Unibibliothek Göttinen

Unfall beim Promotionsumzug

Ein Promotionsumzug ist eine Veranstaltung ohne betrieblichen Charakter und deshalb besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt und die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Gleichzeitig ist auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Hildesheim

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WC,Toilette,Waschtisch

Der Sturz in der Toilettenanlage – als Arbeitsunfall

Ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet an der Außentür zur Toilettenanlage. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die einen Sturz in der Toilettenanlage als Arbeitsunfall festgestellt haben wollte. In einem Feinkostladen eines großen Einkaufszentrums in der Nähe von Stuttgart

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Zigaretten

Rauchen am Arbeitsplatz – und der gesetzliche Unfallschutz

Es ist für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ohne Bedeutung, dass der Versicherte mit seinem verbotenen Rauchversuch selbst schuldhaft die erste Ursache des Feuers setzte. Maßgebend ist vielmehr der betriebsbezogene Löschversuch. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall unter Zurückweisung der Berufung der beklagten Berufsgenossenschaft

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Deutsches Rotes Kreuz

Ehrenamt beim DRK – und der Versicherungsschutz

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind gesetzlich unfallversichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt. Der gesamte Aufgabenbereich, einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen beziehungsweise vereinsrechtlichen Belange, ist geschützt. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Mitglieds

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Der Unfall der Jobcenter-Mitarbeiterin beim Firmenlauf

Kommt es während der Teilnahme an einem privat organisierten Firmenlauf zu einem Unfall, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich weder um eine Teilnahme an einem Betriebssport, noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt. So hat das Sozialgericht Dortmund in dem hier vorliegenden Fall einer beim Jobcenter beschäftigten

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Der Unfall beim Fußballturnier des Arbeitgebers

Die Anerkennung eines Arbeitsunfalles darf verweigert werden, wenn sich der Unfall nicht bei der hauptberuflichen Tätigkeit ereignet hat, sondern bei einem Fußballturnier, bei dem es sich darüber hinaus auch nicht um Betriebssport gehandelt hat. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Dortmund in dem hier vorliegenden Fall einen Anspruch auf Entschädigungsleistung

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Der Angriff nach dem Heimweg

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn die Verletzungen durch einen privaten Angriff erfolgt sind, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt worden ist. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Annahme eines Arbeitsunfalls verneint und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Der Kläger, der bei der

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer Personen (z.B. deren tatsächlichem oder drohendem Tod oder deren ernsthafter

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Gesellschaftsjagd – und die gesetzliche Unfallversicherung

Anders als Beschäftige unterliegt ein Jagdgast nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu gehören auch Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind. In dem hier vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Fall nahm ein Mann mit Jagderlaubnis auf Einladung der Forstverwaltung als Hundeführer/Treiber an einer Gesellschaftsjagd

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Der Unfall während der Arbeit – mit dem nicht auf dem Betriebsgelände eingesetzten eigenen Hund

Kommt es auf dem Betriebsgelände beim Unternehmer zu einem Beißvorfall mit seinem nur aus privaten Gründen gehaltenen Hund, tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart bestätigt. Am

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Private Handynutzung – und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Wird auf dem Schoß eines verstorbenen Unfallopfers ein Mobiltelefon gefunden, reicht diese Tatsache allein nicht aus, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auszuschließen. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und dem Kläger im Rahmen seiner Anschlussberufung in Bezug auf die Halbwaisenrente als Hinterbliebenenleistung Recht zugesprochen.

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Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden, hat der Arbeitssuchende zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz, gestanden, als er an dem „Probearbeitstag“ Mülltonnen transportierte und dabei vom Lkw stürzte, denn ein Beschäftigungsverhältnis lag nicht vor, weil

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Der Unfall auf dem Arbeitsweg

Nicht immer ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall anzusehen. Fährt ein Versicherter mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause los, um noch private Besorgungen zu erledigen, handelt es sich im Falle eines Unfalls nicht um einen Wegeunfall. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier

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Die Verletztenrente des Insolvenzschuldners

Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Nach § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung

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Sprung aus dem Fenster – wegen Wasserspritzer

Höchstpersönliche Verrichtungen wie Neckereien und Spielereien sind bei einem Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Lediglich bei Schülern und pubertierenden Jugendlichen sind insoweit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung oder aus dem typischen Gruppenverhalten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule ergeben. So hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier

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Oberlandesgericht München

Schwarzarbeit, der Regressanspruch der Berufungsgenossenschaft – und der Rechtsweg

Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Der Ersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1a SGB VII entsteht, wenn Unternehmer Schwarzarbeit nach

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Auswirkung von Spesen auf die Berechnung der Verletztenrente

Die beitragsrechtlichen Vorschriften aus der ArEV bzw. der der SvEV können nicht auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen werden. Bei einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber pauschal versteuerte und steuerfreie Spesen erhalten hat, aber keine tatsächlichen Mehraufwendungen hat, wirken sich die Spesen einkommenserhöhend aus und sind beim Jahresarbeitsverdienst zur

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Die Weihnachtsfeier – und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz

Ein Unfallversicherungsschutz besteht während der Weihnachtsfeier nur bei einer Anordnung der Weihnachtsfeier durch die Betriebsleitung. An betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen – wie zum Beispiel Betriebsausflügen – Teilnehmende sind nach ständiger Rechtsprechung als Beschäftigte grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn die Teilnahme allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht und die Veranstaltung von

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Der bei der Tagesmutter verbrühte Arm des Kindes und die gesetzliche Unfallversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung bei Kindern, die in einer Tageseinrichtung betreut werden, kommt es nur auf eine behördliche Erlaubnis der Betreuungsperson an. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Düsseldorf eine Schmerzensgeldklage eines Kindes abgewiesen, das sich bei seiner Tagesmutter den Arm verbrüht hatte. Mit der Tagesmutter hatte ein privater Vertrag

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Autowäsche als versicherte Unternehmertätigkeit

Die Autowäsche ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert. So hat das Bayerische Landessozialgericht in dem her vorliegenden Fall eines Unternehmers entschieden, der in einer Autowaschanlage erhebliche Verletzungen erlitten hat. Der Kläger betreibt als selbstständiger Unternehmer eine Drogerie mit angegliederter Lotto-Annahmestelle. Dazu nutzt er auch seinen Privatwagen. Auf der Fahrt

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Das Telefonieren während der Arbeit

Das private Telefonieren eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit ist nicht vom Unfallversicherungsschutz umfasst, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt. Ein Lagerarbeiter aus Wiesbaden, der an einem Tisch in der

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Der Unfall bei der Gebäudereinigung für Verwandte

Bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Gefälligkeitsleistung unter Verwandten erbracht worden ist, wenn die Person jedenfalls nicht arbeitnehmerähnlich tätig geworden ist. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Gebäudereinigers, der bei der Reinigungsarbeit bei

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Der tödliche Unfall beim Hochsitzbau

Hat ein Rentner nach den Vorgaben und unter der Aufsicht des Jagdpächters merere Hochsitze gebaut unddabei einen Unfall erlitten, fällt dieser in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Witwe auf Feststellung eines Arbeitsunfalls stattgegeben, deren Mann

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