwalt, der ein Journalist sein will

Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei „als Journalist“ anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn anders als ausgewiesene Vertreter der Presse daran gehindert, polizeiliche

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Demonstrationen und der Eilrechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts – oder: wer zu spät kommt…

Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht. Daran fehlt es, wenn die Antragsteller nicht substantiiert darlegen, dass sie das ihnen Zumutbare unternommen haben, um rechtzeitig vor dem (hier: für heute) geplanten Beginn der von der Stadt verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen.

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Demonstration

Demonstrationen in Zeiten von Corona

Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen. Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend. In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen

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Demonstration

Keine Querdenker-Demo in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die eine Querdenker-Demo mit angemeldet 20.000 Teilnehmern verbietende Verfügung der Stadtgemeinde Bremen wiederherzustellen. Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagungsverfügung abgelehnt. Nach § 32

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Fahrrad-Demo auf der Autobahn

Eine Verzögerung von bis zu einer Stunde im Zeitplan einer Baustelle kann nicht dazu führen, eine Fahrraddemonstration auf diesem vollständig gesperrten Autobahnabschnitt zu untersagen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Antrag der Veranstalter teilweise stattgegeben und die „Fahrrad-Demo“ der Initiative „Fridays for Future“

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Demonstration

Karlsruhe und das Corona-Protestcamp

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt. Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17.06.für den Zeitraum zwischen dem 30.08.und dem 14.09.2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat

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Uhr

Zu spät beim Verwaltungsgericht – zu früh beim Verfassungsgericht

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Allerdings gilt auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität

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Demonstration

Berliner Corona-Demo

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberververwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte ein Eilantrag gegen das vom Polizeipräsidenten in Berlin verfügte Versammlungsverbot Erfolg: Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss

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Versorgungszelte für Demonstranten im militärischen Schutzbereich

 Wird die Wirksamkeit der Verteidigungsanlage durch die vorübergehende Errichtung von Versorgungszelten im militärischen Schutzbereich  nicht in Mitleidenschaft gezogen,  ist die Genehmigung zur zeitlich begrenzten Errichtung zu erteilen. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Eilantrag eines eingetragenen Vereins entschieden, der für eine angemeldete und nicht verbotene Versammlung vorübergehend

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Quarantäne

Maskenpflicht für Demos – auch in Oldenburg

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die von der Stadt Oldenburg verfügte Maskenpflicht für eine Versammlung wiederherzustellen, ohne Erfolg: Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall – auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur

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Menschenmassen

Demo mit maximal 5000 Teilnehmern

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Eilantrag gegen die Beschränkung einer Versammlung in Stuttgart auf maximal 5000 Teilnehmer ohne Erfolg. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall – auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache – einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies

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Demonstration

Keine Demo mit bis zu 10.000 Teilnehmern

Sollte einem Veranstalter die zur Durchführung einer angemeldeten Versammlung die (hier:) nach § 7 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) erforderliche Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde versagt oder nicht rechtzeitig erteilt werden, muss er zunächst die Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes nutzen, bevor

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Hamburger Unterbringungsgewahrsam gegen Demonstranten

Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG darf eine Person in Gewahrsam genommen werden, wenn die Maßnahme unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern. Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat Die Begehung

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Landgericht Hamburg

Versammlungen und Demonstrationen – auch in Zeiten von Corona

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von

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Räumliche Verlegung einer Demonstration – wegen befürchteter gewalttätiger Ausschreitungen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die räumliche Verlegung einer Versammlung abgelehnt. Die von dem Antragsteller veranstaltete Versammlung sollte vom 11. bis zum 12.01.2020 unter dem Motto „Rote Flora – ein Ort undemokratischer Denkweise und Verfassungsfeindlichkeit“ stattfinden. Der angemeldete Versammlungsort befindet sich in einer Entfernung von circa

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Die Strafbarkeit des „faktischen Leiters“ einer nicht angemeldeten Versammlung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG schuldig gesprochen worden war. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinen Entscheidungsgründen, dass die Gesetzesauslegung der Fachgerichte, der zufolge

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Künstlersozialabgaben für den Christopher Street Day

Der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day (CSD) – ein gemeinnütziger eingetragener Verein – muss nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts keine Künstlersozialabgabe entrichten für Künstler, die im Anschluss an die politische Demonstration im Rahmen des Abendprogramms des CSD auftreten. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Streitfall stellte die beklagte Deutsche

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Lichter Aus! in Düsseldorf

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, am 12. Januar 2015 als Protest gegen eine „Dügida“-Kundgebung das Licht aus­zuschalten, und das tatsächliche Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Ge­bäuden der Stadt waren rechtswidrig. Seine Aufforderung zur Teilnahme an einer Gegendemonst­ration war hingegen rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster

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Schmerzensgeld für „festgesetzte“ Demonstranten

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Schmerzensgeldklage stattgegeben und dabei ausdrücklich die Bedeutung des des Grundrechts auf Freiheit der Person gegenüber rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei hervorgehoben. Anlass hierfür boten ihm rechtswidrige Ingewahrsamnahmen anläßlich einer Castor-Demonstration: InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des Landgerichts LüneburgDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsAuslegung zivilrechtlicher AnspruchsgrundlagenRechtswidriger FreiheitsentzugSchmerzensgeld

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Gewahrsam statt Schottern

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung von Straftaten nicht zur Entscheidung angenommen. Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts Lüneburg verletzen die beschwerdeführenden Demonstranten nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht in ihrem Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs.

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Stuttgart 21 – und der Schwarze Donnerstag

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in 6 bei ihm anhängigen Verfahren festgestellt, dass die den Klägern, Teilnehmern an den Protesten gegen „Stuttgart 21“ im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 gegenüber getroffenen polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren. Die gegenüber den Protestierenden durch den Polizeivollzugsdienst ausgesprochenen Platzverweise – also die Aufforderungen, bestimmte Bereiche

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Teilnahme eines Polizeibeamten an einer rechtsextremistischen Demonstration

Dass von einem Polizeibeamten verlangt werden kann, von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten abzusehen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt. Von einem Beamten word im Zweifelsfall – schon im eigenen Interesse – erwartet, dass er sich bei seiner Dienststelle rechtzeitig über Umfang und

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