Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Wert der Beschwer, wenn auf Feststellung geklagt wird, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, die Leistungen maßgeblich sind, die der
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Rückgewährschuldverhältnisse – und der Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche, sofern der Streit die Frage betrifft, ob der Grund, auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Sreit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen
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