Mit der Pflicht des Oberlandesgerichts im Rahmen von Kapitalanleger-Musterverfahren, die Grenzen von Feststellungszielen einzuhalten, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschiedenen KapMuG-Verfahren. Das Oberlandesgericht hat – nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerhaft – die mit den Feststellungszielen 1 a aa, 1 a bb
Artikel lesenSchlagwort: KapMuG
Die Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Beschwer
§ 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG in der bis einschließlich 19.07.2024 geltenden Fassung (im Folgenden für alle Vorschriften: aF) verlangt als weitere ungeschriebene Voraussetzung, dass der Rechtsbeschwerdeführer im Zeitpunkt der Einlegung der Rechtsbeschwerde, spätestens aber mit Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist, beschwert ist. Danach setzt die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und die Anschlussrechtsbeschwerde
Das Recht zur Anschlussrechtsbeschwerde nach § 21 Abs. 3 Satz 3 KapMuG, § 574 Abs. 4 Satz 1 ZPO steht nur den dem Rechtsbeschwerdeverfahren fristgemäß beigetreten Beigeladenen zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 15 Abs. 5 Satz 2 KapMuG in der Fassung vom 01.11.2005 (KapMuG aF), § 574
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und der Antrag im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ein ordnungsgemäßer Antrag im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 1 ZPO verlangt die genaue Benennung der angegriffenen Teile des Musterentscheids, die aufgehoben oder abgeändert werden sollen und muss erkennen lassen, welche einzelnen Feststellungsziele angegriffen sind. Es genügt aber, wenn der
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und die "prozessualen" Feststellungsziele
Das Musterverfahren ist nicht auf die Klärung materiellrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen beschränkt, sondern erfasst auch die Voraussetzungen des prozessualen Anspruchs. Hiervon ausgehend kann auch die Eignung eines angebotenen Beweismittels Gegenstand eines Feststellungsziels sein. Nicht verallgemeinerungsfähige Tatsachen oder Rechtsfragen wie der individuelle Schaden eines Anlegers, einzelfallabhängige Fragen der Kausalität oder das Mitverschulden eines
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und die abgelehnte Erweiterung
Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens ablehnende Entscheidung ist auch dann unanfechtbar und im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht überprüfbar, wenn das Oberlandesgericht den Erweiterungsantrag im Musterentscheid und nicht durch einen separaten Beschluss zurückgewiesen hat. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit es sich dagegen richtet, dass der Antrag der Musterbeklagten auf Erweiterung
Artikel lesenFeststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren – unbegründet oder gegenstandslos?
Hat das Oberlandesgericht in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz das Feststellungsziel 1 als unbegründet zurückgewiesen und den Vorlagebeschluss hinsichtlich des Feststellungsziels 2 für gegenstandslos erklärt, kann das Rechtsbeschwerdegericht – auf eine Rechtsbeschwerde auf Seiten des Musterklägers hin, mit der die Feststellungsziele 1 und 2 weiterverfolgt werden – die Entscheidung dahingehend
Artikel lesenRechtsbeschwerde im Kapitalanleger-Musterverfahren – und der Beitritt der Musterbeklagten
Die Beitritte der Musterbeklagten sind unzulässig, wenn sie ihre Beitritte auf Seiten der zum Musterrechtsbeschwerdegegner bestimmten Musterbeklagten nicht innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 KapMuG begründet, sondern innerhalb der Frist lediglich beantragt haben, die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. § 20 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und die Ersetzung des Vorlagebeschlusses
§ 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG und § 15 KapMuG stehen einer Verfahrensweise entgegen, bei der der Vorlagebeschluss des Landgerichts durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts ersetzt wird, der von da ab alleinige Entscheidungsgrundlage des Musterverfahrens ist. Allerdings entfalten Beschlüsse nach § 15 KapMuG wie der Vorlagebeschluss nach § 6
Artikel lesenKapitalanleger-Musterverfahren – und das nur teilweise ausgesetzte Ausgangsverfahren
Ein Verfahren kann nicht nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele ausgesetzt werden, die die Zulässigkeit der Klage betreffen. Nach einer Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein die Zulässigkeit der Klage betreffendes Feststellungsziel und der Entscheidung über dieses Feststellungsziel durch einen nicht rechtskräftigen Teilmusterentscheid, kann nicht entsprechend § 280 Abs.
Artikel lesenInteressenkonflikte des Fonds-Treuhänders – und ihre Darstellung im Verkaufsprospekt
Mit der Angabe von Umständen und Beziehungen in einem Verkaufsprospekt, die Interessenkonflikte des Treuhänders begründen können, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Im vorliegenden Verfahren war gemäß § 32 Abs. 1 VermAnlG noch das Verkaufsprospektgesetz in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung (im Folgenden: VerkProspG aF) anzuwenden, da der
Artikel lesenKapitalanleger-Musterverfahren – und der Streitwert im Rechtsbeschwerdeverfahren
Gemäß § 51a Abs. 2 GKG ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KapitalanlegerMusterverfahrensgesetz bei der Bestimmung des Streitwerts von der Summe der in sämtlichen Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Infolgedessen sind bei der Streitwertbemessung auch die in den Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche
Artikel lesenRenditeprognose eines Blind-Pools – und ihre Darstellung im Verkaufsprospekt
Mit der Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermVerkProspV in der vom 01.07.2005 bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung konkret: mit der Renditeprognose eines sogenannten Blind-Pools hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag ein Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem über die
Artikel lesenKapMuG-Verfahren – und der Vorlagebeschluss
Der Vorlagebeschluss (§ 6 Abs. 1 KapMuG) und der Erweiterungsbeschluss (§ 15 Abs. 1 KapMuG) treten im Musterverfahren an die Stelle einer verfahrenseinleitenden Klageschrift und müssen die vom Oberlandesgericht zu treffenden Feststellungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt bezeichnen.
Artikel lesenRechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren – und der Streitwert
Gemäß § 51a Abs. 2 GKG ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KapMuG bei der Bestimmung des Streitwerts von der Summe der in sämtlichen Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Infolgedessen sind bei der Streitwertbemessung auch die in den Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche
Artikel lesenKapitalanleger-Musterverfahren – und der auf Prospektfehler zielende Vorlagebeschluss
Der Vorlagebeschluss (§ 6 Abs. 1 KapMuG) und der Erweiterungsbeschluss (§ 15 Abs. 1 KapMuG) treten im Musterverfahren an die Stelle einer verfahrenseinleitenden Klageschrift und müssen die vom Oberlandesgericht zu treffenden Feststellungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt bezeichnen.
Artikel lesenRechtsbeschwerde in KapMuG-Verfahren – und ihre Begründung
Ein ordnungsgemäßer Rechtsbeschwerdeantrag im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 1 ZPO setzt grundsätzlich die genaue Benennung der angegriffenen Teile des Musterentscheids voraus, die aufgehoben oder abgeändert werden sollen. Dementsprechend müssen die Feststellungsziele, hinsichtlich derer eine Abänderung des Musterentscheids im Wege
Artikel lesenKapMuG-Verfahren – aber nicht für jeden Aufklärungsfehler
Feststellungsziele, die nicht die Verwendung einer öffentlichen Kapitalmarktinformation im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG betreffen, sind im Musterverfahren unstatthaft. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Feststellungsziele nicht auf die Verwendung einer öffentlichen Kapitalmarktinformation beziehen, sondern allgemein auf vorvertragliche und gesellschaftsvertragliche Aufklärungspflichten, deren Erfüllung durch die Verwendung
Artikel lesenRechtsbeschwerde in KapMuG-Verfahren – und der Beitritt einer (weiteren) Musterbeklagten
Der Beitritt einer Musterbeklagten, der nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner bestimmt wurde, der nicht in eine Anschlussrechtsbeschwerde umgedeutet werden kann, ist unzulässig, wenn diese innerhalb der Frist lediglich beantragt hat, die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. Damit hat die beitretende Musterbeklagte ihren Beitritt auf Seiten der Musterrechtsbeschwerdegegnerin nicht innerhalb der Frist des § 20 Abs.
Artikel lesenKapitalanleger-Musterverfahren – und die sich widersprechenden Feststellungsziele
Der Umstand, dass über die Feststellungsziele nicht ohne Widerspruch positiv entschieden werden kann, führt im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht zu deren Unzulässigkeit. Im Ausgangspunkt müssen der Vorlagebeschluss (§ 6 Abs. 1 KapMuG) und ggfs. der Erweiterungsbeschluss (§ 15 Abs. 1 KapMuG), die im Musterverfahren an die Stelle einer verfahrenseinleitenden Klageschrift treten, die
Artikel lesenKapitalanleger-Musterverfahren – und die Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit
Im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahren sind Feststellungsziele, mit denen die gerichtliche Zuständigkeit nach § 32b ZPO geklärt werden soll, zulässig. Diese Feststellungsziele sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 KapMuG klärungsfähig. Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 20 Abs. 1 Satz 3 KapMuG noch durch § 6 Abs. 1 Satz
Artikel lesenKapMuG-Verfahren – und der Teilmusterentscheid zur örtlichen Zuständigkeit
Der Erlass eines Teilmusterentscheids nach § 16 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 KapMuG, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO über die die örtliche Zuständigkeit betreffenden Feststellungsziele ist zulässig. Die Anwendung von § 301 ZPO ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 2 ZPO von dem
Artikel lesenDer „dritte Börsengang“ der Telekom – und das KapMuG-Musterverfahren
Der Bundesgerichtshof hat in dem Musterverfahren zum „dritten Börsengang“ der Deutsche Telekom AG auf die Rechtsbeschwerden der Musterkläger wie der Deutschen Telekom den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2016 teilweise aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen. Während die Ausführungen des Oberlandesgerichts zur Frage
Artikel lesenHypo Real Estate – und die unterlassenen Kapitalmarktinformationen
Der Bundesgerichtshof hat im Kapitalanleger-Musterverfahren zur Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten durch die ehemalige Hypo Real Estate Holding AG zwischen Juli 2007 und Januar 2008 den Musterentscheid des Oberlandesgerichts München vom 15. Dezember 2014 teilweise bestätigt. Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) war Konzernspitze der Hypo Real Estate-Gruppe (HRE-Gruppe), die Mitte
Artikel lesenDer Streitwert im Kapitalanleger-Musterverfahren
Nach § 51a Abs. 2 GKG ist bei der Bestimmung des Streitwerts im Rechtsbeschwerdeverfahren von der Summe der in sämtlichen nach § 8 KapMuG ausgesetzten Verfahren geltend gemachten Ansprüchen auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Für die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nach § 51a Abs. 2
Artikel lesenDer als unzulässig verworfene Musterverfahrensantrag
Der Beschluss des Prozessgerichts, der einen Musterverfahrensantrag als unzulässig verwirft, weil der Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nicht eröffnet sei, ist gemäß § 3 Abs. 1 KapMuG unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist weder nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO noch gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Artikel lesenEinleitung des Musterverfahrens – und die Sperrwirkung eines früher eingeleiteten KapMuG-Verfahrens
Ob die Einleitung des Musterverfahrens unzulässig ist, hat das Oberlandesgericht anhand des Vorlagebeschlusses zu beurteilen. Ein weiteres Musterverfahren ist wegen der Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses ausgeschlossen, soweit die Entscheidung über die Feststellungsziele in dem bereits eingeleiteten Musterverfahren in den Verfahren, die im Hinblick auf die Feststellungsziele des weiteren Musterverfahrens auszusetzen wären,
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und der Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Rechtsschutz gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nur nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG gegen den Musterentscheid oder dann eröffnet, wenn das Gesetz die Entscheidung nicht für unanfechtbar erklärt und das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nach § 3 Abs. 1 EGZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1
Artikel lesenVerfahrensaussetzung im Hinblick auf ein laufendes KapMuG-Musterverfahren
Maßgeblich für die Frage der Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen ist, ob mit der Entscheidung über die Feststellungsziele des Musterverfahrens eine Bindung des Prozessgerichts eintreten kann. Für Schadensersatzansprüche, die auf das Unterlassen einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gestützt werden, kann eine Entscheidung über die Feststellungsziele eines bereits
Artikel lesenDie Kostengrundentscheidung in Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Begrenzung der Kostenhaftung
Ausführungen bzw. klarstellende Hinweise auf eine etwaige Begrenzung der Kostenhaftung nach § 26 Abs. 5 KapMuG sind in einer Kostengrundentscheidung nicht veranlasst. Eine Begrenzung der Kostenhaftung hat beim Erlass der Kostengrundentscheidung unberücksichtigt zu bleiben und wirkt sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren aus. Ob ein Kostenfestsetzungsverfahren zeitnah zu erwarten ist, ist dafür
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren – und die Bindung des OLG an den Vorlagebeschluss
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG ist das Oberlandesgericht an den Vorlagebeschluss gebunden. § 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG ordnet die Bindung des Oberlandesgerichts an den Vorlagebeschluss an, ohne hierfür (abgesehen von § 7 Satz 2 KapMuG) Einschränkungen oder Ausnahmen vorzusehen. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll
Artikel lesenDie abweisungsreife Klage – und das KapMuG-Musterverfahren
Ist eine Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit abweisungsreif, ist eine Aussetzung des Verfahrens nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG nF unzulässig. Allerdings ist durch § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG nF der Anwendungsbereich des KapMuG auf Schadensersatzansprüche wegen Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder wegen unterlassener
Artikel lesenKapitalanlegemusterverfahren – und die Frage der Schadensberechnung
Generelle Feststellungen zur Art und Weise der Schadensberechnung können Gegenstand einer Feststellung im Kapitalanlegemusterverfahren sein. Die Feststellung ist im Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz feststellungsfähig. Eine die Person des Musterklägers oder eines beigeladenen Anlegers betreffende individuelle Frage, wie die Höhe des ihm entstandenen Schadens oder die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Anfechtung
Artikel lesenMapMuG-Musterverfahren – und die Rechtsbeschwerde
Eine unzulässige (hier: verfristete) Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde umzudeuten, wenn die unzulässige Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts eingelegt worden ist und innerhalb eines Monats nach Zustellung der Begründung der Musterrechtsbeschwerde der Musterbeklagten begründet wird. Nach allgemeinen Grundsätzen
Artikel lesenDer Bundesgerichtshof und das KapMuG-Musterverfahren
Der Bundesgerichtshof ist nicht Prozessgericht im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG. Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG zu dem Zweck, die (hier allein relevante) Klärung einer Rechtsfrage im Musterverfahren abzuwarten, kommt ohne Rücksicht darauf nicht in Betracht, ob das Landgericht
Artikel lesenVerfahrensaussetzung wegen eines Musterverfahrens – und seine Fortsetzung
Ist ein Rechtsstreit entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzt worden, können die Parteien jederzeit dessen Fortsetzung verlangen, auch wenn sie zuvor gegen den Aussetzungsbeschluss kein Rechtsmittel eingelegt haben. Das Gericht hat aufgrund des Antrags des Klägers über eine Fortsetzung des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden und ist daran
Artikel lesenDie eingelegte Rechtsbeschwerde gegen KapMuG-Musterentscheid
Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 KapMuG hat das Rechtsbeschwerdegericht den Beigeladenen den Eingang einer Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid mitzuteilen, wenn diese an sich statthaft ist und in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt wurde. Dies setzt nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift sowie deren Sinn und Zweck lediglich
Artikel lesenKapMuG-Musterverfahren und der doppelte Vorlagebeschluss
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht besteht nicht, wenn das Prozessgericht im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des § 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen.
Artikel lesenBindungswirkung eines KapMuG-Vorlagebeschlusses
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch schon nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann. Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt nicht, wenn der Vorlagebeschluss trotz einzelner Fehler und Auslassungen eine geeignete Grundlage für die Durchführung des Musterverfahrens ist. Fehler und Auslassungen des
Artikel lesen