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Die einseitige Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen

Für Äußerungen der Pflegekammer als Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft gelten bestimmte rechtliche Anforderungen, zu denen Objektivität und Sachlichkeit gehört. Eine Pressemitteilung, in der Stellung bezogen wird, ohne die Gegenposition ausreichend darzustellen und deren Formulierungen zum Teil nicht dem Sachlichkeitsgebot entsprechen, ist von der Homepage zu entfernen. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht

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Der „Fahndungsaufruf“ auf Facebook – und das anwaltliche Berufsrecht

Die Bezeichnung einer Person als „Arschloch“ und „Ratte“ in einem „Fahndungsaufruf“ bei Facebook durch einen Rechtsanwalt stellt eine gewichtige Herabsetzung dieser Person mit beleidigendem Inhalt dar und verstößt gegen das dem Rechtsanwalt obliegende Gebot, sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich zu verhalten. In einem Zivilverfahren vertrat der hier sanktionierte Rechtsanwalt

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