Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. In dem vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall produziert und vertreibt die Arbeitgeberin u.a. Geldgewinnspielgeräte. Am 21.04.2020 zeigte sie bei der beklagten Agentur für Arbeit Herford einen Arbeitsausfall und die Reduzierung der regelmäßigen
Artikel lesenSchlagwort: Postlaufzeit
Postlaufzeit und Wiedereinsetzung
Der Absender darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Briefsendung den Empfänger spätestens am zweiten Werktag nach dem Einwurf in einen Briefkasten erreicht, wenn der Briefkasten nach dem Einwurf noch am selben Tag geleert wird. Nach § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren,
Artikel lesenKeine Wiedereinsetzung trotz fristgerechter Absendung?
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auf Antrag zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden an der Einhaltung einer gesetzlichen Frist verhindert war (§ 56 Abs. 1 FGO). In formeller Hinsicht setzt die Gewährung der Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung
Artikel lesenWiedereinsetzung wegen überlanger Postlaufzeiten – und die anwaltliche Versicherung
Mit einer im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem lag ein Rechtsstreit zwischen geschiedenen Eheleuten zugrunde: Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren geschiedenen Ehemann, mit der Behauptung, er habe
Artikel lesenNormale Postlaufzeit: 1 Werktag – und die Wiedereinsetzung
Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist: Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen
Artikel lesenBerufungsbegründungsfrist – und die verspätet zugestellte Post
Die Begründung des Bundesgerichtshofs, der Beklagte habe nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Verlust der Berufungsbegründung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist, weil es an der dafür erforderlichen aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes
Artikel lesenVerlängerte Postlaufzeiten an Karneval
Zumindest in Mainz ist an den Karnevalstagen nicht mit verlängerten Postlaufzeiten zu rechnen, so dass bei einem gleichwohl verspäteten Posteingang ggfs. nach § 233 ZPO Wiedereinsetzung in die hierdurch versäumte Frist zu gewähren ist. So auch in dem hier entschiedenen Fall, in dem der Beklagte nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Artikel lesenÜberlange Postlaufzeiten – und die Einspruchsfrist
Der Vortrag, das Einspruchsschreiben rechtzeitig abgesandt zu haben, genügt den Anforderungen, die an einen Wiedereinsetzungsantrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO zu stellen sind. War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag -ggf. auch von Amts wegen, wie aus § 110 Abs.
Artikel lesenFristversäumnis wegen unregelmäßiger Postbeförderung
Grundsätzlich besteht für den Rechtsanwalt, der ein Schriftstück entspre-chend den postalischen Bestimmungen und so rechtzeitig zur Post gege-ben hat, dass es unter Berücksichtigung der üblichen Beförderungszeit den Empfänger rechtzeitig erreicht hätte, keine Nachfrageverpflichtung beim Empfangsgericht. Dies gilt nicht, wenn der Rechtsanwalt das Schriftstück in einen Briefkas-ten einwirft, dessen unzuverlässige und
Artikel lesenWiedereinsetzung wegen überlanger Postlaufzeit
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs.
Artikel lesenBerufungsfrist und Postlaufzeit
Ein Rechtsmittelführer darf davon ausgehen, dass sein Brief den Empfänger innerhalb der von der Post angegebenen normalen Postlaufzeit erreicht; das ist der dem Tag derAufgabe zur Post folgende Tag. Denn die „normale“ Postlaufzeit bestimmt sich nach den veröffentlichten Angaben der Deutschen Post AG. Auf deren Internetseite heißt es dazu: „Für
Artikel lesenPostlaufzeiten – Fristversäumnis und Wiedereinsetzung
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen grundsätzlich am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen. Im vorliegend vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurde der Revisionsschriftsatz nach der eidesstattlichen Versicherung der Sekretärin
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