Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen von Parkkrallen und Forderung überhöhter Kosten überwiegend bestätigt: Das Landgericht München I hat den Abschleppunternehmer vom Vorwurf der Erpressung in 19 Fällen, der versuchten Erpressung in zwölf Fällen und der Beleidigung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Nach den
Artikel lesenSchlagwort: Parkkralle
Keine Parkkralle auf dem Privatparkplatz
Der Eigentümer eines Privatparkplatzes kann nicht dadurch zur Selbsthilfe gegen unberechtigt dort parkende Fahrzeuge greifen, dass er an den Autos eine Parkkralle anlegt. In mehreren Klageverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg brachte der Beklagte jeweils eine Parkkralle an dem auf „seinem“ Parkplatz unberechtigt parkenden Auto an, während der Kläger noch in
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