Justizzentrum Bremen

Gehwegparker – und die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zum Einschreiten

Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben. In dem aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehren mehrere Anwohner von der beklagten Freien Hansestadt Bremenein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten gegen Fahrzeuge,

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Bushaltestelle

Der Falschparker an der Bushaltestelle

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Eigentümer eines PKW geklagt,  der in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2020 weniger als 15

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Haltverbotszeichen – und ihre Sichtbarkeit

Bei den Anforderungen, die nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt zu stellen sind, ist danach zu unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen. Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre

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Verbilligter Imbiss für den städtischen Ordnungsdienst

Das Arbeitsgericht Krefeld hatte aktuell über die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Tönisvorst zu entscheiden. Dem 51-jährigen, seit Mai 2009 bei der Stadt beschäftigten Mitarbeiter wurde vorgeworfen, von einem Imbiss-Betreiber im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Ordnungsdienstmitarbeiter vergünstigte Speisen entgegengenommen zu haben („All Inclusive“ für 5,-

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Abschleppen trotz Schwerbehindertenausweis

Ein im Parkverbot abgestelltes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte (blauer Parkausweis) ausliegt. In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall parkte der PKW des Klägers am Abend des 12. September 2014 im Zielbereich des am darauffolgenden Tag stattfindenden Köln-Marathons 2014. Im

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Falschparker in der Fußgängerzone – und die Abschleppkosten

Das Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeuges ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, ohne dass es auf das Vorliegen einer konkreten Verkehrsbehinderung ankommt, wenn mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist. Dies ist beim Abstellen eines Fahrzeuges im Bereich eines absoluten Haltverbots regelmäßig der Fall. Die Funktion eines Fußgängerbereichs

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Falschparker auf dem Privatgrundstück – und die Abschleppkosten

Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen. Dem Grundstücksbesitzer steht gegen den Falschparker dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs.

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Zu hohe Abschleppkosten für Falschparker

Grundstücksbesitzer können unberechtigt auf ihrem Grundstück parkende Auto abschleppen lassen und die Kosten vom Falschparker erstattet verlangen. Dies gilt freilich nur, soweit die Abschleppkosten angemessen sind. Der Falschparker muss dem Besitzer der Parkfläche aber keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde der PKW des

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Abschleppen am Taxistand

Die Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Zeichen 229 zu § 41 StVO) abgestellten Fahrzeugs ist regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit mit dem bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. Nach Maßgabe der konkreten Umstände kann es allerdings geboten sein, von Abschleppmaßnahmen abzusehen, etwa wenn eine Beeinträchtigung des

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Falschparken am Taxistand

Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten. Bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig an einem mit einem absoluten Haltverbot ausgeschilderten Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellt wurde, darf eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit eingeleitet werden. In dem

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Der abgeschleppte Falschparker – und das öffentlich-rechtliche Verwahrverhältnis

Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig. Durch das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme wird ein öffentlichrechtliches

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Geldrechner

Privatparkplatz – der Fahrzeughalter als Zustandsstörer

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. Unterlassungsanspruch Der Mieter des betroffenen Grundstücks hat gegen den Halter des Kraftfahrzeugs einen Unterlassungsanspruch gemäß

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Halteverbot

Parken auf dem Gehweg

Ist das Zeichen 283 der StVO (absolutes Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen, dass dieses Halteverbot auf 15 m begrenzt ist, versehen, wird dadurch eine zuvor eingeräumte Erlaubnis auf dem Gehweg zu parken (durch das Zeichen 315 der StVO) unterbrochen. Diese Unterbrechung gilt für diese 15 m-Verbotsstrecke, nach den 15 m ist

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Büroklammer

Der Falschparker und das Parkraumüberwachungs-Unternehmen

Die 15. Zivilkammer hat in dieser Woche in einem Rechtsstreit zwischen einem Falschparker und einem – bundesweit tätigen – Parkraumüberwachungsunternehmen das Urteil verkündet. In dem hier vom Landgericht München I entschiedenen Fall parkte der Kläger seinen PKW anlässlich eines Krankentransportes in der Feuerwehranfahrtszone eines Münchner Klinikums im Halteverbot. Das Klinikum

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz

Das Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 € kosten, urteilte jetzt das Berliner Kammergericht: Parkt eine Kundin ihren Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges

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Parken vor der Nachbargarage

Das mehrfache Abstellen eines Pkws vor der Garagenzufahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, gegen die sich der Nachbar mit einer Unterlassungsklage wehren kann. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren. Über eine solche Unterlassungsklage zwischen

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Keine Parkkralle auf dem Privatparkplatz

Der Eigentümer eines Privatparkplatzes kann nicht dadurch zur Selbsthilfe gegen unberechtigt dort parkende Fahrzeuge greifen, dass er an den Autos eine Parkkralle anlegt. In mehreren Klageverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg brachte der Beklagte jeweils eine Parkkralle an dem auf „seinem“ Parkplatz unberechtigt parkenden Auto an, während der Kläger noch in

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Landgericht Hamburg

Unfall mit einem Falschparker

Ragt ein parkendes Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, hat der Falschparker einen Teil seines Schadens selbst zutragen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgerichts München in einer dort anhängigen Verkehrsunfallsache dem Falschparker eine Mitverursachungsquote

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Falschparker auf Privatgrundstücken

Unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen abgeschleppt werden und müssen, wie der Bundesgerichtshof heute entschieden hat, nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Im vom vom BGH entschiedenen Fall gehört dem Beklagten ein Grundstück, das als Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern hingewiesen,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fahrräder gehören vor den Hauptbahnhof

Ein vor dem Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad beschäftigte jetzt die Justiz, bis das ebenfalls in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt entschied, dass das Fahrrad von der Stadt nicht hätte entfernt werden dürfen. Was war geschehen? Ein Münsteraner hatte am Morgen des 30. August 2007 sein Fahrrad

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