Der Hindu-Tempelverein in Hamm

Für die Anerkennung eines Vereins bzw. einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Zahl der Mitglieder für die Prognose des dauernden Bestandes der Religionsgemeinschaft nur zusammen mit weiteren Bewertungsfaktoren aussagekräftig. Dabei ist u.a. von Bedeutung, wie lange die Gemeinschaft bereits besteht, wie sich der Mitgliederbestand entwickelt hat und

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Religionsgesellschaft und ihre Selbstorganisation im Rahmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Eine Religionsgemeinschaft, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt hat, kann in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 WRV in ihrer Gründungsphase durch Kirchengesetz einen zu der Gemeinschaft gehörenden privatrechtlich organisierten Verein in die Körperschaft eingliedern und

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Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) hat durch Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Kultusministeriums verliehen bekommen. Das ist in der Kabinettssitzung vom 11. Dezember 2012 beschlossen worden. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist ein internationaler Zusammenschluss von zurzeit 226 evangelisch-reformierten und unierten Kirchen

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Jüdische Gemeinde Braunschweig

Die Jüdische Gemeinde Braunschweig ist künftig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diesen Status hat der Jüdischen Gemeinde Braunschweig nun die Niedersächsische Landesregierung verliehen, nach deren Überzeugung die Jüdische Gemeinde Braunschweig, die bislang ein eingetragener Verein war, alle Voraussetzungen für die Verleihung der Körperschaftsrechte – insbesondere auch durch aufgrund ihrer Bedeutung

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