Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand (hier: mindestens sechs bereits absolvierte Fahrstunden) zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO. Diese Frage ist in der
Artikel lesenSchlagwort: Fahrlehrer
Die vom Fahrlehrer entsorgten Unterlagen
Ein Fahrlehrer hat eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht nach § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG), die nach § 140 AO zugleich auch eine steuerrechtliche Pflicht ist. Bewahrt ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen nicht für das Finanzamt auf, ist seine Buchführung nicht ordnungsgemäß und rechtfertigt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Artikel lesenDie Mitglieder des Prüfungsausschusses für Fahrlehrer
Sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses für Fahrlehrer nicht ordnungsgemäß dazu berufen worden, eine zweite fahrpraktische Wiederholungsprüfung abzunehmen, so ist der Bescheid aufzuheben, durch den der Prüfungsausschuss diese zweite Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gewertet und festgestellt hat, dass damit die Fahrlehrerprüfung endgültig nicht bestanden ist. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische
Artikel lesenSexuelle Belästigung von Fahrschülerinnen
Ein Fahrlehrer, der die mit seiner Ausbildungsfunktion verbundene Autorität dahingehend ausnutzt, dass er während des praktischen Fahrunterrichts sexuelle Handlungen an Fahrschülerinnen vornimmt, ist unzuverlässig i.S.v. § 2 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 FahrlG. Die ihm erteilte Fahrlehrererlaubnis ist daher zwingend nach § 8 Abs. 2 FahrlG zu widerrufen. Eine Beschränkung
Artikel lesenZuverlässigkeit eines Fahrlehrers
Leitet ein angestellter Fahrlehrer Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiter, kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem Fall eines spielsüchtigen Fahrlehrers entschieden. der in 85 Fällen Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035,00 Euro, das ihm Fahrschüler zur Bezahlung des Fahrschulunterrichts ausgehändigt
Artikel lesenDer spielsüchtige Fahrlehrer
Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreit ist der Antragsteller ein im Angestelltenverhältnis tätiger Fahrlehrer, der an Spielsucht leidet. Er hat in 85 Fällen Bargeld
Artikel lesenSpielsucht: Fahrlehrererlaubnis weg
Ist ein Fahrlehrer spielsüchtig, kann dies bezüglich der Fahrlehrererlaubnis zur Unzuverlässigkeit führen. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Mainz den Widerruf unter Anordnung des Sofortvollzugs durch die Stadt Mainz bestätigt, die einem im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrer (Antragsteller) die erteilte Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf entzogen hat. Der an Glücksspielsucht
Artikel lesenFahrlehrer mit Pornovertrieb
Einem Fahrlehrer, der pornographische Schriften verbreitet, kann deswegen sowohl die Fahrlehrerlaubnis wie auch die Fahrschulerlaubnis entzogen werden. In einem jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes entschiedenen Fall war der Antragsteller mit seiner 17jährigen Fahrschülerin während einer Unterrichtsstunde auf einen Parkplatz gefahren und hatte ihr im Auto pornographische
Artikel lesenDeutsche Führerscheine für brasilianische Fußballspieler
Ein Fahrlehrer und Fahrschulinhaber verstößt gröblich gegen seine Pflichten nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und § 21 Abs. 2 Satz 1 FahrlG, wenn er Prüflingen in rechtswidriger Weise zum Führerschein verhilft und Ausbildungsnachweise fälscht. Dies gilt, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen zeigt, auch dann, wenn es
Artikel lesenBelästigung im Fahrschulunterricht
Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Im entschiedenen Fall betreibt der Fahrlehrer mehrere eigene Fahrschulen. Über Jahre hinweg hatte er beim praktischen Unterricht immer wieder unter dem Vorwand der Hilfestellung seine
Artikel lesenFahrlehrergesetz
Die Bundesregierung will das Fahrlehrergesetz an EU-Vorgaben anpassen. Dazu hat sie jetzt einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
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