Wechselt ein ehrenamtlicher Richter vom Arbeitsgericht an das Landesarbeitsgericht, muss er nach seinem Amtsantritt erneut vereidigt werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Bestellung beim Landesarbeitsgericht unmittelbar an diejenige beim Arbeitsgericht anschließt. Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 DRiG gilt die Vereidigung zwar auch für eine unmittelbar anschließende,
Artikel lesenSchlagwort: Richter
Der zwangsweise Ruhestand für den rechtsextremen Richter
Eine Versetzung nach § 31 DRiG kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Richter nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird. Das gilt nicht nur für die Berufung in das Richterverhältnis, sondern ist dauernde Voraussetzung für die Ausübung
Artikel lesenDer Ex-AfD-Abgeordnete – und die Unzumutbarkeit seiner Richtertätigkeit
Der Bundesgerichtshof – als Dienstgericht des Bundes – hat die vom Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig ausgesprochene Zulässigkeit der Versetzung eines wieder als Richter tätigen ehemaligen Bundestagsabgeordneten in den Ruhestand bestätigt. Der Richter trat am 1. April 1992 in den Justizdienst des Antragstellers ein. Er war seit 1997 bis
Artikel lesenDie ehrenamtlichen Richter – und die Besetzungsrüge
Zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers, das Finanzgericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 FGO), weil die Haupt- und Hilfsliste der ehrenamtlichen Richter nicht gemäß § 27 FGO vom Präsidium des Finanzgerichts für das Geschäftsjahr neu bestimmt worden ist, hat der Beschwerdeführer
Artikel lesenDie inhaftierte AfD-Reichsbürgerin – oder: der zweite Anlauf des Berliner Richterdienstgerichts
In einem Eilverfahren hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin vorläufig eine Richterin des Dienstes enthoben und die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Bezüge angeordnet. Es folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Richterin steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin. Sie ist Mitglied
Artikel lesenKein Lebensarbeitszeitkonto für Richter
Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben. Deshalb ist nach Eintritt in den Ruhestand auch für einen finanziellen Ausgleichsanspruch gegen den Dienstherrn kein Raum. Das hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage eines Richters entschieden, der bis zu seinem Eintritt in den
Artikel lesenDie ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete als Richter
Die Zurruhesetzung einer Richterin darf nicht auf ihre Äußerungen als Abgeordnete im Plenum des Deutschen Bundestags gestützt werden. Mit dieser Begründung hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung auf Zurruhesetzung der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin, seit 1996 als
Artikel lesenDie Schöffin im Mutterschutz
Das einer Schöffin ausgesprochene ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG führt nicht zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung (§ 338 Nr. 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Das einer ehrenamtlichen Richterin nach § 16 Abs. 1 MuSchG ausgesprochene Beschäftigungsverbot führt nicht zu einem Mitwirkungsverbot in der Hauptverhandlung
Artikel lesenDie schwangere Richterin
Eine Strafkammer ist entgegen der Auffassung der Verteidigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten. Jedenfalls bei einer Schöffin gilt Gleiches im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG. Anderes mag allenfalls gelten, wenn ausnahmsweise
Artikel lesenWenn sämtliche Richter eines Amtsgerichts befangen sind…
Ein Kollegialverhältnis kann für sich genommen nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist. Bei einem kleinen Gericht, bei dem lediglich fünf Richterinnen und Richter beschäftigt sind, ist davon auszugehen, dass zwischen sämtlichen Richterinnen und Richtern eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit besteht.
Artikel lesenDie richterliche Unabhängigkeit
Aus Art.20 Abs. 2 Satz 2 und Art.20 Abs. 3 GG sowie aus Art. 92, Art. 97 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt unter anderem die Garantie der richterlichen Unparteilichkeit. Der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richterin oder Richter sein darf, ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip.
Artikel lesenDas richterliche Erledigungspensum – und die Dienstaufsicht
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die den im Rahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter ausgesprochenen Vorhalt ordnungswidriger Ausführung seiner Amtsgeschäfte und die Ermahnung zu ihrer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde als unzulässig beurteilt, weil der Richter eine Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit durch
Artikel lesen„richterscore“ – und die persönlichen Daten der Richter
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Betreiberin des Bewertungsportals „richterscore“ entschieden. Auf diesem Bewertungsportal können sich Anwälte über Richter austauschen, um sich auf Gerichtsprozesse
Artikel lesenDer ehrenamtliche Richter – und die Anklage wegen Steuerhinterziehung
Ein ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht ist von seinem Amt zu entbinden, wenn und solange gegen ihn Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Auf die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es nicht an. Erforderlich ist die
Artikel lesenDer schlafende Schöffe – bei der Verlesung der Anklage
Bei der Verlesung des Anklagesatzes handelt es sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung. Ist ein Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Revision macht zu Recht
Artikel lesenDie beabsichtigte Zuweisung in eine andere Gerichtsbarkeit – nach vier Jahren als Proberichterin
Bei einer Richterin auf Probe ist spätestens nach Ablauf von vier Jahren eine Zuweisung nicht mehr am Erprobungszweck zu messen, da nach Ablauf dieses Zeitraums die Eignung feststeht. Der Dienstherr ist verpflichtet, sie als Richterin auf Lebenszeit in dasjenige Amt zu ernennen, für das er sie erprobt hat. Mit dieser
Artikel lesenKinderreiche Vorsitzende Richter in NRW – und ihre zu niedrige Besoldung
Die sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und die Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts bedingen, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sowie ihren Familien einen amtsangemessenen
Artikel lesenBerliner Richterbesoldung
Die Richterbesoldung im Land Berlin war in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der
Artikel lesenRichterliches Erledigungspensum – oder: die Ermahnung eines besonders langsamen Richters
Der Richter untersteht nach § 26 DRiG einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Die Dienstaufsicht umfasst in diesem Rahmen auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen. Dies rechtfertigt es auch, dass die Präsidentin eines
Artikel lesenDie zweite Amtszeit des ehrenamtlichen Richters
Liegt zwischen zwei Amtszeiten eines ehrenamtlichen Richters eine zeitliche Lücke, muss er nach § 45 Abs. 2 DRiG vor seiner ersten Dienstleistung in der sich anschließenden Amtszeit erneut vereidigt werden. Andernfalls liegt bei der Mitwirkung dieses ehrenamtliches Richters an einem Verfahren der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO
Artikel lesenWahlverfahren für neue Bundesrichter – und die Stellungnahme des Präsidialrats
Ein Beamter oder Richter, der für die Wahl als Richter zu einem Bundesgericht vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden ist und der die Stellungnahme des Präsidialrats des Bundesgerichts für rechtswidrig hält, kann diese Stellungnahme nicht isoliert gerichtlich angreifen, sondern nur im Zusammenhang mit einem Rechtsschutzantrag gegen die Ernennung vom Richterwahlausschuss gewählter
Artikel lesenUrteile – und die erfoderlichen Unterschriften
Nach § 72b Abs. 1 ArbGG kann das Urteil eines Landesarbeitsgerichts durch sofortige Beschwerde angefochten werden, wenn es nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung vollständig abgefasst und mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder der Kammer versehen der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Die Vorschrift erfordert lediglich ein formal vollständig abgefasstes Urteil, also
Artikel lesenBeschwerdeeinlegung – durch Erklärung zur Niederschrift durch den Richter
Die gesetzliche Form der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von diesem protokolliert wird. Der Betroffene hatte im hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall die
Artikel lesenEntscheidung als Vorsitzender oder Einzelrichter?
In der Verwendung einer unklaren Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters in einer gerichtlichen Entscheidung (hier: als „Vorsitzender“ statt als „Einzelrichter“) liegt keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, dass sich der zur Entscheidung berufene Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt.
Artikel lesenMitwirkungsausschluss des Richters wegen Vorbefassung
Ein Mitwirkungsausschluss folgt aus der Beteiligung einer Richterin oder eines Richters an der Sache (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG) oder aus einer vorangegangenen Tätigkeit in derselben Sache (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Die Ausschlussregelung ist als Ausnahmetatbestand konstruiert und deshalb eng auszulegen. Das Tatbestandsmerkmal „derselben Sache“
Artikel lesenDer nicht erreichbare Ermittlungsrichter – oder: Anforderungen an einen richterlichen Bereitschaftsdienst
Aus Art. 13 GG ergibt sich die Verpflichtung der staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass die effektive Durchsetzung des grundrechtssichernden Richtervorbehaltes gewährleistet ist. Damit korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes, zu sichern. Zu den Anforderungen an einen dem Gebot
Artikel lesenDer dienstunfähige Richter – und das Prüfungsverfahren der Richterdienstgerichte
Die Richterdienstgerichte entscheiden anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherren beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf. Denn der Richter darf nach § 34 DRiG gegen seinen
Artikel lesenDer dienstunfähige Richter – und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Gemäß § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in der bis zum 29.12 2016 gültigen Fassung (§ 95 SGB IX a.F.) hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören;
Artikel lesenDer dienstunfähige Richter – und die Entscheidung per Gerichtsbescheid
Die Richterdienstkammer beim Landgericht ist nicht berechtigt, über ein Prüfungsverfahren wegen Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 34 DRiG) durch Gerichtsbescheid gemäß § 84 Abs. 1 VwGO zu entscheiden. Nach §§ 83, 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG und § 87 Abs. 1 HmbRiG gelten für die
Artikel lesenDer dienstunfähige Richter – und die längere Erkrankung
Als dienstunfähig kann gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt
Artikel lesenVerwaltungsrichter auf Zeit
§ 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist allerdings verfassungskonform dahin auszulegen, dass die wiederholte Bestellung eines Beamten zum Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtszeit ausgeschlossen ist. Die Ernennung
Artikel lesenRichterliche Unabhängigkeit – und richterliches Erledigungspensum
Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit einem richterlichem Erledigungspensum zu befassen. Anlass hierfür bot der Fall eines Richters am Oberlandesgericht Karlsruhe, der sich mit seinen Anträgen gegen Maßnahmen der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe wandte. Nach dem Wechsel des Richters in
Artikel lesenKonkurrentenstreit unter Richtern – und die Beurteilungsmaßstäbe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Art. 33 Abs. 2 GG die auswählende Behörde verpflichtet, über Bewerbungen aufgrund eines nach sachlich gleichen Maßstäben angelegten Vergleichs der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der jeweiligen Bewerber zu entscheiden. Die auswählende Behörde hat den für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber
Artikel lesenDie Ermahnung eines Richters – und ihre Weitergabe an einen nachgeordneten Dienstvorgesetzten
Bei der schlichten Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten zum Zwecke der Kenntnisnahme und Zustellung an den ermahnten Richter, mit der der Dienstherr keine erneute, über den Vorhalt mit Ermahnung hinausgehende Bewertung des Verhaltens des Richters zum Ausdruck bringt, handelt es sich nicht um eine Maßnahme der
Artikel lesenRichterin im Mutterschutz – und der gesetzliche Richter
Der nachgeburtliche Mutterschutz einer Richterin führt zu einem Dienstleistungsverbot, das ihrer Mitwirkung in der Hauptverhandlung entgegensteht. Deren Fortsetzung ohne Beachtung der Mutterschutzfrist führt zur gesetzwidrigen Besetzung des Gerichts. Auf einen Besetzungseinwand im Sinne von § 222b StPO als Rügevoraussetzung (§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2 StPO) kommt es hierbei nicht
Artikel lesenBundesrichterwahlen – und der „modifizierte“ Grundsatz der Bestenauslese
Die Berufung von Richtern an den obersten Gerichtshöfen des Bundes ist an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen. Das durch Art. 95 Abs. 2 GG vorgegebene Wahlverfahren bedingt jedoch Modifikationen gegenüber rein exekutivischen Auswahl- und Beförderungsentscheidungen. Die Mitglieder des Richterwahlausschusses haben bei ihrer Entscheidung die Bindung des zuständigen Ministers
Artikel lesenRichterbesoldung in Berlin
Die Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungsgemäß. Das für das Land Berlin maßgebliche Besoldungsrecht ist hiernach – anders als im Land Brandenburg – mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, soweit es die richterlichen Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in
Artikel lesenRichterbesoldung – und die frühere Tätigkeit als Stewardess
War ein Richter vor seiner Einstellung in den Richterdienst als Flugbegleiter (Steward) oder als Fluggastabfertiger tätig, sind diese Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht zu berücksichtigen, nach der sich die Besoldung des Richters richtet. Dies musste jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Berliner Richters entscheiden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte
Artikel lesenSchlusspunkt im Erfurter Rechtsbeugungsprozess
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Richters am Amtsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung in sieben Fällen wandte. Der Angeklagte, der als Richter im Landgerichtsbezirk Erfurt tätig war, war im Tatzeitraum mit der Leitung und Entscheidung von Bußgeldverfahren betraut gewesen und
Artikel lesenAusschluss früherer Finanzbeamter vom Richteramt
Nach der gemäß § 51 Abs. 1 FGO im Finanzgerichtsprozess sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 41 Nr. 4 ZPO ist ein Richter u.a. von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn er in der Sache als Prozessbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten
Artikel lesenAnhörungsrüge – und die Richterablehnung
Im Anhörungsrügeverfahren kann eine Richterablehnung erst erfolgen, wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren insoweit gemäß § 152 Abs. 5 Satz 2 VwGO in die frühere Lage zurückversetzt wird. Im Anhörungsrügeverfahren kann eine Richterablehnung erst erfolgen, wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren insoweit gemäß § 152a Abs.
Artikel lesenDie Verhinderung des Beisitzers bei der Urteilsunterschrift
Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu. Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden, teils als Beurteilungsspielraum gedeutet. Ungeachtet der Unterschiede in den Formulierungen besteht in der Sache Einigkeit darüber, dass
Artikel lesenVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und ein Berufsrichter als Vorsitzender
Ein Schiedsspruch kann nicht allein deshalb wegen fehlerhafter Bildung des Schiedsgerichts nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, weil das Schiedsgericht mit einem Berufsrichter besetzt war, der über keine Genehmigung seiner Nebentätigkeit als Schiedsrichter verfügte oder dem seine Nebentätigkeit als Schiedsrichter nach § 40 Abs.
Artikel lesenRichter – und ihre Vortragstätigkeit
Die Teilnahme eines Richters an Seminaren oder Tagungen zu aktuellen Rechtsfragen stellt grundsätzlich keinen Befangenheitsgrund dar. Nach § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dies ist dann der
Artikel lesenVollstreckungsanordnungen des Bundesverfassungsgerichts – und die Tätigkeit des Gesetzgebers
Sofern der Gesetzgeber ein (Änderungs-)Gesetz erlässt, welches seinerseits Gegenstand eigenständiger Prüfung in einem konkreten Normenkontroll- oder Verfassungsbeschwerdeverfahren sein kann, ist der Weg über § 35 BVerfGG grundsätzlich versperrt. Die Anträge auf Erlass von Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG (hier: im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2015 zur Richterbesoldung in
Artikel lesenVerfassungswidrige Richterbesoldung in Brandenburg?
Die Richterbesoldung – konkret der Besoldungsordnung R2 mit Amtszulage – der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungswidrig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat daher im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das für das Land Brandenburg maßgebliche Besoldungsrecht mit
Artikel lesenZeugenvernehmung von BAFin-Gutachtern
Nach § 376 Abs. 1 ZPO gelten für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. § 376 Abs. 1 ZPO setzt mithin – ebenso
Artikel lesenZeugenvernehmung von Richtern und Beamten – und die Pflicht zu Amtsverschwiegenheit
Nach § 376 Abs. 1 ZPO gelten für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. § 376 Abs. 1 ZPO setzt mithin – ebenso
Artikel lesenDisziplinarklagen – und der sich selbst vertretende Richter
In Disziplinarklageverfahren ist ein Richter oder ein diesem gleichgestellter Beklagter auch in Verfahren vor dem Dienstgerichtshof berechtigt, sich selbst zu vertreten, und bedarf keines Bevollmächtigten. § 67 Abs. 2 VwGO findet keine Anwendung. In dem hier vom Oberlandesgericht Stutgart entschiedenen Fall hatte der Richter die Berufung innerhalb der Monatsfrist des
Artikel lesenDisziplinarverfahren gegen badische Amtsnotare
Das Antragsrecht nach § 32 Abs. 1 Nr. 8 LRiStAG BW steht neben Richtern sämtlichen gesetzlich gleichgestellten Personen, auch den sog. „badischen Amtsnotaren“, zu. Damit ist bei diesem Personenkreis auch die darauf bezogene Hinweispflicht in § 75 Abs. 7 Satz 2 LRiStAG BW zu beachten. Nach § 75 Abs. 7
Artikel lesenAlle Richter sind befangen!
Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Entscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet. Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die
Artikel lesenAmtsenthebungsverfahren gegen einen Schöffen – und die einstweilige Anordnung
Bei der von Amts wegen zu treffenden Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Amtsenthebungsverfahren gegen einen Schöffen ist im Rahmen der vorzunehmenden Folgenabwägung u. a. das Recht der davon bis zur endgültigen Entscheidung betroffenen Angeklagten auf den verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG)
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