Corona und die Hauptversammlung im Mai

Kann nicht glaubhaft gemacht werden, dass bei unveränderter Risikobewertung im Mai diesen Jahres eine Hauptversammlung durchgeführt wird, ist ein Eilrechtsschutzbegehren abzulehnen. Das Infektionsschutzgesetz ist nicht zur Verfolgung von Aktionärsinteressen da.

So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in dem hier

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Schild

Die abgesagte Hauptversammlung

Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann grundsätzlich von dem Organ, das die Versammlung einberufen hat, wieder zurückgenommen werden. Dass eine Hauptversammlung vom Vorstand aufgrund eines Verlangens von Aktionären gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG einberufen worden ist,

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Schreibmaschine

Die Hauptversammlung im Ausland

Durch die Satzung kann ein Hauptversammlungsort im Ausland bestimmt werden.

Die Zulässigkeit einer Satzungsregelung zum Hauptversammlungsort folgt aus § 121 Abs. 5 AktG. Für die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung gelten nach Art. 53 SE-VO unbeschadet der Bestimmungen des

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Regierungsviertel

Hauptversammlungsbeschluss und Nachteilsausgleich bei einer abhängigen Aktiengesellschaft

Wenn die Hauptversammlung einer abhängigen Aktiengesellschaft mit der Stimmenmehrheit des herrschenden Unternehmens einem nachteiligen Rechtsgeschäft zustimmt, muss bereits der Hauptversammlungsbeschluss einen Nachteilsausgleich vorsehen. Wenn der Nachteil, der der abhängigen Gesellschaft auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens zugefügt wird, bezifferbar ist, muss

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Anfechtung des Entlastungsbeschlusses bei Porsche

Wenn es sich um das Eingeständnis eines persönlichen Erfassungs- bzw. Beurteilungsfehlers eines Aufsichtsratsmitgliedes handelt, ist ebenso eine schwerwiegende Pflichtverletzung festzustellen wie für den Fall einer solchermaßen „pointierten“ öffentlichen Meinungsäußerung im Rahmen eines unternehmensinternen Konflikts. Daraus ergibt sich die Nichtigkeit eines

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Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs

Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen (squeeze out), verlieren ihre Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, nicht dadurch, dass der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage

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Bundesverwaltungsgericht

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats im Sinne des § 171 Abs. 2 AktG, welcher von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen ist (§ 175 Abs. 2 AktG), muss vom Aufsichtsrat durch förmlichen

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Landgericht Hamburg

Der Aktionär und „seine“ Hauptversammlung

Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann zulässigerweise eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, Rederecht und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken.

In einem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit wendet sich der Kläger, der Aktionär der

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Laptop

Umschreibungsstopp vor der Hauptversammlung

Eine Aktiengesellschaft darf bei Namensaktien Umschreibungen im Aktienregister für einen an der Anmeldefrist orientierten Zeitraum vor Durchführung der Hauptversammlung aussetzen (Umschreibungsstopp).

Die Entscheidung, ob über die Entlastung des Aufsichtsrats für alle Mitglieder insgesamt oder für jedes Aufsichtsratsmitglied einzeln abzustimmen ist,

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ARUG

Zum 1. September ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Für Aktionäre soll dadurch sowohl die Information wie auch die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken soll das Gesetz die Präsenz

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Aktenwagen

ARUG – Die neue Reform des Aktienrechts

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Aktionäre sollen dadurch  künftig durch die Aktiensgesellschaft besser informiert und ihnen die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz

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