Für die gewerbsmäßige Zwangsprostitution genügt es nicht, dass sich der Täter durch die Veranlassung der Prostitution eine dauerhafte Einnahmequelle erschließt. Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen, wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht
Artikel lesenSchlagwort: Gewerbsmässigkeit
Das im Rechtsfolgenausspruch aufgehobene Urteil – und die Feststellungen zur Person
Hat das Revisionsgericht das im ersten Durchgang ergangene Urteil im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, bedeutet dies, dass alle Feststellungen aufgehoben worden sind, die sich – wie diejenigen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Werdegang – ausschließlich auf die Straffrage beziehen. Im hier vom Bundesgerichtshof
Artikel lesenGewerbsmäßiger Betrug – durch den GmbH-Geschäftsführer
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Sofern der Angeklagte als Geschäftsführer der GmbH gehandelt haben sollte,
Artikel lesenWahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde alternativ wegen (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei Verurteilter nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die gesetzesalternative
Artikel lesenAmphetamin-Handel – und die Gewerbsmäßigkeit
Für die Frage der Gewerbsmäßigkeit kommt es darauf an, ob der Täter die Absicht hat, sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Dass er seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus dem Erlös von Betäubungsmittelverkäufen bestreiten will, ist nicht erforderlich. Im hier entschiedenen Fall
Artikel lesenGewerbsmäßigkeit – und die erste Tat
Liegt die Absicht vor, sich durch eine wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen. Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter den inkriminierten Gegenstand zur Deckung eigener Bedürfnisse einsetzt und eigene Aufwendungen erspart.
Artikel lesenBetrug – und die Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen. Nach diesen Maßstäben war im hier entschiedenen Fall ein gewerbsmäßiges Handeln der Angeklagten in diesem Fall durch die Feststellungen nicht belegt. Zwar kam
Artikel lesenGewerbsmäßiger Diebstahl – auch ohne Verkaufsabsicht
Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter die Tatbeute verkaufen will. Eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang kann sich auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die
Artikel lesenHehlerei – bei zweifelhafter Beteiligung auch am Diebstahl
Eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Diebstahl wahlweise wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei im Wege der ungleichartigen (gesetzesalternativen) Wahlfeststellung ist nicht möglich, wenn nur nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte an den vorangegangenen Diebstählen neben unbekannten weiteren Tatbeteiligten als Mittäter oder Gehilfe beteiligt gewesen sein könnte. Damit steht aber die
Artikel lesenUntreue – und das gewerbsmäßige Handeln des Gehilfen
Nach dem Regelbeispiel des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB liegt ein besonders schwerer Fall der Untreue in der Regel vor, „wenn der Täter … gewerbsmäßig … handelt“. Der Gesetzeswortlaut spricht gegen die Annahme eines Regelbeispiels, wenn nicht der Täter,
Artikel lesenDiebstahl – und die Gewerbsmäßigkeit
Von Gewerbsmäßigkeit ist auszugehen, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen der ursprünglichen Absicht des Täters nicht zu
Artikel lesenBandendiebstahl – und die Gewerbsmäßigkeit
§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB tritt hinter § 244 StGB zurück. Gewerbsmäßigkeit der Tatbegehung kann aber gegebenenfalls als Strafzumessungsaspekt berücksichtigt werden. Von Gewerbsmäßigkeit ist auszugehen, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu
Artikel lesenGewerbsmäßiger Wohnungseinbruchsdiebstahl
Der sich aus dem gewerbsmäßigen Handeln des Angeklagten ergebende Erschwerungsgrund des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB tritt hinter den Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurück. Die strafschärfende Berücksichtigung der gewerbsmäßigen Tatbegehung ist aus Rechtsgründen gleichwohl nicht zu beanstanden, weil das gesteigerte Unrecht
Artikel lesenDiebstahl – Hehlerei – Geldwäsche – Wahlfeststellung
Eine gesetzesalternative Verurteilung wegen (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei ist entsprechend den zum Rechtsinstitut der Wahlfeststellung durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen weiterhin zulässig; sie schließt bei gleichzeitiger Verwirklichung eines Tatbestands der Geldwäsche einen Schuldspruch wegen Geldwäsche aus. Die ungleichartige Wahlfeststellung ist eine prozessuale Entscheidungsregel. Als solche ist sie nicht
Artikel lesenStrafzumessung – nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz
Für die Frage, wann Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand eine doppelrelevante Tatsache darstellt, kommt es neben der besonderen Lage des Einzelfalls auf die Trennbarkeit von den bindenden Feststellungen an. Ob es sich dabei um einen Umstand handelt, der der Tatausführung
Artikel lesenAnkauf von Schmuggelzigaretten – und die Steuerhehlerei
Wer in der Absicht, sich zu bereichern, Zigaretten kauft, von denen er weiss, dass zuvor die für sie entstandene Verbrauchsteuer, nämlich deutsche Tabaksteuer, im Sinne von § 370 Abs. 1 AO hinterzogen worden ist, erfüllt den Tatbestand der (gewerbsmäßigen) Steuerhehlerei gemäß § 374 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 AO.
Artikel lesenDer Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt – und der Beginn der Verfolgungsverjährung
Das „uneigentliche Organisationsdelikt“ des Betruges umfasst alle Einzelakte, die infolge des dem mittelbaren Täter zurechenbaren Organisationsakts verursacht wurden. Der Beginn einer Verjährung der Strafverfolgung wegen Betruges bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Erlangung des Vermögensvorteils. Bei einer tatbestandlichen Handlungseinheit beginnt die Verjährungsfrist nach deren Beendigung; es bestehen keine gesonderten Fristen
Artikel lesenUneigentliche Organisationsdelikte – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Für die Tatfeststellung und Darstellung im Urteil gelten bei einer aus vielen Einzelakten bestehenden Tat im Sinne eines uneigentlichen Organisationsdelikts keine anderen Anforderungen als bei einer Mehrzahl gleichartiger, rechtlich selbständiger Straftaten. Die Urteilsgründe müssen auch hier die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden
Artikel lesenDiebstahl, Betrug, Erpressung – und die Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht verfolgt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Die Wiederholungsabsicht muss sich gerade auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert oder als besonders schwerer Fall einzustufen ist. Das war im dem hier
Artikel lesenBetrug – als uneigentliches Organisationsdelikt
Nach den Grundsätze des sog. uneigentlichen Organisationsdelikts können einzelne Beiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen, die der Errichtung, Aufrechterhaltung und dem Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs dienen, zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, indem die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Tathandlungen in der Person des betreffenden Tatbeteiligten
Artikel lesenGewerbsmäßiger Betrug – als mittelbare Einnahmequelle
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. November 2016 – 3 StR 291/16
Artikel lesenBetrug und Diebstahl – gewerbsmäßig
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Dabei muss die die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnende Wiederholungsabsicht gerade dasjenige Delikt betreffen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist. Die mehrfache Begehung von Taten reicht hierfür allein nicht
Artikel lesenBTM-Handel – und die Geldgier
Die zu Lasten des Angeklagten eingestellte Erwägung, dieser habe allein aus Geldgier gehandelt, begegnet im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) Bedenken. Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, weshalb eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation regelmäßig keinen Strafschärfungsgrund darstellt. Dass bei Begehung
Artikel lesenHehlerei – und das gewerbsmäßige Handeln
Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB bedeutet, dass der Täter die Absicht verfolgt, sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal
Artikel lesenDer Handel mit Betäubungsmitteln – und die Vorgespräche
Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist weit auszulegen. Danach ist Handeltreiben im Sinne dieser Vorschriften jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor,
Artikel lesenUnerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – der Kleindealer
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Eigennützigkeit ist auch in den Fällen gegeben, in denen der Dealer Marihuana zum Einkaufspreis oder darunter abgegeben hat oder ihm als
Artikel lesenGewerbsmäßigkeit – und der Mittäter
Die Gewerbsmäßigkeit ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB. Der Beteiligte, bei dem sie fehlt, kann daher nicht allein deshalb nach § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB bestraft werden, weil andere Mittäter gewerbsmäßig gehandelt haben. Gewerbsmäßig handelt,
Artikel lesenGewerbsmäßigkeit – und trotzdem kein besonders schwerer Fall?
Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung, ob bei Vorliegen eines Regelbeispiels die Indizwirkung für die Annahme eines besonders schweren Falles entfallen kann, hat der Tatrichter zwar grundsätzlich alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu berücksichtigen, doch kann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB die Gewerbsmäßigkeit des
Artikel lesenBetrug – und der gewerbsmäßig handelnde Angestellte
Zwar reicht ein mittelbarer Vorteil des Täters zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht. Für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber weder erforderlich, dass der Täter seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend
Artikel lesenGewerbsmäßiger Sozialbetrug
In Fällen des Sozialbetruges setzt die Verurteilung nach § 263 StGB regelmäßig eine revisionsrechtlich überprüfbare detaillierte Berechnung des Betrugsschadens voraus. Dies erfordert in der Regel die Darlegung einer – gegebenenfalls sogar ins Einzelne gehenden – Berechnung des Anspruchs, welcher einem Angeklagten nach den für die Leistungsbewilligung geltenden Sozialvorschriften berechtigt zusteht,
Artikel lesenDas Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit als „doppelrelevanter Umstand“
Tatrichterliche Feststellungen zu dem in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG beschriebenen Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit bilden doppelrelevante Umstände jedenfalls dann, wenn dem Schuldspruch die Begehungsform des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zugrundeliegt. Ob es sich bei dem Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit um einen doppelrelevanten Umstand i. S. der Rechtsprechung
Artikel lesenVerkehrsverbot von aus Ziegenmilch hergestellter Folgemilch
Wird Säuglingsfolgemilch, die auf der Basis von Ziegenmilch hergestellt worden ist und deshalb nicht den Anforderungen der Anlage 11 Nr. 2 DiätV (und des Anhangs II der Richtlinie 2006/141/EG) entspricht, in den Verkehr gebracht, kann eine Untersagung unter Berufung auf § 14c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 DiätV (im
Artikel lesenGrößere Menge Falschgeld
Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und diese Menge dann plangemäß in mehreren Teilakten in Verkehr bringt. Zwar liegt in diesem Fall eine einheitliche Geldfälschung nach §
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