Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst. Die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist mithin zu versagen, wenn ein Unternehmen neben eigenem Grundbesitz gemischt genutzte Grundstücke bzw. Gebäude betreut
Artikel lesenSchlagwort: gemischt genutzte Gebäude
Die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage – und das gewillkürte Betriebsvermögen
Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen. Hat die Doppelgarage nach den Grundsätzen, die für die bilanzsteuerrechtliche Aufteilung von Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen gelten, nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, setzt die Realisierung eines Entnahmegewinns voraus, dass die Doppelgarage Teil des
Artikel lesenAnteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes – und die fehlende Zuordnungsentscheidung
Die anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung. Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet.
Artikel lesenVorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden – und die Aufteilungsmethode
Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kann für den Vorsteuerabzug -im Gegensatz zu den Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung- nicht darauf abgestellt werden, welche Aufwendungen in bestimmte Teile des Gebäudes eingehen; vielmehr kommt es insoweit auf die prozentualen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an. Bei der Herstellung eines
Artikel lesenVerspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes – Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung
Die Voraussetzungen für die Besteuerung einer Verwendungsentnahme (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG) liegen bei verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht vor. Ein trotz verspäteter Zuordnung und damit materiell-rechtlich unrichtig in Anspruch genommener Vorsteuerabzug, der im Abzugsjahr
Artikel lesenUmsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in richtlinienkonformer Auslegung nur zulässig, wenn keine andere -präzisere- Zurechnung möglich ist. Bei der Errichtung eines gemischt
Artikel lesenVorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgelegt. Der Unionsgerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes
Artikel lesenVorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach sich bei der
Artikel lesenZuordnungsentscheidung beim Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes
Ist ein Gegenstand -wie im Streitfall ein ehemaliges Einfamilienhaus, das zu einem Haus mit mehreren, teilweise selbstgenutzten, teilweise zur Vermietung bestimmten Appartements umgebaut wurde- sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und
Artikel lesenFlächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden
Die Neuregelung der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden in § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG, die seit dem 1. Januar 2004 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel anordnet, ist mit europäischem Unionsrecht vereinbar: § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist insoweit unionsrechtskonform, als die dort vorgesehene Aufteilung
Artikel lesenZuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen
Mit der Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur beabsichtigten steuerpflichtigen Nutzung des Gebäudes hatte sich – wieder einmal – der Bundesfinanzhof zu befassen: Der Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von
Artikel lesenZuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken
^Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands. Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen. Auch die bilanzielle und
Artikel lesenZuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern
Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern hat aufgrund des Grundsatzes des Sofortabzugs der Vorsteuer grundsätzlich bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu erfolgen. Gleichwohl kann die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung noch in einer „zeitnah“ erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden. Eine solche
Artikel lesenVorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. In der Sache geht es um die Höhe des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als
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