Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich bei langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) auch auf die an die Begründung einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB zu stellenden Anforderungen aus. In diesen Fällen verengt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsgerichts. 2 Abs. 2
Artikel lesenSchlagwort: Psychiatrie
Unterbringung zur Heilbehandlung – gegen den Willen des Betroffenen
Unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung eines Betreuten zur Durchführung einer Heilbehandlung gemäß § 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist eine Unterbringung nach dieser Vorschrift von vornherein nur dann genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung auch durchgeführt werden kann. Dies setzt entweder einen die Heilbehandlung deckenden entsprechenden natürlichen
Artikel lesenGenehmigung einer Unterbringung – Klinik oder Pflegeheim?
Der Typus der Unterbringungseinrichtung muss nach § 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung hinreichend genau bezeichnet werden, ohne dass jedoch eine konkrete Einrichtung zu bestimmen wäre. Soll sich die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringung des Betroffenen im
Artikel lesenZwangsmedikation und Fixierung in der Psychiatrie – und keine wirksame gerichtliche Kontrolle
Es begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich nicht nachvollziehen lässt, ob -über den reinen Unterbringungsbeschluss hinaus- bisher überhaupt bereits ein Fachgericht über die Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Fixierung und Zwangsmedikation entschieden hat. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt in eigenen Rechten verletzt
Artikel lesenWohnungsdurchsuchung – zum Zwecke der Einweisung in die Psychiatrie
Eine Durchsuchung der Wohnung eines Betroffenen kann nicht nach § 36 PolG BW angeordnet werden, wenn diese darauf abzielt, das Vorliegen der Voraussetzungen von Maßnahmen nach dem BWPsychKHG zu überprüfen. Bei § 36 PolG BW und der Generalklausel des § 3 PolG BW handelt es sich um Vorschriften des allgemeinen
Artikel lesenFixierung von psychisch Kranken
Das Bundesverfassungsgericht hat eine gut 3½ Jahre alte Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der landesrechtlichen Regelung zur Fixierung in § 21 Abs. 1 und Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten vom 04.05.2017 (PsychKHG-HE 2017) als unzulässig zurückgewiesen. Die gesetzliche Regelung zur Fixierung in Hessen
Artikel lesenUnterbringungsanordnung – zur Vorbereitung eines Gutachtens über psychischen Zustand
2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht absolut geschützt. Vielmehr muss jeder Bürger staatliche
Artikel lesenDie psychiatrische Unterbringung eines Reichsbürgers
Der Bundesgerichtshof hat die Unterbringung eines“Reichsbürgers“ in einem psychiatrischen Krankenhaus bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg weitgehend verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 1. September 2022 vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag, der
Artikel lesenSicherungsverfahren – und die Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten
Das Sicherungsverfahren erfordert keine Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten. Die Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten ist keine Verfahrensvoraussetzung für das Sicherungsverfahren. Das Sicherungsverfahren kann unabhängig vom psychischen Zustand des Beschuldigten durchgeführt werden. Dies ergibt sich für den Bundesgerichtshof aus dem Regelungszusammenhang der §§ 413 ff. StPO und des § 71 Abs. 1 StGB. Der
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und der Maßstab für die Fortdauerentscheidung
Bei einer mehrfach angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist über ihre Fortdauer in einem prozessualen Verbund zu entscheiden; die Entscheidung erfolgt aber nicht zwingend nach einem einheitlichen rechtlichen Maßstab. Bei der Berechnung der Fristen des § 67d Abs. 6 S. 2 und 3 StGB ist auf die Dauer des
Artikel lesenZwangsbehandlungen im Maßregelvollzug – und die Patientenverfügung
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Einwilligung in eine medizinische Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers in der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie im anschließenden Maßregelvollzug erteilt wurde. Staatliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG gegenüber
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Feststellungen zur Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Gefährlichkeitsprognose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn neben den weiteren Voraussetzungen der Maßregel eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – Fortdauerentscheidung und das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlich“ bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre
Artikel lesenEinwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Die Regelung des § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist dahingehend auszulegen, dass eine Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch dann genehmigt werden kann, wenn ein nach § 1901 a BGB zu beachtender Wille des Betroffenen nicht festgestellt werden kann. Gemäß § 1906 a Abs. 2
Artikel lesenDie Gefahrenprognose im Sicherungsverfahren – und die Urteilsgründe
Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die – außerordentlich belastende – Entscheidung nachzuvollziehen. Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Frage der Gefährlichkeit
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die hierzu erforderliche Gefährlichkeitsprognose
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB kommt dann in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (Gefährlichkeitsprognose). Die Annahme einer gravierenden Störung
Artikel lesenDer Konsum von Haschisch – und die Unterbringung in der Psychiatrie
Der bloße Besitz von Haschisch zum Zweck des Eigenkonsums stellt keine Straftat dar, durch die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden und aus der sich damit eine Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit ergibt. Die für die Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderliche Gefahr künftiger
Artikel lesenGenehmigung einer Zwangsbehandlung – und die Verantwortlichkeit eines Arztes
Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt. Gemäß § 323 Abs. 2 FamFG muss
Artikel lesenFixierung in der Psychiatrie – und die Erreichbarkeit der Pflegekräfte
Bei einer gemäß § 1631b Abs. 2 BGB zu genehmigenden Fixierung hat grundsätzlich eine „Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal“ zu erfolgen. Eine „stetige Erreichbarkeit des Personals“ genügt nicht. Es bedarf einer Festlegung im Beschlusstenor der amtsgerichtlichen Genehmigungsentscheidung, dass die einzelne Anordnung der Fixierung nur durch einen Arzt erfolgen
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die zu treffende Gefährlichkeitsprognose
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung – wegen einer psychischen Krankheit
Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Hierzu fehlen tragfähige Feststellungen, wenn in den Entscheidungsgründen – ohne sich mit diesem Tatbestandsmerkmal explizit auseinanderzusetzen – lediglich die insoweit nicht tragende Einschätzung des Sachverständigen
Artikel lesenAnordnung der Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – und die gerichtliche Sachaufklärungspflicht
Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für den Straf- und Maßregelvollzug. Im Rahmen dieses Gebotes besteht bei Prognoseentscheidungen, bei denen geistige und seelische Anomalien in Frage stehen, in der Regel die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu
Artikel lesenUnterbringung über vier Jahren – und die externe Begutachtung
Die aus § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG folgende Verpflichtung des Gerichts, bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren einen externen Gutachter zu bestellen, entfällt nicht bei kurzzeitigen Unterbrechungen des Freiheitsentzugs und besteht auch dann, wenn der Betroffene trotz zwischenzeitlichen Fehlens einer Unterbringungsgenehmigung weiterhin gegen seinen
Artikel lesenEventuell schuldunfähig – und die Unterbringung in der Psychiatrie
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht. Dabei muss vom Tatgericht im Einzelnen nachvollziehbar
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – aber warum?
Das Landgericht darf nicht offen lassen, ob seiner Unterbringungsanordnung eine fehlende Unrechtseinsicht oder eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zugrunde liegt. Die Frage, welche der beiden Alternativen des § 20 StGB das Landgericht annehmen wollte, darf nicht offenbleiben. Denn die Einschränkung oder gar Aufhebung der Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Begründung zukünftiger Gefährlichkeit
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die notwendige Prognoseentscheidung
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – das psychotische Wahnerleben und die Gefährlichkeitsprognose
In einem Sicherungsverfahren sind an die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt. Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die subjektive Tatseite
Die Voraussetzungen der §§ 20, 63 StGB sind schon dann nicht belegt, weil das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen zur jeweiligen subjektiven Tatseite getroffen hat. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Strafkammer hat, dem Gutachten des Sachverständigen folgend, angenommen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung zu Beeinträchtigungsideen
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose in den Urteilsgründen
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der längerdauernde Defektzustand
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Der Defektzustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von
Artikel lesenDie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Freiheitsrecht
Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG). In diese Freiheit darf gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden. Inhalt und Reichweite eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind von den Fachgerichten so
Artikel lesenErledigung durch Zeitablauf – und das Rechtsschutzinteresse
Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann. Dies ist bei
Artikel lesenDie zwangsweise Fixierung eines Patienten – wegen Personalmangels
Fehlt bei der Fixierung eines Patienten die Möglichkeit einer persönlichen Ansprache, so ist diese unzulässig. Weder mangelndes Personal noch herausforderndes Verhalten rechtfertigen ein Unterlassen des ständigen Sicht- und Sprechkontaktes zum Schutze des Betroffenen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass ein
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Darstellung in den Urteilsgründen
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, und die Tatbegehung hierauf beruht. Darüber hinaus muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, dass der Beschuldigte
Artikel lesenEinstellung eines Ermittlungsverfahrens – und der Anspruch auf effektive Strafverfolgung
Aus dem Grundgesetz ergibt sich ein Recht auf effektive Strafverfolgung nur ausnahmsweise. Einen solchen Fall hatte aktuell das Bundesverfassungsgericht vorliegen: Recht auf effektive Strafverfolgung Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben. Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefahrenprognose
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die besonders gravierend in die Rechte des Betroffenen eingreift. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Täter infolge seines fortdauernden Zustands erhebliche rechtswidrige Taten
Artikel lesenMaßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG
Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG können grundsätzlich auf das allgemeine Polizeirecht gestützt werden. Insoweit dürften die im (hier:) Allgemeinen Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) enthaltenen Befugnisnormen die Ingewahrsamnahme von Personen auch in privaten Krankenhäusern, deren kurzfristige Fixierung sowie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen im
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die dort begangenen Straftaten
Hat der Beschuldigte rechtswidrige Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit begangen und sind angesichts seines Krankheitsbildes von ihm auch künftig vergleichbare Handlungen zu erwarten, die erheblich sind, mithin keine bloßen Belästigungen oder Lästigkeiten darstellen, ist er damit er nach allgemeinen Regeln für die Allgemeinheit gefährlich. Allerdings stellt
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Daneben muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde
Artikel lesenDas Hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – und die Fixierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Normenkontrollvorlage des Amtsgerichts Fulda zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten als nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügend und damit als unzulässig verworfen. Gemäß § 21 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Erheblichkeit drohender Taten
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die neben der sicheren Feststellung mindestens einer im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangenen Anlasstat voraussetzt, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, der
Artikel lesenFixierungen in der hessischen Psychiatrie
Das Bundesverfassunsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten als unzulässig abgelehnt. Das Vorlageverfahren betrifft die landesrechtliche Regelung zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten vom 04.05.2017. Gemäß § 21 des Hessischen Gesetzes über
Artikel lesenDas Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten – und die Fixierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Absatz 1 und Absatz 4 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 04.05.2017 (PsychKHG-HE) als unzulässig zurückgewiesen. Die Regelung des Hessischen PsychKHG Gemäß § 21 PsychKHG dürfen in Hessen besondere Sicherungsmaßnahmen, unter anderem Fixierungen, bei psychisch Kranken angeordnet werden. Die
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Urteilsgründe
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Fortdauerentscheidung
Die gerichtliche Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG und Art.20 Abs. 3 GG, wenn sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen, die für die Anordnung
Artikel lesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die zu treffende Gefahrenprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass von dem Täter infolge seines fortdauernden Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird
Artikel lesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Hingegen hatte das Landgericht die Anordnung im vorliegenden Fall darauf gestützt,
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