LG Bremen

Beweiswürdigung – und die einzige Belastungszeugin

An die Darlegung der Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen bestehen besondere Anforderungen, wenn das Tatgericht seine Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen allein auf die Angaben des Geschädigten stützt. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters, dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist darauf beschränkt, ob

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Die Vernehmung der Geschädigten – und die Fehlermöglichkeiten beim Ausschluss des Angeklagten

Der Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung der Geschädigten in der Hauptverhandlung ist immer wieder fehlerträchtig. Eine Fehlerquelle findet sich in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der der Bundesgerichtshof das Vorliegen des absolute Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 5 StPO bejahte: Das Landgericht hat den Angeklagten „wegen schweren sexuellen

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