Hat der Bundesfinanzhof in einer früheren Entscheidung begründet, warum er eine Norm nicht für verfassungswidrig hält, muss in der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, warum eine erneute Klärung der Frage geboten ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr.
Artikel lesenSchlagwort: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Freiwillige Umsatzsteuer-Vorauszahlung zum Jahreswechsel
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Eine abweichende Zuordnung
Artikel lesenRegelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben am Jahreswechsel – und das Fälligkeitserfordernis
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ermittelte der klagende Unternehmer seinen gewerblichen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Er zahlte
Artikel lesenGewinneinkünfte – und ihre steuerliche Privilegierung gegenüber Überschusseinkünften
Die auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Die Vorschriften bewirken eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung zu
Artikel lesenDie ausländische Personengesellschaft – und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Eine als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als „fiktive“ Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern auszuüben. In diesem Fall ist das (materielle)
Artikel lesenBetriebsprüfung – und die Anforderung eines Datenträgers nach „GDPdU“
Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß § 147 Abs. 1 AO bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des
Artikel lesenAufrechnung – und der Zuflusszeitpunkt der Einnahmen
Ist der Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln, kommt es für den Ansatz von Betriebseinnahmen nach § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 5 EStG auf deren Zufluss an. Eine Aufrechnung ist Ausdruck wirtschaftlicher Verfügungsmacht und führt daher (erst) im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung (und nicht schon im
Artikel lesenNichtanschaffung – und die nachträgliche Auflösung der Ansparabschreibung
Löst ein Steuerpflichtiger mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die von ihm gebildete Ansparabschreibung für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht spätestens durch Ansatz einer entsprechenden Betriebseinnahme in seiner Gewinnermittlung für den zweiten auf die Bildung folgenden Veranlagungszeitraum auf, so kann das Finanzamt den erklärungsgemäß für jenes Jahr
Artikel lesenEinnahmen-Überschuss-Rechnung – und die Teilwertabschreibung
Ermittelt ein Gewerbetreibender seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, so ist im Rahmen dieser Gewinnermittlungsart eine Teilwertabschreibung auf die GmbH-Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht zulässig. Der Beteiligungsaufwand ist im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines endgültigen Verlusts der
Artikel lesenKonkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung
Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden. Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahme-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen
Artikel lesenAusübung des Wahlrechts zur Rücklagenbildung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Bildung einer Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 EStG ist ein sog. Bilanzierungswahlrecht, welches bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG durch entsprechenden Ansatz oder die Auflösung einer Rücklage in der Steuerbilanz, bzw. bei der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen in der jeweiligen Sonderbilanz ausgeübt wird.
Artikel lesenBerücksichtigung von Feldinventar beim Übergang von der Durchschnittssatzgewinnermittlung zur Einnahmen-Überschussrechnung
Der durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn ist für das Wirtschaftsjahr des Übergangs um Zu- und Abschläge zu korrigieren, die sich aus dem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs folgt aus der Systematik der gesetzlich geregelten Gewinnermittlungsarten, dass bei einem
Artikel lesenNachholung eines unterbliebenen Einlagenabzugs
Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG, dann werden Einlagen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens –als fiktive Betriebsausgaben– gewinnmindernd im Jahr der Einlage berücksichtigt. Unterlässt es der Steuerpflichtige, bei der Anschaffung, Herstellung oder Einlage eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens die –echten oder fiktiven– Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung
Artikel lesenVerteilung eines Übergangsverlusts beim Übergang zur Bilanzierung
Es ist aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht geboten, einen Übergangsverlust, der bei dem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG entsteht, auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre zu verteilen. Die Entscheidung
Artikel lesenGewinnermittlungswahlrechts bei Einkommensteuer- und Kindergeldfestsetzung
Erzielt ein Kind gewerbliche Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahme-Überschussrechnung zu, so kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom Kind und nicht
Artikel lesenBilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Schätzungsfällen
Das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) und § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) steht nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen auch nachträglich in Fällen zu, in denen die Höhe des Gewinns zu schätzen ist. Gewinn ist der um Entnahmen und Einlagen korrigierte Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am
Artikel lesenNachträgliche Option zur Einnahmen-Überschussrechnung
Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat es der Bundesfinanzhof nunmehr zugelassen, dass ein Gewerbetreibender auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums die Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Gewinnermittlung anstelle der Bilanzierung auswählt. Unternehmer, die nicht nach den Vorschriften des Handelsrechts buchführungspflichtig sind und deren Betriebe auch bestimmte steuerliche Grenzwerte (z.B. in Bezug
Artikel lesenAuslaufmodell Ansparabschreibung
Kaum ein „Steuersparmodell“ war beliebter als die Ansparabschreibung. doch mit Wirkung ab 2007 hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, die Ansparabschreibung in Anspruch zu nehmen, stark eingeschränkt. Die gesetzliche Neuregelung des § 7g EStG sieht vor, dass nur noch „kleine und mittlere“ Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen können. Betriebe, die
Artikel lesenSteuerliche Gewinnermittlung und der amtliche Vordruck
Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und hierbei – soweit ersichtlich – erstmals zu der seit dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung
Artikel lesenBildung einer Gewerbesteuerrückstellung nach Umqualifizierung der Einnahmen
Erzielt ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte und ermittelt er seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung, so kann er nicht allein deshalb, weil seine Einkünfte im Anschluss an eine Außenprüfung nicht mehr als freiberuflich, sondern als gewerblich eingestuft werden, durch einen Wechsel zum Bestandsvergleich eine Gewerbesteuerrückstellung bilden.
Artikel lesenWahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung
§ 4 Abs. 3 EStG ermöglicht den Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen. Der Steuerpflichtige muss, wie der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt
Artikel lesenVordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung
Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck veröffentlicht, auf dem alle nichtbilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberufler für 2007 ihre Einnahmen-Überschussrechnung vornehmen müssen.
Artikel lesenNachholung des Betriebskostenabzugs
Wird der Gewinn nicht mittels einer Bilanz, sondern durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt, so können Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht
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