Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen / kriminellen Vereinigung

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen beziehungsweise kriminellen Vereinigung geändert. Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Revision einer weiteren „IS-Rückkehrerin“ entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte die 32-Jährige zweier Fälle der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, davon in einem

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Kriminalgericht Moabit

„From the river to the sea“ – als Kennzeichen einer terroristischen Organisation

Das Landgericht Berlin I hat eine 42-jährige Berlinerin für die von ihr auf Instagram genutzte Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Nach

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Afghanische Frau mit Burka

Asylrecht für afghanische Frauen

Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es daher, wenn ein EU-Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der afghanischen Frauen ohne weitere Prüfung einen Asylanspruch zubilligt, lag ein

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Verurteilung von IS-Mitgliedern aus Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23.08.2023 verworfen, das beide wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und den älteren von ihnen außerdem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen verurteilt hat. Beide Angeklagte waren nach gemeinsamen Ermittlungen

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Verbrechens gegen die Menschlichkeit: die als Sklaven gehaltenen Jesidinnen

Das Strafverfahren gegen eine IS-Rückkehrerin wegen der Versklavung zweier Jesidinnen ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München verworfen, mit dem die 32-Jährige im zweiten Rechtsgang zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt wurde. Zunächst war sie mit Urteil dieses Oberlandesgerichts vom 25.

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Spenden sammeln für den "Islamischen Staat"

Die Verurteilung eines in Deutschland als Spendensammler tätigen IS-Mitglieds durch das Oberlandesgericht Stuttgart ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht verworfen. Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten am 8. Februar 2023 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen,

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Überweisungen an Angehörige des Islamischen Staates

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 29jährigen sowie eine 28jährige unter anderem wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat – IS“ in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von 1 Jahr und 9 Monaten bzw. von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe in beiden Fällen unter geeigneten

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Der „Islamische Staat“ – und die Ehefrauen

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die 39-jährige Nadja R. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Eigentum, schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. In

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Die Fahrt zum Berliner Flughafen – als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Das Berliner Kammergericht hat einen 25-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, schuldig gesprochen und ihn verwarnt. Außerdem hat er dem Angeklagten aufgegeben, einen Betrag von 2.500 € an einen gemeinnützigen

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Verwaltungsgericht Düsseldorf

„Stoppt die Aggression“ – oder: Parolen auf der Palästinenserdemo

Der Veranstalter einer pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit einem Eilantrag gegen ihm auferlegte Beschränkungen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag als unbegründet bzw. unzulässig abgelehnt. Eine durch das Polizeipräsidium Düsseldorf angeordnete Beschränkung für die Versammlung „Stoppt die Aggression“ ist rechtmäßig. Der weitergehende Antrag ist bereits unzulässig.

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Bundesverwaltungsgericht

Vereinsverbot gegen Ansaar International e. V.

Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021 ausgesprochene Verbot von Ansaar International e. V. ist rechtmäßig. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der klagende Verein ist als Hilfsorganisation weltweit tätig. Mit der genannten Verfügung verbot das BMI den Verein mitsamt acht Teilorganisationen, weil

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Gebetsteppich

WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V. – kein Vereinsverbot im Islamismusumfeld

Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021 ausgesprochene und am 5. Mai 2021 zugestellte Verbot des Vereins „WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V.“ als Teilorganisation der Vereinigung Ansaar International e.V. (Ansaar International) ist, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied, rechtswidrig.  Der Verein hat sich die Unterstützung hilfsbedürftiger und

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Koran

Vereinsverbot für das Somalische Komitee

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V. als Teilorganisation von Ansaar International e. V. bestätigt. Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021 ausgesprochene und am 5. Mai 2021 zugestellte Verbot des Vereins Somalisches Komitee

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Schreibmaschine

Vereinsverbot für einen salafistisch-jihadistischen Verein

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Vereinigung „Tauhid Berlin“ gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Februar 2021 ausgesprochene Verbot der Vereinigung „Jama`atu Berlin alias Tauhid Berlin“ abgewiesen: Die Senatsverwaltung habe, so das Oberverwaltungsgericht, zu Recht festgestellt, dass die Vereinigung sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und

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Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers

Die Einbürgerung eines Unterstützers des Islamischen Staates kann nach Bekanntwerden dieser Tatsache zurückgenommen werden. Im hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall wurde dem inzwischen 31-jährigen, in Deutschland geborenen Kläger im Mai 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Er war bereits zu diesem Zeitpunkt Mitglied der in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung „DAWA EU“.

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Syrischer Bürgerkrieg

Kriegsverbrechen in Syrien

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Angeklagte verurteilt, einen wegen Kriegsverbrechens gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, den anderen wegen Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord und mit Unterstützung einer

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Untersuchungshaft von IS-Rückkehrerinnen

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell in zwei Entscheidungen mit der Untersuchungshaft von Rückkehrerinnen aus dem „Islamischen Staat“ (IS)  im Rahmen der Sechs-Monats-Haftprüfung (§§ 121, 122 StPO) zu befassen. Konkret ging es um die Frage, ob die Untersuchungshaft von zwei Frauen fortzudauern hat, die sich freiwillig mit ihren minderjährigen Kindern in

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Die präventive Observation – und die Wahrscheinlichkeit einer terroristischen Straftat

Das individuelle Verhalten einer Person begründet die konkrete Wahrscheinlichkeit, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums eine terroristische Straftat begehen wird, wenn sich aus ihrem Verhalten auf der Grundlage einer hinreichend zuverlässigen Tatsachenbasis konkrete tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass sich jederzeit eine terroristische Gefahr aktualisieren kann. Es reicht dabei nicht aus, wenn

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Der Islamische Staat – und die in Syrien begangenen Kriegsverbrechen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Islamisten wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

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Terrorismusfinanzierung – und das Sammeln

Die Tathandlung des Sammelns umfasst neben dem Einsammeln bei anderen Personen das Zusammentragen im Sinne eines Ansammelns. Die bloße Umwidmung vorhandenen, gegebenenfalls zu anderen Zwecken gesammelten Vermögens begründet keine Strafbarkeit wegen Terrorismusfinanzierung. Ein Entgegennehmen im Sinne des § 89c Abs. 2 StGB liegt nicht vor, wenn im Rahmen eines Austauschverhältnisses

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Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Die Abschiebungsanordnung gegen einen selbst nicht radikalisierten „Gefährder“

Eine Gefahr im Sinne des § 58a AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst – gar vollständig oder nachhaltig – ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten im Wissen um deren ideologische Zwecke für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt.  Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsanordnung

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Liwa Al-Izza Lil-lah

Die „Liwa AlIzza Lillah“erfüllte die Voraussetzungen für eine ausländische terroristische Vereinigung nach den §§ 129, 129a StGB. Das gilt sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs als auch nach der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit

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Abschiebung eines türkischen Gefährders

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage eines als islamistischer Gefährder eingestuften türkischen Staatsangehörigen stattgegeben und die gegen ihn vom Land Niedersachsen verfügte Abschiebungsanordnung aufgehoben. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete mit Verfügung vom 5. April 2019 die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen in die Türkei an; tatsächliche Anhaltspunkte

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Vereinsverbot – wegen Unterstützung ausländischer Terrororganisationen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Farben für Waisenkinder e.V.“ gegen das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene; und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Verbot nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Verein unterstützte nach seiner Satzung Familien und Kinder von

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Islamischer Staat (IS)

Die terroristische Vereinigung im Ausland

Die mitgliedschaftliche Beteiligung setzt jedenfalls für die alte Fassung des § 129a Abs. 1 StGB allgemein voraus, dass der Täter sich, getragen von beiderseitigem übereinstimmendem Willen und angelegt auf eine gewisse Dauer, in die Organisation eingliedert, sich ihrem Willen unterordnet und eine aktive Tätigkeit zur Förderung ihrer Ziele entfaltet. Die

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Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder – und die Gefahrenprognose

Eine terroristische Gefahr im Sinne des § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG setzt eine unmittelbare räumliche Beziehung zwischen den terroristischen Aktivitäten und der Bundesrepublik Deutschland nicht voraus. Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsanordnung ist in Fällen, in denen der Ausländer weder abgeschoben wurde noch freiwillig ausgereist ist, die

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und keine Frist zur freiwilligen Ausreise

Bei einer Abschiebungsanordnung gegen einen radikalislamistischen Gefährder braucht dem Ausländer regelmäßig keine Frist zur freiwiligen Ausreise gesetzt werden. Nach § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann die von der obersten Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die Gefahrenprognose

Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung. Ob einem radikal-islamistischen Gefährder im Abschiebezielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, hängt sowohl von der Menschenrechtslage in diesem Staat als auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die unzureichende Anhörung

Der formellen Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung steht nicht entgegen, dass der im Bundesgebiet zuletzt lediglich geduldete und damit kraft Gesetzes ausreisepflichtige Ausländer vor Erlass der Abschiebungsanordnung möglicherweise nicht hinreichend angehört worden ist. Nach nationalem Verfahrensrecht war eine Anhörung entbehrlich. § 58a AufenthG schreibt eine Anhörung weder ausdrücklich vor noch verbietet er

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und das zielstaatsbezogene Abschiebungsverbot

Nach der gesetzlichen Konstruktion des § 58a AufenthG führt das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG dazu, dass der Betroffene nicht in diesen Staat, nach (rechtzeitiger) Ankündigung aber in einen anderen (aufnahmebereiten oder -verpflichteten) Staat abgeschoben werden darf. Die zuständige Behörde hat beim Erlass

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Die Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder

Die Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder findet ihre Rechtsgrundlage in § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG. Danach kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine

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Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders – nach Russland

Die Abschiebung eines radikal-islamistischen, aus der russischen Teilrepublik Dagestan stammenden Gefährders nach § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist zumindest in andere Teilrepubliken der Russischen Föderation möglich. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall sprach im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung des Gefährders einiges dafür, dass hinsichtlich Dagestan bzw. der nordkaukasischen

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Abschiebungsanordnung gegen einen Gefährder – und seine unterbliebene Anhörung

Die Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder findet ihre Rechtsgrundlage in § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG. Danach kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine

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Der Moscheeverein im Verfassungsschutzbericht

Der Berliner Verfassungsschutz darf einen Moscheeverein in seinem Verfassungsschutzbericht erwähnen. Gegen die Erwähnung des Vereins „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) im Berliner Verfassungsschutzbericht bestehen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst keine Bedenken. Der genannte Verein ist Träger der Dar as-Salam-Moschee in Berlin-Neukölln und wird seit 2014 im Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin

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Gefährderausweisung nach Tunesien

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde eines Tunesiers, der als Gefährder nach Tunesien abgeschoben werden sollte, ohne Erfolg. Die Abschiebung eines Gefährders in ein Zielland, in dem ihm die Verhängung der Todesstrafe droht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, befand das Bundesverfassungsgericht, wenn eine Vollstreckung der Todesstrafe ausgeschlossen ist. Zusätzlich

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Islamistische Vereine – und ihre Gemeinnützigkeit

Ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt (§ 51 Abs. 3 Satz

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Islamistische Gefährder – und der Abschiebungsschutz

Die drohende Verhängung einer Todesstrafe begründet kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK, wenn die Todesstrafe im Zielstaat der Abschiebung stets in eine lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe umgewandelt wird und der Verurteilte eine Überprüfung der Strafe mit Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer bewirken kann. Die

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Abschiebung islamistischer Gefährder in die Türkei

Die Abschiebungsanordnung gegen einen islamistischen Gefährder findet ihre Rechtsgrundlage in § 58a Abs. 1 AufenthG. Danach kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen.

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Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen algerischen Gefährder

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell die Klage eines radikal-islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung des Senators für Inneres der Freien Hansestadt Bremen abgewiesen. Der Senator hatte im März 2017 die Abschiebung des seit 2003 mit Unterbrechungen in Deutschland lebenden algerischen Staatsangehörigen gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem ein Antrag

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Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden Gefährder

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines radikal-islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung des Senators für Inneres der Freien Hansestadt Bremen abgewiesen. Der 19-jährige Kläger ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stammt aus deren Teilrepublik Dagestan und ist im Alter von drei Jahren nach Deutschland eingereist. Seit April 2012 befand er

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Sharia Police

Der Bundesgerichtshof hat auf Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Wuppertal aufgehoben, durch das die sieben Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen worden waren, gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 des Versammlungsgesetzes) verstoßen bzw. zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben. Den Angeklagten wird zur Last gelegt,

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Abschiebehaft für einen algerischen Gefährder

Der Bundesgerichtshof hat aktuell den Eilantrag eines Ausländers, von dem nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht (sogenannter „Gefährder“), abgewiesen. Der Betroffene befindet sich zur Sicherung seiner Abschiebung nach Algerien in Abschiebungshaft. Er hatte beim Bundesgerichtshof beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Abschiebungshaft auszusetzen. Der Betroffene ist

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Abschiebung von islamistischen Gefährdern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern abgelehnt. Die Betroffenen, ein Tunesier und ein Türke, wurden im Februar bzw. März 2017 verhaftet. Im Juni 2017 ordnete das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Abschiebung des türkischen

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Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder

Für eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG bedarf es einer auf Tatsachen gestützten Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG hängt nicht von der Rechtmäßigkeit eines

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Abschiebung eines Gefährders

§ 58a AufenthG ist formell und materiell verfassungsgemäß. Allerdings muss die nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts einzuholende Zusicherung einer (hier: algerischen) Regierungsstelle, dass dem Ausländer in Algerien keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (Art. 3 EMRK) droht, den aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2

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Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder – und die Regelung der Vollziehung

Ein allein auf einer Anordnung des Gesetzgebers beruhendes Einreise- und Aufenthaltsverbot (§ 11 Abs. 1 AufenthG) steht jedenfalls, soweit es an eine Abschiebung anknüpft, nicht im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) und ist als solches unwirksam. Behördliche Befristungsentscheidungen eines vermeintlich kraft Gesetzes eintretenden Einreiseverbots können regelmäßig dahin verstanden werden,

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