Sexueller Missbrauchs eines Kindes – und das Einwirken durch pornographische Darstellungen (§ 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB).

Pornographisch (§ 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB) sind Darstellungen, die sexualbezogenes Geschehen vergröbernd und ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen zeigen. Die pauschale Bezeichnung eines Videos als „Pornofilm“ in den Urteilsgründen belegt dieses Tatbestandsmerkmal für sich gesehen nicht. Die Tathandlung des Einwirkens im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr.

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Die Höhe des Schmerzensgeldes bei veröffentlichten pornografischen Fotomontagen

Für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet kann ein Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro zuerkannt werden. Hat das Opfer durch die Veröffentlichung konkrete Beeinträchtigungen (z.B. Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür) erlitten, kann auch eine höheres Schmerzensgeld zu zahlen sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden

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Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer Schriften

Hat ein Be­am­ter kin­der­por­no­gra­fi­sche Schrif­ten nicht nur be­ses­sen, son­dern diese auch zu­gäng­lich ge­macht, so ist die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me auch bei Feh­len eines Dienst­be­zugs wegen der ge­gen­über § 184b Abs. 4 StGB er­heb­lich hö­he­ren Straf­an­dro­hung des § 184b Abs. 1 StGB an­hand eines Ori­en­tie­rungs­rah­mens zu be­stim­men, der bis zur Ent­fer­nung aus dem

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Der Pornodarsteller und sein Persönlichkeitsrecht

Zur Frage der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden: Der Bundesgerichtshof bejaht zunächst, dass die Veröffentlichung der angegriffenen Textpassage – der Darsteller habe in pornographischen Filmen mitgewirkt und hierbei kein Kondom verwendet –

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Fahrlehrer mit Pornovertrieb

Einem Fahrlehrer, der pornographische Schriften verbreitet, kann deswegen sowohl die Fahrlehrerlaubnis wie auch die Fahrschulerlaubnis entzogen werden. In einem jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes entschiedenen Fall war der Antragsteller mit seiner 17jährigen Fahrschülerin während einer Unterrichtsstunde auf einen Parkplatz gefahren und hatte ihr im Auto pornographische

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