Finanzgericht München

Das übergangene Kernvorbringen eines Beteiligten

Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits in den Entscheidungsgründen nicht ein, handelt es sich regelmäßig um eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Gleiches gilt, wenn das Gericht den erkennbaren Kerngehalt des Vortrags des Beteiligten nicht ausschöpft. Der

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Gefängnis

Verlegung in eine andere JVA – und die gerichtliche Eilentscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben, der sich zuvor erfolglos vor der Strafvollsteckungskammer gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gewehrt hatte. Das Bundesverfassungsgericht sah sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art.19 Abs. 4 Grundgesetz verletzt: Der Ausgangssachverhalt Der Strafgefangene wurde mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 10.05.2013

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Bundesverwaltungsgericht

Rechtliches Gehör vor den Verwaltungsgerichten – und die Grenzen der Anhörungsrüge

Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte dieser Pflicht nachgekommen sind. Dabei sind sie nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Vielmehr sind in

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BVerfGE

Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel – und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats aus Art.20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist dabei verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen,

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Schadensersatzklage nach einem Verkehrsunfall – und die substantiierte Darlegung des Schadens

Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert. Er muss zur substantiierten Darlegung des mit der Klage geltend gemachten Schadens weder ein Privatgutachten vorlegen, noch ein vorgelegtes Privatgutachten dem Ergebnis der Beweisaufnahme oder der gerichtlichen Überzeugungsbildung entsprechend ergänzen. Der Geschädigte kann durch

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Rechtliches Gehör – und die Entscheidungsgründe

Das Recht auf rechtliches Gehör folgt aus dem Rechtsstaatsgedanken. Der Einzelne hat das Recht, durch rechtliches und tatsächliches Vorbringen Einfluss auf das Prozessergebnis zu nehmen. Das entscheidende Gericht muss die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht diese Maßstäbe auch

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Krankenhaus, Pflege

Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess

Das Gericht verletzt in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es die auf die Ausführungen aus einem medizinische Lehrbuch gestützten Einwendungen des Klägers gegen das gerichtliche Sachverständigengutachten ohne Anhörung des Sachverständigen zurückweist. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die

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Bundesfinanzhof

Der zweite Terminverlegungsantrag

Auch bei wiederholten Anträgen auf Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen kann die Ankündigung des Gerichts, bei weiteren Anträgen im Rahmen der Glaubhaftmachung nur noch eine amtsärztliche Begutachtung zu akzeptieren, unverhältnismäßig sein, wenn der weitere Terminverlegungsantrag auf eine neue unvorhersehbare Erkrankung (hier: Verletzungen aufgrund eines Sturzes) gestützt wird. Einem Verfahrensbeteiligten wird das

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Landgericht Passau (Alte Residenz)

Ergänzung eines Abschiebungshaftantrags – und die Anhörung des Betroffenen

Dem Betroffenen müssen vor seiner gerichtlichen Anhörung wesentliche Ergänzungen und Änderungen des Haftantrags in geeigneter Weise mitgeteilt und erforderlichenfalls übersetzt werden. Erfolgt dies nicht, führt diese Verletzung von Verfahrensrechten des Betroffenen, namentlich seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, zur Fehlerhaftigkeit der Anhörung und Rechtswidrigkeit der Haft. So auch in dem hier

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Oberlandesgericht München

Zurückweisung der Berufung per Beschluss – und das rechtliche Gehör

Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden.  Der hier vom

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Landgericht Passau (Alte Residenz)

Abschiebungshaft – und die Übersetzung des Haftantrags

Dem Betroffenen müssen vor seiner gerichtlichen Anhörung wesentliche Ergänzungen und Änderungen des Haftantrags in geeigneter Weise mitgeteilt und erforderlichenfalls übersetzt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall reiste der Betroffene, ein malischer Staatsangehöriger, im August 2016 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Seinen Asylantrag hat das Bundesamt für Migration und

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die erneute Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

Das Berufungsgericht hat im Hinblick auf den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist. Das Berufungsgericht ist zudem zur erneuten Vernehmung

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Landgericht Stuttgart

Das fehlerhafte "Protokollurteil" – und die Gehörsverletzung

Mit einer Gehörsverletzung im Falle eines fehlerhaften „Protokollurteils“ hatte sich jetzt erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag eine Räumungsklage: Die Vermieterin nimmt die Mieterin nach Zahlungsverzugskündigung auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie auf Zahlung rückständiger Miete und einer Betriebskostennachzahlung in Anspruch. Das Amtsgericht Schorndorf hat der Klage

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Vollstreckungsschutz bei der Wohnungsräumung

Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet die Vollstreckungsgerichte, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen. Eine unter Beachtung dieser Grundsätze vorgenommene Würdigung aller Umstände kann in besonders

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Der geladene, aber dann doch nicht vernommene Zeuge

Hat das Finanzgericht einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das Finanzgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör. Diesem Urteil des Bundesfinanzhofs lag ein Verfahren vor dem Finanzgericht

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Oberlandesgericht Köln

Rechtliches Gehör – und das nicht eingeholte Sachverständigengutachten

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshofs mit der Frage einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch den Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage (hier: Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen) zu beschäftigen: Dem zugrunde lag der Fall eines dienstunfähigen Feuerwehrmannes: Die klagende Stadt verlangte als Dienstherrin

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Finanzgericht Hamburg

Verfahrensfehler: Überraschungsentscheidung – trotz Säumnis

Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen

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Bundesverwaltungsgericht

Vereinsverbot – ohne vorherige Anhörung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die zuständige Behörde vor Erlass eines Vereinsverbots nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG von einer Anhörung der Betroffenen absehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sonst aufgrund des mit der Anhörung verbundenen „Ankündigungseffekts“ Beweismittel und Vermögenswerte beiseite geschafft und dem

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Kammergericht

Berücksichtigung von Parteivorbringen in der Berufungsinstanz

Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen. Andernfalls verletzt das Berufungsgericht den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103

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Bundesfinanzhof

Der Zurückweisungsbeschluss des BFH – und das besondere Interesse an einer mündlichen Verhandlung

Ein besonderes Interesse eines Beteiligten an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (hier: aufgrund „existentieller Bedrohung“) steht einer Entscheidung nach § 126a FGO nicht entgegen. Einer Entscheidung nach § 126a FGO steht die Komplexität von Rechtsfragen nicht entgegen. Auch ein besonderes Interesse der Klägerin an einer mündlichen Verhandlung aufgrund einer von

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rechtliches Gehör – und die Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der

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Bundesfinanzhof

Rechtliches Gehör – und der Rügeverzicht bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

Erscheint der Beteiligte nicht in der mündlichen Verhandlung und lässt damit die Gelegenheit verstreichen, sein schriftsätzliches Vorbringen zu ergänzen und zu vertiefen, kann er sich nicht auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen. Mit seiner Rüge, es liege eine „falsche Rechtsanwendung als Verletzung von Bundesrecht“ vor, wendet sich der Kläger

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Bundesgerichtshof

Der Gehörsverstoß im Schadensersatzprozess

Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung

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BMW

Der widerrufene Darlehensantrag – und die Feststellungsklage des Kreditnehmers

Der Feststellungsantrag des Darlehensnehmers, aufgrund des Widerrufs seiner Vertragserklärung nicht mehr zur Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag verpflichtet zu sein, zielt allein auf die vertraglichen Erfüllungsansprüche aus dem Darlehensvertrag gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde streiten um

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die vollständige Berücksichtigung des Streitstoffs

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff. Das Gesamtergebnis des

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Oberlandesgericht Dresden

Der Gehörsverstoß im Schadensersatzprozess

Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet hat.

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Bundesfinanzhof

Absehen von der Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde – und das rechtliche Gehör

Sieht der Bundesfinanzhof gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung davon ab, seine Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (weiter) zu begründen, gibt dies keinen Anlass zu der Annahme, der Bundesfinanzhof habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen und deshalb den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Verletzung rechtlichen Gehörs – bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein Beteiligter zwar grundsätzlich ordnungsgemäß geladen worden ist, die Ladung jedoch mit einer rechtswidrigen Fesselungsanordnung verbunden wurde, und das Gericht, nachdem sich der Beteiligte geweigert hat, unter diesen Bedingungen an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in dessen Abwesenheit entscheidet. Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof – und die Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, soweit ein Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde auf einen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wurde. Gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO ist auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen

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Kalender

Die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

Das (Berufungs)Gericht darf nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist über einen Wiedereinsetzungsantrag entscheiden. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unterbliebene Terminsverlegung

Wird der „in letzter Minute“ gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann. Der

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Einstweiliger Rechtsschutz – und die Berliner Pressekammer

Vor dem Bundesverfassungsgericht war erneute eine Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit erfolgreich, die sich gegen eine ohne vorherige Anhörung erlassene einstweilige Verfügung durch Pressekammer des Berliner Landgerichts richtete: Mit ihrer Verfassungsbeschwerde und ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich eine Beschwerdeführerin gegen eine durch das

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