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Aufwendungen für eine Pflegewohngemeinschaft – als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für die krankheits, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wohnte der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4))Kläger gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegewohngemeinschaft, deren Errichtung und

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Private Pflegekraft trotz vollstationärer Unterbringung

Aufwendungen für die Beschäftigung von privaten Arbeitskräften durch eine vollstationär untergebrachte Person können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen. wenn zusätzliche pflegerische Leistungen notwendig sind, die vom Pflegeheim nicht erbracht werden und für die deshalb noch ambulante Pflegekräfte beschäftigt werden müssen. Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer

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Eingliederungshilfe – und die Umsatzsteuerfreiheit

Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines „Individuellen Services für behinderte Menschen“, die eine Pflegekraft auf der Grundlage von § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, sind umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher

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Karlsruher Pflegenotstand

Das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer begehrten die Feststellung, dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern nicht genügen und der Staat zur Abhilfe und kontinuierlichen Überprüfung verpflichtet ist. Das Bundesverfassungsgericht behandelte die Verfassungsbeschwerde als unzulässig, da eine Verletzung

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Berücksichtigungszeiten wegen Pflege – in der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 249b Satz 2 SGB VI ist mit dem Gleichheitsgebot vereinbar, soweit sie die Inanspruchnahme von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 von einem fristgebundenen Antrag abhängig macht. InhaltsübersichtDie Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen RentenversicherungDas AusgangsverfahrenDie VerfassungsbeschwerdeBerücksichtigungszeiten und der GleichbehandlungsgrundsatzUngleichbehandlung gegenüber anderen beitragsfreien Zeiten Die Berücksichtigungszeiten

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Häusliche Pflege durch Familienangehörige – und das Pflegegeld

Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Weder der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) erfordert hiernach

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