Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits in den Entscheidungsgründen nicht ein, handelt es sich regelmäßig um eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Gleiches gilt, wenn das Gericht den erkennbaren Kerngehalt des Vortrags des Beteiligten nicht ausschöpft. Der
Artikel lesenSchlagwort: Parteivortrag
Mängelrüge – und ihre verkürzte Erfassung durch das Gericht
Mit einer Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung des Vortrags zum Verständnis des Verkäufers vom Inhalt einer Mängelrüge im Sinne des § 377 HGB hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Berlin: Die klagende Käuferin bezog von der beklagten Zwischenhändlerin Rohware für die Herstellung von Fertiglebensmitteln.
Artikel lesenBeweisantrag – und die überstrapazierten Anforderungen an den Parteivortrag
Gemäß § 373 ZPO hat die Partei, die die Vernehmung eines Zeugen beantragen will, den Zeugen zu benennen und die Tatsachen zu bezeichnen, über die dieser vernommen werden soll. Dagegen verlangt das Gesetz nicht, dass der Beweisführer sich auch darüber äußert, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das
Artikel lesenBerücksichtigung von Parteivorbringen in der Berufungsinstanz
Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen. Andernfalls verletzt das Berufungsgericht den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103
Artikel lesenTat- und Verdachtskündigung – wegen eines nicht gebonten Verkaufs
Die Manipulation eines Kassenvorgangs zum Zweck, sich selbst auf Kosten des Arbeitgebers zu bereichern, ist „an sich“ geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden. Verschafft sich ein Arbeitnehmer vorsätzlich auf Kosten des Arbeitgebers einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil, verletzt er erheblich seine Pflicht zur Rücksichtnahme
Artikel lesenRechtliches Gehör – und die abweichende Auffassung des Gerichts
Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 und § 119 Nr. 3 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Dabei ist das
Artikel lesenBerufung gegen ein zweites Versäumnisurteil – und der Parteivortrag zum fehlenden Verschulden
Mit den Anforderungen an den Parteivortrag nach § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO, dass ein Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen hat, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:4 In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Landgericht Zwickau im Juni 2016 auf Antrag der Klägerin ein Versäumnisurteil
Artikel lesenFlugzeuglärm als Reisemangel
Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen zwar noch hinreichend vollständig im Sinne von § 138 Abs.
Artikel lesenDie Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts – und das Vorbringen des Beteiligten
Nach § 86 Abs. 1 VwGO ist das Gericht verpflichtet, den nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Art und Umfang der Aufklärungsmaßnahmen stehen in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Danach muss es zwar nicht ohne konkrete Anhaltspunkte nachforschen, ob vielleicht irgendwelche bislang unentdeckten Umstände Einfluss auf die
Artikel lesenArzthaftung – und der vorgelegte Befundbericht
Mit einer Gehörsverletzung wegen offensichtlich unzutreffender Erfassung des Inhalts eines von einer Partei vorgelegten Befundberichts in einer Arzthaftungssache hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall verlangt die klagende Patientin von der beklagten Allgemeinmedizinerin, bei der sie seit 1999 in hausärztlicher Behandlung war, Schadensersatz nach ärztlicher
Artikel lesenDer floskelhaft übergangene Parteivortrag
Das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Dieses Gebot verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und – soweit er eine
Artikel lesenProdukthaftungsprozess – und die die Anforderungen an den klagebegründenden Sachvortrag
Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden. Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt
Artikel lesenRechtliches Gehör – und die Urteilsgründe
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die
Artikel lesenDer schlüssige Sachvortrag
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs schlüssig, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit
Artikel lesenDas vom Gericht nicht beachtete rechtliche Vorbringen eines Beteiligten
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht ist verletzt, wenn das Finanzgericht Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten zu entscheidungserheblichen -auch rechtlichen- Fragen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung zieht. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Klägerin in einem neuen Klageverfahren gegen
Artikel lesenZivilgerichtliche Kostenentscheidung – unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags
Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine zvilgerichtliche Kostenentscheidung erfolgreich, die unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags ergangen war. Das zivilgerichtliche Ausgangsverfahren Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts. Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit Sitz in Hannover, der eine Moschee betreibt. Im Juli
Artikel lesenDer nicht zur Kenntnis genommene Parteivortrag
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist. Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen
Artikel lesenDas erstinstanzliche Parteivorbringen im Berufungsverfahren
Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gelangt mit der zulässigen Berufung der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz. Das gilt auch dann, wenn ihn das erstinstanzliche Gericht als unerheblich angesehen und es daher keine Feststellungen getroffen hat. Das Berufungsgericht hat deshalb auch
Artikel lesenHaftung für Personenschäden im Luftverkehr – und die Behauptungen des Piloten
Beruft sich der Gegner eines Anspruchs aus § 45 Abs. 1 LuftVG auf das Eingreifen der Haftungsbeschränkung aus § 45 Abs. 2 LuftVG, kann ihm nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Der
Artikel lesenNeuer Parteivortrag im Revisionsverfahren
Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Revisionsgerichts nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Die Urteilsgrundlage wird also regelmäßig durch das Ende der Berufungsverhandlung abgeschlossen; neue Tatsachen dürfen im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Zwar hat die Rechtsprechung aus
Artikel lesenDas allenfalls den äußeren Wortlaut wahrnehmende Gericht
Mit der Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Vortrags einer Partei erfassenden Wahrnehmung durch das Gericht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. So hatte in dem hier entschiedenen Fall, einem Arzthaftungsprozess, die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg. Sie führte gemäß § 544 Abs. 9
Artikel lesenEinfache rechtliche Ausdrücke – und der Parteivortrag
Die Parteien können bestimmte Tatsachen auch durch allgemein bekannte, einfache rechtliche Ausdrücke in den Rechtsstreit einführen, wenn diese den Teilnehmern des Rechtsverkehrs geläufig sind und mit ihnen das Vorliegen entsprechender tatsächlicher Umstände verbunden wird. Auf diese Weise lösen sie eine Erklärungspflicht der jeweiligen Gegenseite gemäß § 138 Abs. 2 ZPO
Artikel lesenDer erstinstanzliche Parteivortrag im Berufungsverfahren
Mit einem zulässigen Rechtsmittel ist der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz gelangt; daher ist nur bei unzweideutigem Verhalten oder sonst eindeutigen Anhaltspunkten die Annahme gerechtfertigt, eine Partei verfolge bereits gehaltenen Vortrag nicht weiter. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gelangt mit
Artikel lesenDer schlüssige Klägervortrag
Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht in ihrer Person als entstanden erscheinen zu lassen. Das Gericht muss anhand des Parteivortrags beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind. Genügt
Artikel lesenDer geänderte Parteivortrag
Die Schlüssigkeit einer Klage beurteilt sich nach dem Vorbringen des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung. Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen, wobei etwa die Prozessentwicklung Anlass geben kann, bisher nur beiläufig Vorgetragenes zu
Artikel lesenRechtliches Gehör – und der wesentliche Parteivortrag
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder
Artikel lesenDer Prozessstoff der Berufungsinstanz
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelangt mit dem zulässigen Rechtsmittel der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz. Das Berufungsgericht darf daher auch schriftsätzlich angekündigtes, entscheidungserhebliches Parteivorbringen berücksichtigen, das von dem erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung
Artikel lesenDas widersprüchliche Hilfsvorbringen
Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nicht zum angestrebten Erfolg führt. Dabei kann für den Bundesgerichtshof dahingestellt bleiben, ob dieses Hilfsvorbringen auch wegen Verstoßes gegen das Wahrheitsgebot nach § 138 Abs. 1 ZPO
Artikel lesenDer übergangene Vortrag – und die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht
Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, muss nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG die Beschwerdebegründung die Darlegung der Verletzung dieses Anspruchs und deren Entscheidungserheblichkeit enthalten. Für die Gehörsrüge gelten die
Artikel lesenHotelzimmer – und die Sicherheitsvorschriften im Reiseland
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Gericht dem Vortrag einer Partei zum Inhalt von ausländischen Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer nachgehen muss. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall buchte der Urlauber bei der beklagten Reiseveranstalterin für insgesamt sechs Personen eine einwöchige Pauschalreise nach Gran Canaria. Am Tag der
Artikel lesenÜberspannte Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags
Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags und deshalb unterbliebener Vernehmung des Beklagten als Partei hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise
Artikel lesenDer übergangene Parteivortrag – und die Urteilsgründe
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder
Artikel lesenDer vom Sachverständigen und Gericht übergangene Parteivortrag
Mit der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Kernvorbringen einer Partei hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Dabei
Artikel lesenÜberspannte Substantiierungsanforderungen
Artikel 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist aber anzunehmen,
Artikel lesenDer übergangene zentrale Parteivortrag
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Abs. 1 GG ist verletzt, wenn das Gericht den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen
Artikel lesenParteivortrag – und die Entscheidungsgründe
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden. So auch in dem Fall der hier entschiedenen Anhörungsrüge:
Artikel lesenDie Stellungnahme des Betriebsartzes – und seine tatrichterliche Würdigung
Der Arbeitgeber kann seiner primären Darlegungs- bzw. sekundären Behauptungslast grundsätzlich auch dadurch genügen, dass er eine gutachterliche Stellungnahme des Betriebsarztes über die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorlegt und sich, zumindest konkludent – dessen Einschätzungen zu eigen macht. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich bei einer solchen Äußerung des
Artikel lesenRechtliches Gehör – und die Entscheidungsgründe
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dieses Gebot verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und – soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft –
Artikel lesenDer übergangene Parteivortrag – und das rechtliche Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Zwar muss ein Gericht nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich bescheiden. Der wesentliche, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienende Vortrag muss aber in den Entscheidungsgründen
Artikel lesenRechtliches Gehör – und das nicht berücksichtigte Beweisangebot
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien
Artikel lesenBestimmtheit des Zahlungsantrags – und die Bezugnahme auf Anlagen
Ein Zahlungsantrag ist zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die Arbeitnehmerin darin Vergütung für eine bestimmte Zeit in einer bestimmten Höhe (brutto) verlangt. Damit ist der Antrag für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen. Der Vortrag der Klägerin zu diesem Zahlungsantrag ist
Artikel lesenRechtliches Gehör im Zivilprozess – und der übergangene Parteivortrag
Der durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Zwar muss ein Gericht nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich bescheiden. Der wesentliche, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung
Artikel lesenDie von einem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede – und der Schadensersatz
Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten
Artikel lesenWenn der Beklagte die Klage schlüssig macht…
Ein von dem Sachvortrag des Klägers abweichendes Vorbringen des Beklagten, das der Klage ebenfalls zur Schlüssigkeit verhilft, kann zugunsten des Klägers nur verwertet werden, wenn er es sich hilfsweise zu eigen macht und seine Klage hierauf stützt. Der Kläger macht sich das Vorbringen der Beklagtenseite nicht zu eigen, wenn er
Artikel lesenÜberzogene Substantiierungsanforderungen
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn sie offenkundig unrichtig ist. So lag es im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Im Ausgangspunkt zutreffend ging in der Vorinstanz das Berliner Kammergericht
Artikel lesenVerbundene Verträge – unstreitig
Die Parteien können das Zustandekommen verbundener Verträge als Ergebnis einer rechtlichen Bewertung nicht unstreitig stellen. Das Gericht wird sich mithin stets nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit den Voraussetzungen (hier:) des § 358 BGB a.F. zu befassen haben. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Mai 2017 – XI ZR 314/15
Artikel lesenSchadensersatz wegen vorgetäuschten Vermieterbedarfs – und der notwendige Parteivortrag
Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell (erneut) damit zu befassen, welche Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu stellen sind, wenn der Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs begehrt, weil der Vermieter den in seiner Kündigung geltend gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht verwirklicht.
Artikel lesenDas nicht eingeholte Sachverständigengutachten – und die überspannten Anforderungen an den Parteivortrag
Das Gericht verletzt durch die Nichteinholung des beantragten Sachverständigengutachtens das rechtliche Gehör der Prozessparei. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Dies gilt auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte
Artikel lesenRechtliches Gehör – und das Beweisergebnis
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist Von einer
Artikel lesenRechtliches Gehör – und der wesentliche Kern des Parteivortrags
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder
Artikel lesenTatsachenbehauptung – ohne genaue Kenntnis
Eine darlegungsbelastete Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. Dabei muss, wenn das Zustandekommen bestimmter Abreden behauptet wird, nicht unbedingt zu Einzelheiten der Umstände dieser Abrede vorgetragen werden. Es hängt vom Einzelfall
Artikel lesenRechtliches Gehör – und die in den Urteilsgründen nicht bedachte Anlage eines Schriftsatzes
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen – hier mit dem (gesamten) Inhalt der oben genannten Anlagen – in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls
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