Scheidung

Umgangskontakte – und die aus Kindeswohlgründen unterbliebene Vollstreckung

Nach den fachrechtlichen Vorgaben findet im Vollstreckungsverfahren eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung und mithin eine (erneute) Kindeswohlprüfung grundsätzlich nicht statt. Dieser Grundsatz kennt aber fachrechtlich Ausnahmen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung erfolgt in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des

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Baby

Kindeswohlgefährdung – und die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes

Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes sich gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Mit dieser Begründung hob das Oberlandesgericht Frankfurt

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OLG Naumburg

Der Streit ums Umgangsrecht – und die mögliche Kindeswohlgefährdung

Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Fachgerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt. Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss

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Teddybär

Herausnahme aus der Pflegefamilie wegen Kindeswohlgefährdung – durch den Vormund

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines Kindes erfolgreich, die eine gerichtliche Rückführungsanordnung nach dessen Herausnahme aus seiner Pflegefamilie durch den (Amts-)Vormund betraf: Der Ausgangssachverhalt Der im Jahr 2014 geborene und durch das Jugendamt als Amtsvormund vertretene Kind wurde wenige Tage nach seiner Geburt in den Haushalt der Pflegeeltern,

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Sieben Hunde und ein Kind

Für das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kleinkind, hat dieser sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nicht unbeaufsichtigt sein wird. Es ist nicht erforderlich, dass alle Hunde abwesend sind. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in

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Mädchen

Kindeswohlgefährdung – und der Beweisbeschluss zur Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

Zu den Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen – insbesondere eines Sozialpädagogen – hat aktuell das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Stellung genommen: Nach der  Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs setzt ein zu einer Trennung des Kindes führendes Eingreifen des Gerichts nach §§

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Paintball

Paintball – Spiel und Zuschauer unter 10 Jahren

Von einer Paintball-Anlage geht eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl für Kinder unter zehn Jahren allein durch das Zusehen aus. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass bereits die Möglichkeit für Kinder unter zehn Jahren, beim Paintball-Spiel zuzuschauen, gegen Vorschriften des

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Familie

Einbenennung – und die Kindeswohlgefährdung

Wenn die Einwilligung in eine Namensänderung durch das Gericht ersetzt werden soll, bedarf es keiner Kindeswohlgefährdung. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einer Beschwerde entschieden und gleichzeitig eine anderslautende Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert. Die Ehe der Beteiligten wurde 2010 geschieden. Der Vater hat seit

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Erzieherische Defizite der Eltern – und die Trennung des Kindes von den Eltern

Mit den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern (hier: wegen bestehender intellektueller Minderbegabungen der Eltern) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann in einem solchen Fall gemäß §§ 1666, 1666 a BGB zum Schutz des Kindes weiterhin erforderlich

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Elterliche Konflikte – und der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mildere Mittel stets vorrangig. Ob die Befugnis zur Umgangsbestimmung Bestandteil der elterlichen Sorge ist und ob dieser gegenüber

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Kindeswohlgefährdung – und die Sachverständigenvergütung

Der im Rahmen eines Verfahrens zur Prüfung erforderlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB ausdrücklich auch zu den Voraussetzungen für eine Rückführung mehrerer vorübergehend in unterschiedlichen Einrichtungen untergebrachter Kinder in die Herkunftsfamilie befragte Sachverständige kann die erforderliche Abklärung mit den maßgeblichen Personen (Verantwortliche des Jugendhilfeträgers, Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflegemütter, Mitarbeiter der Sozialpädagogische Familienhilfe,

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Betriebserlaubnis für Kinderheime – und das Kindeswohl

Sind die Vorwürfe, die zum Widerruf der Betriebserlaubnis eines Heimes zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen geführt hat, noch nicht alle aufgeklärt, muss das wirtschaftliche Interesse der Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen zurücktreten. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren

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Gefährdung des Kindeswohls – und das mildeste Mittel zu seiner Beseitigung

Zur Beseitigung einer Gefährdung des Kindeswohls (hier: Umgangsvereitelung und massive Beeinflussung des Kindes durch die allein sorgeberechtigte Mutter gegen den Vater) darf nur das mildeste Mittel gewählt werden. Vor Entziehung des – gesamten – Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Umgangsvereitelung ist eine Umgangspflegschaft einzurichten. Davon kann nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgesehen werden. Auch

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