Bei einer bloß kommissarischen Stellenbesetzung während eines laufenden Konkurrentenstreitverfahrens bestehts fehlt es für eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts an einem Anordnungsgrund. Es besteht nicht die Gefahr, dass im Falle einer kommissarischen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Die Übertragung kann
Artikel lesenSchlagwort: Konkurrentenstreitverfahren
Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung
Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar. Eine Aussetzungspflicht
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