Angesichts des Amoklaufs in Winnenden hat der Bundesrat die Bundesregierung jetzt um Prüfung gebeten, ob das geltende Waffenrecht noch ausreichend Sicherheit gewährleistet. Kritisch zu hinterfragen sei vor allem
- die zahlenmäßig nicht beschränkte Verfügbarkeit von Schusswaffen und
- und Munitionen sowie
- sowie deren Aufbewahrung in privaten Haushalten.
Damit ist wieder einmal die zentrale Aufbewahrung von Waffen und Munition (bzw. alternativ nur der Munition) in den Schützenheimen in der Diskussion. Bedenkt man, dass die meisten dieser Schützenheime aus Lärmschutzgründen zumindest am Ortsrand, meistens aber außerhalb des Ortes gebaut wurden und auch nicht ständig bewohnt sind sondern immer nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden, wäre das allerdings geradezu eine Einladung an Langfinger.
Außerdem wiederholt der Bundesrat seine bereits mehrfach geäußerte Forderung, dass organisierte Sportschützen bestimmte Waffen nur dann erwerben dürfen, wenn sie sie für den organisierten Schießsport benötigen.
Darüber hinaus muss nach Ansicht der Länder möglichst schnell ein computergestütztes nationales Waffenregister eingeführt werden, um die Eigensicherung der Polizei bei ihren Einsätzen zu verbessern. Die Polizeibehörden hätten dann genaue Kenntnis über die Anzahl legaler Waffenbesitzer und den Verbleib der Schusswaffen in Deutschland. In diesem Zusammenhang solle die Bundesregierung die Aufnahme weiterer Daten wie Waffen- und Munitionsbesitzverbote in das Register prüfen. Für ein möglichst aussagekräftiges Waffenregister sei es erforderlich, dass die Polizei schnell feststellen kann, ob jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis hat oder nicht.
Was der Bundesrat verschweigt: Bereits jetzt wird der Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse bei den Meldebehörden vermerkt. Und gegen illegale Waffen hilft auch kein Register.
Ihre Bedenken gegenüber dem geltenden Waffenrecht äußern die Länder im Zusammenhang mit ihrer heutigen Stellungnahme zu den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes. Auch hier schlagen sie zahlreiche Änderungen vor. Viele betreffen die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Inverkehrbringen von Pyrotechnik. Zur Stärkung der allgemeinen Sicherheit fordern sie, dass Rücknahme und Widerruf von Befähigungen im Sprengstoffrecht sofort vollzogen werden können, wenn es an der erforderlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung fehlt. Darüber hinaus setzen sie sich für einen verbesserten Brandschutz von Reet- und Fachwerkhäusern ein. Hierfür solle das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe solcher Häuser verboten werden.