Keine Abtreibung nach dem Kaiserschnitt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin im „Berliner Zwillingsfall“ überwiegend bestätigt. Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten, erfahrene Geburtsmediziner, wegen Totschlags (in minder schwerem Fall) zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt Nach

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Die verspätete Abtreibung

Das Landgericht Berlin hat die Leitende Oberärztin und den ehemaligen, inzwischen pensionierten Chefarzt eines Berliner Klinikums wegen der bewussten Tötung eines kranken Zwillingskindes während eines Kaiserschnitts wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Unterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten

Eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit ist nur erforderlich, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten. Gemäß diesem allgemeinen Grundsatz braucht der geburtsleitende Arzt in einer normalen Entbindungssituation, bei

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Kaiserschnitt – und die Aufklärungspflicht des Arztes

Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich der Zustand der Schwangeren bzw. der Geburtsvorgang so entwickeln können, dass die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird, muss der Arzt die Schwangere über die unterschiedlichen Risiken und Vorteile der verschiedenen Entbindungsmethoden aufklären. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass die Schnittentbindung im

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