Bücherregal

Die Entscheidung über die Vergütung des Verfahrenspflegers – als selbständig anfechtbare Nebenentscheidung

Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt. So war auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Bücherregal

Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses durch das Beschwerdegericht

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des erstinstanzlichen Gerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens dorthin zurückzugeben, stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde. Im hier entschiedenen Fall hat das Amtsgericht Regensburg die Betreuung im bisherigen Umfang

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LG Bremen

Anhörungsrüge – und die nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Eine nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß §

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Geldrechner

Der Streitwert im Kapitalanleger-Musterverfahren

Nach § 51a Abs. 2 GKG ist bei der Bestimmung des Streitwerts im Rechtsbeschwerdeverfahren von der Summe der in sämtlichen nach § 8 KapMuG ausgesetzten Verfahren geltend gemachten Ansprüchen auszugehen, soweit diese von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen sind. Für die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nach § 51a Abs. 2

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Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsentscheidung – und die Rechtsbeschwerde

Eine nach § 28 IntFamRVG im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen,

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Versorgungsausgleich -und die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann

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Dollar-Banknote

Der ausländische Unterhaltstitel – und der Vollstreckungsschutz in der Rechtsbeschwerde

Die Gewährung von Vollstreckungsschutz durch den Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht kann in einem auf die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach völkerrechtlichen Verträgen gerichteten Verfahren nur nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 und 3 iVm § 57 AUG erfolgen. Sie scheidet aus, wenn es der Schuldner verabsäumt hat, bereits im Beschwerdeverfahren

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Schreibmaschine

Die Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren – und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 92a, 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner

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Bundesarbeitsgericht Erfurt

Rechtsbeschwerde – und das in der Vorinstanz fehlerbehandelte Ablehnungsgesuch

Der verfahrensbeendenden (instanzbeendenden) Entscheidung vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen unterliegen gemäß §§ 92a, 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts. Deshalb ist eine inzidente Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die unter Mitwirkung des erfolglos abgelehnten Richters

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Die (Rechts-)Beschwerde des Gläubigers gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

War die sofortige Beschwerde zwar gemäß § 793 ZPO statthaft, jedoch unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung den Beschwerdeführer nicht beschwert, und hat das Beschwerdegericht über die unzulässige Beschwerde gleichwohl sachlich entschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Die Zulässigkeit

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Agenda

Unterbringung – und die Erledigung durch Zeitablauf während des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Mit der Erledigung der angegriffenen Maßnahme durch Zeitablauf kann der Betroffene nach § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung beantragen, dass die Entscheidung des Gerichts ihn in seinen Rechten verletzt hat. Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden. Stellt der Betroffene einen solchen Antrag trotz entsprechenden Hinweises nicht, ist die

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Justizzentrum Gelsenkirchen

Die Beschwerdebefugnis des Wirtschaftsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Auch in einem Beschlussverfahren über die Berechtigung des Betriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses, ist der Wirtschaftsausschuss nicht (rechts-)beschwerdebefugt. Eine von ihm gleichwohl eingelegte (Rechts-)Beschwerde ist daher unzulässig. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Das

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Zwangsvollstreckung – und die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

In Zwangsvollstreckungsverfahren ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde unzulässig. Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in seiner Beschwerdeentscheidung nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar. Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

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Bundesarbeitsgericht Erfurt

Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und Antragserweiterung in der Rechtsbeschwerde

Antragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert, Verfahrensrechte der anderen Verfahrensbeteiligten nicht verkürzt werden und die geänderte Antragstellung darauf

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Formatfehler beim elektronischen Dokument – und die Hinweispflicht des Gerichts

Wird ein Schriftstück bei Gericht als elektronisches Dokument eingereicht und weist dieses elektronische Dokument einen Formatfehler auf, besteht nur eine einmale Hinweispflicht des Gerichts nach § 130a Abs. 6 ZPO. Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht jetzt eine Revisionsbeschwerde als unzulässig verworfen, nachdem Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung nicht innerhalb der in

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Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit – und der Gegenstandswert

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse der Markeninhaberin an der Aufrechterhaltung ihrer Marke. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen. Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hiervon auszugehen.

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Schreibmaschine

Die Rechtsbeschwerde des Gefangenen – und die geforderte Fahrtkostenpauschale

Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsschutzgarantie ist verletzt, wenn die Einlegung eines im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittels unangemessen erschwert wird. So genügt es nicht der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsschutzgarantie, wenn die einzige für Strafgefangene bestehende Möglichkeit, eine den Anforderungen des § 118 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz genügende Rechtsbeschwerde ohne Einschaltung eines

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Hausbau

Selbständiges Beweisverfahren – und die verweigerte Weisung an den Sachverständigen

Gegen die Ablehnung, den gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuweisen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen, ist im selbständigen Beweisverfahren ein Rechtsmittel nicht gegeben. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt der Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht Lübeck die Feststellung von Mängeln der von der Antragsgegnerin erbrachten Werkleistungen im Bad/Flurbereich seines Einfamilienhauses.

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Schreibmaschine

Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren

Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde steht der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht entgegen. Dies wäre nur der

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Landgericht Bremen

Die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht es in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Mit dem Rechtsmittel kann auch nicht geltend gemacht werden, das vorinstanzliche Gericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6.

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Bücherschrank

Die abgelehnte Erweiterung der Musterklage

Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht. Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsschutz gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist im Verfahren nach dem

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Schreibmaschine

Ablehnung von Prozesskostenhilfe – trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde steht der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht entgegen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge. Die von der Antragstellerin aufgeworfene Rechtsfrage ist insbesondere dann nicht schwierig, wenn sie durch die Rechtsprechung

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Landgericht Bremen

Entscheidung des Amtsgerichts in einem Abschiebungshaftaufhebungsverfahren – und die Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde, mit welcher der Betroffene seine Rechtsverletzung durch die Entscheidung des Amtsgerichts in einem Haftaufhebungsverfahren (§ 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG) festgestellt haben will, ist ohne Zulassung statthaft. Sie ist auch zulässig (§ 71 FamFG), wenn der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen dessen aktuelle Anschrift nicht angegeben hat. Dies ändert

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Rechtsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Wird gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs die Rechtsbeschwerde erhoben, so kann das Rechtsbeschwerdegericht nach § 1065 Abs. 2 Satz 2 ZPO in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

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Buchregal

Die willkürlicher Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

Entscheidungen des Beschwerdegerichts verstoßen gegen das Recht des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde jeweils nicht zugelassen und damit die maßgebliche verfahrensrechtliche Vorschrift in unhaltbarer Weise gehandhabt hat. Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist

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Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren

Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde steht allerdings der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht immer entgegen. Dies wäre

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Dorfstraße

Zwangsversteigerung – und die Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses

Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen. Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten

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Geldscheine

Prozesskostenhilfe – für eine zugelassene Rechtsbeschwerde

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde steht der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht entgegen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge. Ist dagegen die von der Antragstellerin aufgeworfene Rechtsfrage nicht schwierig und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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Oberlandesgericht München

Die nur beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei – wie hier – uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann. Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann aber

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Oberlandesgericht

Die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder die Vorinstanz sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist, anders als die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO), nicht anfechtbar. Eine außerordentliche

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