Gesellschaftsjagd – und die gesetzliche Unfallversicherung

Anders als Beschäftige unterliegt ein Jagdgast nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu gehören auch Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind. In dem hier vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Fall nahm ein Mann mit Jagderlaubnis auf Einladung der Forstverwaltung als Hundeführer/Treiber an einer Gesellschaftsjagd

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Der gestürzte Radfahrer – und der freilaufende Hund

Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund. Polizeiverordnungen, die einen Leinenzwang vorsehen, sind Schutzgesetze gem. § 823 II BGB. Wer seinen Hund auf für Radfahrer freigegebenen Wegen frei

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Rudelführen von Hunden

Wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig ausführt („Rudelführen“), hat alle Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie fremde Menschen nicht gefährden. Verletzt der Hundeführer diese Verkehrssicherungspflicht, weil einer der Hunde an einer fremden Person hochspringt und diese verletzt, haftet er auf Schadensersatz. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall begegneten

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wenn der Zollhund in die Wohnung macht

Für den Schaden, den ein Zollhund im Haus seines Hundeführers verursacht hat, kann der Zollbeamte keinen Schadensersatz verlangen, da der Hund vorübergehend in der Wohnung und nicht wie vorgeschrieben im Zwinger gehalten worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Zollbeamten

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