Die Rentenversicherung als Sicherheit für eine fremde Forderung – und ihre Kündigung durch den Insolvenzverwalter

Die Entgeltlichkeit einer neu bestellten Sicherheit ergibt sich nicht allein daraus, dass eine zuvor für die gleichen Verbindlichkeiten bestellte Sicherheit eine entgeltliche Leistung darstellte. Bei der Besicherung einer fremden Verbindlichkeit kommt es vielmehr darauf an, ob der Gläubiger eine ausgleichende Gegenleistung erbringt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt

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Der fehlgeschlagene Sanierungsversuch – und die Insolvenzanfechtung

Gewährt der Schuldner dem Anfechtungsgegner im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit eine inkongruente Deckung und hat die Inkongruenz ein erhebliches Gewicht, obliegt dem Anfechtungsgegner der Gegenbeweis, dass die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften, wenn auch letztlich fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs war. Ist der Anfechtungsgegner im Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung nur zu einer

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Bundesarbeitsgericht

Die vom Arbeitgeber bezahlten Krankenhauskosten – und die Insolvenzanfechtung

Die arbeitgeberseitige Übernahme der Behandlungskosten einer Arbeitnehmerin erfolgt unentgeltlich iSd. § 134 Abs. 1 InsO. Für die Beurteilung, ob Unentgeltlichkeit vorliegt, ist grundsätzlich danach zu unterscheiden, wie viele Personen am Zuwendungsvorgang beteiligt sind. Sind wie vorliegend drei Personen involviert (Drei-Personen-Verhältnis) und wird mit der Leistung des (späteren) Insolvenzschuldners eine fremde

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Eurocent

Gläubigerbenachteiligung – und die Beweisanzeichen bei der Vorsatzanfechtung

Führt die Veräußerung eines Vermögensgegenstands zu einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung, stellt dies ein eigenständiges Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung dar. Nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn der andere Teil zur

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LG Bremen

Verpflichtungsgeschäft, Erfüllungsgeschäft – und die Insolvenzanfechtung

Ficht der Insolvenzverwalter sowohl das Verpflichtungs- als auch das hiervon getrennt und zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Erfüllungsgeschäft mit dem einheitlichen Rechtsschutzziel der Rückgewähr des zur Erfüllung Geleisteten an, handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und muss der Insolvenzverwalter bestimmen, in welcher Reihenfolge er die Ansprüche geltend machen will. Mit

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Insolvenzanfechtung bei einer GmbH – und die "nahestehenden Personen"

Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so sind nahestehende Personen auch solche, die mittelbar zu mehr als einem Viertel am Kapital des Schuldners beteiligt sind. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Insolvenzverwalter geklagt.)). Der beklagte Verein, ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder Augenoptiker sind,

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Air Berlin

Air Berlin – und die vor der Insolvenz gezahlten Bußgelder

Die Bundesrepublik Deutschland muss dem Insolvenzverwalter der Fluggesellschaft Air Berlin vereinnahmte Bußgelder von insgesamt 2,4 Mio. € nicht erstatten. Dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig lagen 2017 zahlreiche Beschwerden von Kunden der Fluggesellschaft Air Berlin vor. Air Berlin habe die Rechte der Fluggäste, die durch eine Europäische Verordnung geschützt werden, bei Annullierungen

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Kündigung eines Bauvertrages – und die Insolvenzanfechtung

Führt eine vom Besteller ausgesprochene Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund dazu, dass sich die Forderung des Schuldners auf Werklohn und eine Gegenforderung auf Schadensersatz wegen Fertigstellungsmehrkosten aus einem anderen Vertragsverhältnis aufrechenbar gegenüberstehen, ist die Herstellung der Aufrechnungslage gläubigerbenachteiligend. Die Wirksamkeit der Kündigung steht der Anfechtbarkeit der Herstellung der Aufrechnungslage

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Der Insolvenzverwalter – und die Bankkonten des Schuldners

Der Insolvenzverwalter hat die ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners innerhalb eines angemessenen Zeitraums darauf zu überprüfen, ob ihm die Kontounterlagen vollständig vorliegen und die Kontounterlagen Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge enthalten. Grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter seine Ermittlungspflichten in besonders

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Deutsche Bank

Factoring – und die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit

Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende

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Bundesgerichtshof

Insolvenzanfechtung – und der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. Bereits mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

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Lohn

Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlung – und der Mindestlohn

Die Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt umfasst auch den auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Bestandteil. Das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum der Arbeitnehmerin ist ungeachtet der Anfechtung gesichert. Der Rückgewähranspruch umfasst das erhaltene Arbeitsentgelt einschließlich des auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Anteils. Demzufolge ist die zulässig erhobene Anschlussrevision unbegründet. Sind die streitbefangenen Nettoentgeltzahlungen nach

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Lohn

Mindestlohn – und die Insolvenzanfechtung

Die Zahlung des Mindestlohns ist nicht gegen eine Insolvenzanfechtung gesichert. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch

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Geldautomat

Das von einem Dritten gezahlte Arbeitsentgelt – und die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz

Gewährt ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, unterfällt die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des Dritten nicht dem Bargeschäftsprivileg. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nimmt der Insolvenzverwalter einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis den Arbeitnehmer einer Schwestergesellschaft auf Rückgewähr einer Zahlung in Anspruch, die dieser zur Vergütung

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Kalender

Insolvenzanfechtung bei Gesellschaftersicherheiten – und der Verjährungsbeginn

Verwertet der Insolvenzverwalter eine Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugunsten einer Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens, für die der Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hat, beginnt die Verjährung des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter frühestens mit der Befriedigung des Dritten. Gemäß § 146 Abs. 1 InsO richtet sich die Verjährung

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Die verjährte Gesellschafterbürgschaft – und die Gläubigerbegünstigung

Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit die Gläubiger auch dann, wenn der Dritte zum Zeitpunkt der Befriedigung seiner Forderung den Gesellschafter nicht mehr aus der Gesellschaftersicherheit hätte

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Gesellschaftersicherheit, Insolvenzanfechtung – und die Zinsen nach Insolvenzeröffnung

Erhöht sich die Forderung des Dritten etwa aufgrund laufender Zinsen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und erhält der Dritte hierfür eine Befriedigung aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit, umfasst der Anfechtungsanspruch gegen den Gesellschafter auch die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche des Dritten, wenn sich sowohl die Gesellschaftssicherheit als

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Untreue

Gewinnausschüttungen im Schneeballsystem – und die Insolvenzanfechtung

Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste. Die zugunsten des Genussrechtsinhabers erfolgten Ausschüttungen stellen Leistungen der (hier:) Aktiengesellschaft dar. Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine

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Insolvenzanfechtung nach Forderungsabtretung – und die Kenntnis des Abtretenden von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Nach § 133 I, II, III 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Handlungen, die der Befriedigung eines Gläubigers dienten und vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahren vorgenommen wurden, anfechten, wenn der Insolvenzschuldner Gläubigerschädigungsvorsatz und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Nach § 133 I 1 InsO muss die Leistungsempfängerin den Benachteiligungsvorsatz der

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Geldautomat

Das Kapitalkonto des Kommanditisten – und die Anfechtung von Entnahmen

Die Entnahme von Guthaben auf einem Kapitalkonto des Kommanditisten ist wie die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags ergibt, dass das Guthaben keine Beteiligung des Kommanditisten, sondern schuldrechtliche Forderungen ausweist. Dies findet seine Grundlage in § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Deswegen kann dahinstehen, ob möglicherweise

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Der objektiv zu billige Grundstücksverkauf – und die Schenkungsanfechtung

Veräußert der Schuldner einen Vermögensgegenstand, dessen objektiver Wert denjenigen der vereinbarten Gegenleistung erheblich übersteigt, scheidet eine Anfechtung wegen einer teilweise unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen der Vertragsanbahnung, der Vorüberlegungen der Parteien und des Vertragsschlusses selbst von einem Austauschgeschäft ausgehen und zudem von der Gleichwertigkeit der

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die an den Grundpfandgläubiger gezahlte Miete – und die Insolvenzanfechtung

Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrundeliegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden. Erklärt sich der spätere

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Insolvenzanfechtung – und die unternehmerische Tätigkeit des Schuldners

Eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners rechtfertigt den Schluss auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen, durch die angefochtene Rechtshandlung benachteiligten Gläubigern nur dann, wenn der Anfechtungsgegner von dieser Tätigkeit weiß. Bei der Vermutung, dass der andere Teil im Falle einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur

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Das einem GmbH-Gesellschafter gewährte und von der GmbH getilgte Darlehen – und die Insolvenzanfechtung

Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Die gläubigerbenachteiligende Zahlung eines Gesamtschuldners

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen. Durch Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin, die in dem Bewußtsein getätigt werden, dass diese die zu erwartenden Forderungen (hier: Steuerforderungen) nicht werde begleichen können, wird eine

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Zahlungen an den Gerichtsvollzieher – und die Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung

Inkongruent ist eine Befriedigung oder Sicherung, die nicht früher als drei Monate vor Antragstellung im Wege der Zwangsvollstreckung oder unter dem Druck unmittelbar bevorstehender Zwangsvollstreckung erlangt wurde. Auf die angefochtenen Zahlungen an den Gerichtsvollzieher trifft das zu: Die Zahlungen im Monat vor der Insolvenzantragstellung und danach sind gemäß § 131

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Geldscheine

Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse – und die Insolvenzanfechtung

Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des Einkommens oder von einem jederzeit schützbaren Konto handelt. In diesem

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Insolvenzanfechtung wegen erstatteter Unterhaltsvorschüsse – und der richtige Anfechtungsgegner

In Niedersachsen ist die kommunale Gebietskörperschaft, welche nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigt ist, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, Anfechtungsgegner, wenn sie Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf die geleisteten Unterhaltsvorschüsse entgegengenommen hat. Zur Rückgewähr verpflichtet ist nach § 143 Abs. 1 Satz

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Zahlung in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit – und das fehlende Bewußtsein einer Gläubigerbenachteiligung

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind. Anfechtbar nach § 133 Abs. 1 InsO in der

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der Grundlage einer von ihr übernommenen Verlustdeckungspflicht zur Verfügung stellt. In

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Insolvenzanfechtung wegen eines Scheinarbeitsverhältnises

Der anfechtende Insolvenzverwalter trägt für die Behauptung, ein Arbeitsvertrag sei zum Schein geschlossen worden, für den Scheincharakter des Geschäfts die primäre Beweislast. Anfechtbar ist gem. § 134 Abs. 1 InsO eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, soweit sie nicht vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Unentgeltlich

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Insolvenz

Insolvenzanfechtung – und die vollständig beglichenen Insolvenzforderungen

Die Anfechtung einer die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligenden Rechtshandlung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anfechtungsgegner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Insolvenzforderungen, nicht aber die Masseverbindlichkeiten begleicht. Der Anfechtungsanspruch entstand mit der Eröffnung des (hier: Nachlass) Insolvenzverfahrens. Waren zu diesem Zeitpunkt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der unmittelbar durch die Zuwendung bewirkten

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Insolvenzanfechtung – bei nur einem Insolvenzgläubiger

Eine Rechtshandlung kann auch dann die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wenn nur ein einziger Insolvenzgläubiger vorhanden ist. Bei der Zuwendung der Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungen handelt es sich um eine im Anfechtungszeitraum erbrachte unentgeltliche Leistung der Erblasserin im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO, wenn nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt war. Die

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Insolvenzanfechtung – und die Fruchtgewinnungskosten

Der Anfechtungsgegner kann mit seinem Anspruch auf Erstattung von Fruchtgewinnungskosten nur gegenüber dem Anspruch der Masse auf Herausgabe der vereinnahmten Mieten oder auf Wertersatz für diese Früchte aufrechnen, nicht aber gegenüber dem Wertersatzanspruch der Masse wegen einer unmöglich gewordenen Herausgabe der Immobilie. Hinsichtlich der Tätigkeiten und Aufwendungen des Anfechtungsgegners sind

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Münzen

Insolvenzanfechtung einer Lohnzahlung – und die Inkongruenz durch Forderungspfändung

Erfolgt eine Lohnzahlung erst in der Zwangsvollstreckung im Wege einer Forderungspfändung, so kann hierin eine die Insolvenzanfechtung rechtfertigende Gläubigerbenachteiligung liegen. Nach § 129 Abs. 1 InsO kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 InsO Rechtshandlungen anfechten, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die

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Beitragsforderungen einer Sozialkasse – und ihre Verrechnung mit Erstattungsansprüchen

Mit der Vorsatzanfechtung der Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse mit Erstattungsansprüchen eines Arbeitgebers hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof die Klage eines Insolvenzverwalters gegen die zur Durchführung der tarifvertraglichen Urlaubsregelung im Maler- und Lackiererhandwerk von den Tarifvertragsparteien gegründeten Sozialkasse. Auf der Grundlage des für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die vom Insolvenzverwalter angefochtene Steuerzahlung – und die Säumniszuschläge

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Es entstehen keine Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für den Zeitraum zwischen der ursprünglichen Fälligkeit der Abgabenforderungen, die aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters zurückerstattet wurden, und dem

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Das freiwillige Auffüllen der Kommanditeinlage – und die spätere Insolvenz der Gesellschaft

Ein Kommanditist, der seine Einlage durch eine Zahlung an die Gesellschaft wieder auffüllt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, erlangt durch diesen Vorgang keinen Ersatzanspruch aus § 110 Abs. 1 HGB, der im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden kann. Zur Insolvenztabelle können nur

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Insolvenzanfechtung bei einer gezahlten Ausbildungsvergütung – und das Existenzminimum

Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht für das Bundesarbeitsgericht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1 InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann,

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Die stille Beteiligung des GmbH-Gesellschafters – und die Insolvenz der Gesellschaft

Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung einer Vermögenseinlage, mit der ein Gesellschafter sich zusätzlich zu seiner bestehenden Beteiligung am Haftkapital einer

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Erfolgreiche Insolvenzanfechtung – und die Vorsteuerabzugsberichtigung

Für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung ist unerheblich, ob der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch ein originär gesetzlicher Anspruch ist. Der Bundesfinanzhof ist insoweit nicht verpflichtet, nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes das Verfahren vor dem Gemeinsamen

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