Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erließ das Finanzamt am 21.12.2021 (Dienstag) geänderte Einkommensteuerbescheide
Artikel lesenSchlagwort: Steuerbescheid
Der während des Revisionsverfahrens geänderte Steuerbescheid
Ein finanzgerichtliches Urteil ist aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, wenn das Finanzamt im Laufe des Revisionsverfahrens die streitbefangene Steuerfestsetzung ändert, da der geänderte Bescheid an die Stelle des angegriffenen Bescheids getreten ist. Der Änderungsbescheid ist in entsprechender Anwendung des § 68 FGO i.V.m. § 121 Satz 1 FGO zum Gegenstand des
Artikel lesenDer Steuerbescheid – und der aufgegebene Bekanntgabewille
Ein Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 AO wirksam, wenn er dem Adressaten mit Bekanntgabewillen der Behörde zur Kenntnis gebracht wird. Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass ein Steuerbescheid trotz eines formellen Bekanntgabeakts im Sinne von § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1 AO nicht wirksam
Artikel lesenFormwechsel – und die Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheides
Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, während die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unverändert bleibt. Bei einer falschen Adressierung handelt es sich allenfalls um die unrichtige Bezeichnung
Artikel lesenVerlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des
Artikel lesenNichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids
Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam, soweit er an einem
Artikel lesenDer nach der Einspruchsentscheidung geänderte Steuerbescheid
Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (§ 68 Satz 1 FGO). Diese Vorschrift gilt nach § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren. Die Begriffe „geändert“ und „ersetzt“ sind weit auszulegen. Eine Änderung oder Ersetzung setzt voraus,
Artikel lesenDer an eine vollbeendete Personengesellschaft gerichteten Steuerbescheid – und der Einspruch
Die von § 365 Abs. 3 der Abgabenordnung vorausgesetzte Identität der Beteiligten liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt, der an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und deshalb unwirksam ist, im Einspruchsverfahren dem Gesamtrechtsnachfolger als Steuerschuldner erneut bekanntgegeben wird. Bei der Bestimmung des Einspruchsführers ist das tatsächliche Vorbringen im Verlauf des Einspruchsverfahrens
Artikel lesenDie neue Steuererklärung – als Einspruch gegen den alten Steuerbescheid
Eine im authentifizierten Verfahren über das Portal „MEIN ELSTER“ erneut übermittelte Einkommensteuererklärung ist nicht als Einspruch gegen den bereits auf der Grundlage der zunächst übermittelten Steuererklärung erlassenen, aber noch nicht bekannt gegebenen Einkommensteuerbescheid zu werten. Sowohl außerprozessuale als auch prozessuale Rechtsbehelfe sind in entsprechender Anwendung von § 133 des Bürgerlichen
Artikel lesenDer fehlerhafte Datenimport ins ELSTER-Portal
Ein „Verklicken“ beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler. § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr.
Artikel lesenDie irrtümlich doppelte Erklärung der Einnahmen eines Chefarztes
Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten,
Artikel lesenSachliche Unzuständigkeit für die Erlassentscheidung – und keine Heilung durch die Einspruchsentscheidung
Der Heilungstatbestand des § 126 AO erfasst nicht den Mangel der fehlenden sachlichen Zuständigkeit. Die rechtswidrige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung durch eine sachlich unzuständige Behörde wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die für die Prüfung des Erlasses sachlich und örtlich zuständige Familienkasse den Einspruch gegen den Ausgangsbescheid als unbegründet zurückweist. Stellt
Artikel lesenDie erfüllte Steuerschuld – und die Aufnahme des Klageverfahrens nach Insolvenzeröffnung
Ein zunächst durch Insolvenzeröffnung nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 240 Satz 1 ZPO unterbrochene Rechtsstreit über eine vom Kläger zwischenzeitlich bezahlte Steuerschuld kann nach Ablehnung der Aufnahme durch den Insolvenzverwalter sowohl der Schuldner als auch der Gegner aufnehmen Ist eine Steuerschuld bereits getilgt, liegt ein Aktivprozess i.S.
Artikel lesenZustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und damit auch ein Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO)- demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für
Artikel lesenErstattungsbescheide des Finanzamtes – nach Insolvenzeröffnung
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen
Artikel lesenÄnderungen im Umsatzsteuerbescheid – und die Folgeänderung des Körperschaftsteuerbescheides
Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO einkommenserhöhend in dem Umfang
Artikel lesenDer Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – und der Umfang von Einspruch und Klage
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können. Diese können jeweils allein
Artikel lesenDatenübertragungsfehler – und die Änderung des Steuerbescheides nach § 173a AO
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 173a AO sind nur Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung erfasst. Fehler oder Unvollständigkeiten im Rahmen der Datenübertragung an das Finanzamt -z.B. bei Abbruch der Internetverbindung oder Fehlern der genutzten Software- werden von der Vorschrift nicht erfasst. Nach § 173a AO sind
Artikel lesenEinspruchsschreiben – und ihre Auslegung bei verbundenen Bescheiden
Ist die vom Finanzamt verwendete Bezeichnung für verbundene Bescheide unvollständig, so ist ein Einspruchsschreiben, welches diese Bezeichnung, aber keine Begründung enthält, der Auslegung zugänglich. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall trugen die Bescheide jeweils die Überschrift „Bescheid für [Jahreszahl] über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag“. Der durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei
Artikel lesenDie Datenübermittlung der Krankenkasse – und die Änderung eines Einkommensteuerbescheids
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung -entgegen der gesetzlichen Anordnung- die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs-Sachbearbeiter -materiell-rechtlich zu Unrecht- entscheidet, dieser Person den
Artikel lesenSteuerbescheide bei angeordneter Nachtragsverteilung – Bekanntgabeadressat und Prozessführungsbefugnis
Der (Einkommen-)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist insoweit auch prozessführungsbefugt. Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur
Artikel lesenSteuerfestsetzung- und die ausstehende Feststellung der mitunternehmerlichen Einkünfte
Es liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, wemm das Finanzgericht das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheids nicht gemäß § 74 FGO ausgesetzt hat, bis durch einen Bescheid nach § 179 Abs. 1 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1
Artikel lesenNichtigkeit des Steuerbescheids wegen Feststellungsverjährung?
Die Nichtigkeit eines Steuerbescheids i.S. des § 125 Abs. 2 AO ergibt sich nicht daraus, dass der Steuerbescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. §§ 170, 171 AO erlassen worden ist. Denn ein nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangener Steuer, Aufhebungs- oder Änderungsbescheid
Artikel lesenDer Pauschalierungsbescheid im Haftungsbescheid – oder: die Auslegung von Steuerbescheiden
Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift. Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat. Ist Lohnsteuer nachzuerheben, weil sie vom Arbeitgeber
Artikel lesenDie Klage der vollbeendeten GbR
Eine vollbeendete Personengesellschaft kann sich noch gegen einen Steuerbescheid zur Wehr setzen, den das Finanzamt nach ihrer Vollbeendigung erlässt. Dies gilt auch für eine GbR, bei der aufgrund einer Realteilung die Vollbeendigung eingetreten ist. Mit Vollbeendigung fällt grundsätzlich die Prozessführungsbefugnis eines Steuersubjekts weg. Allerdings gilt eine Personengesellschaft im Finanzgerichtsprozess noch
Artikel lesenDie Rücknahme eines rechtswdrigen Steuerbescheids – als Ermessensentscheidung
Die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts ist nach dem Wortlaut des § 130 Abs. 1 AO („kann“) eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde i.S. des § 5 AO, die grundsätzlich nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (§§ 102, 121 FGO). Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme
Artikel lesenKindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte – und der fehlerhafte Steuerbescheid
Ob der Anspruchsteller nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde und deshalb nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG Kindergeld beanspruchen kann, richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid, soweit dieser nicht auf falschen Angaben des Steuerpflichtigen beruht. Dies gilt auch dann, wenn
Artikel lesenBerichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler im Bereich der Willensbildung, Fehler bei der Auslegung oder
Artikel lesenDer Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen – und die Berichtigungsmöglichkeiten des Finanzamtes
§ 129 AO ist auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt einen (mechanischen) Fehler, der dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten unterlaufen ist, übernimmt und sich so zu eigen macht. Beruht die fehlerhafte Eintragung in einer Steuererklärung auf einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen, liegt kein mechanischer Fehler
Artikel lesenDer Streit um die offenbare Unrichtigkeit
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das Finanzgericht den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es
Artikel lesenNachforderung von Bauabzugsteuer – per Haftungsbescheid oder Steuerbescheid?
Ist der Bauherr als Leistungsempfänger verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten, anzumelden und für Rechnung des Leistenden an das Finanzamt abzuführen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 48a Abs. 1 EStG), handelt es sich um eine sog. Entrichtungsschuld i.S. des § 43 Satz 2 AO; Schuldner der Bauabzugsteuer ist
Artikel lesenOffenbare Unrichtigkeit – und der Einsatz eines Risikomanagementsystems
Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1
Artikel lesenNichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im
Artikel lesenDer Schenkungsteuerbescheid – und seine hinreichende Bestimmtheit bei mehreren Schenkungen
Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Erforderlich ist u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder -bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück- die genaue Angabe,
Artikel lesenVeräußerungsgewinne – und der trotz ordnungsgemäßer Erklärung fehlerhafte Steuerbescheid
Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG trotz eines vom Finanzamt praktizierten „6-Augen-Prinzips“ nicht auf einem bloßen „mechanischen Versehen“ beruht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte
Artikel lesenSteuerhinterziehung – und der Beginn der Verjährung
Die Taten betreffend die Hinterziehung von Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind als Veranlagungssteuern jeweils beendet mit der Bekanntgabe des auf die unrichtige Erklärung hin ergehenden Steuerbescheids. Werden im Feststellungsverfahren unrichtige Angaben gemacht, beginnt die Verjährung nicht schon bei Erlass des unrichtigen Feststellungsbescheids, der bereits einen Steuervorteil darstellt, sondern erst mit Bekanntgabe
Artikel lesenGewinnfeststellungsbescheid – und die fehlerhafte Sammelbezeichnung für die Inhaltsadressaten
Ein an alle -einschliießlich der erst zu einem späteren Zeitpunkt beigetretenen- Gesellschafter einer Personengesellschaft adressierte Gewinnfeststellungsbescheid ist ungeachtet der fehlerhaften Sammelbezeichnung für die Inhaltsadressaten wirksam. Ein Verwaltungsakt muss gemäß § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam,
Artikel lesenDer Gewinnfeststellungsbescheid – und seine Auslegung
Die Frage, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat, ist vom Revisionsgericht -ohne Bindung an die Auslegung durch das Finanzgericht- in eigener Zuständigkeit zu beantworten. Da ein Feststellungsbescheid mehrere verbindliche, der Bestandskraft fähige Feststellungen enthalten kann, wird der Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids zunächst durch die in ihm „getroffenen Feststellungen“ bestimmt. Weiter
Artikel lesenMehrere Zuwendungen – ein Schenkungsteuerbescheid
Bei (Schenkung-)Steuerbescheiden, in denen mehrere Steuerfälle zusammengefasst sind, ist zu prüfen, ob sie nach § 119 Abs. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sind. Für die inhaltliche Bestimmtheit ist es nicht ausreichend, wenn zwar die Höhe und überwiegend auch das Datum der einzelnen, in
Artikel lesenEinreichung elektronischer Steuererklärungen – und die offenbare Unrichtigkeit
Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu
Artikel lesenDer erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassene Steuerbescheid
Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht. Die erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzte Steuerschuld ist auch nicht durch die Restschuldbefreiung entfallen, soweit es sich um
Artikel lesenOrganschaft – und der Streit ums zugerechnete Einkommen
Besteht eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin, hat dies gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Satz 1 KStG zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin zuzurechnen ist. Einwendungen gegen die Höhe des für die Organgesellschaft zugerechneten Einkommens sind von der Organträgerin
Artikel lesenSteuerbescheid, Zinsbescheid – und die Festsetzungsverjährung
Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist
Artikel lesenBauträger – und die Korrektur unrichtiger Umsatzbesteuerung
Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine
Artikel lesenDas Urteil des Finanzgerichts – und der zwischenzeitlich geänderte Steuerbescheid
Im Ergebnis begründet ist die Revision auch in Bezug auf die Bescheide zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12 der Jahre 2008 bis 2010 und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12 der Jahre 2008 bis 2010. Im Hinblick auf jene Bescheide ist das angefochtene Urteil aus verfahrensrechtlichen
Artikel lesenZugangsvermutung für Verwaltungsakte – und der private Postdienstleister
Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister, wie der Bundesfinanzhof jetzt zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entschieden hat. Bei der Einschaltung eines privaten Postdienstleisters, der mit einem Subunternehmer tätig wird, ist allerdings zu prüfen, ob nach den bei den
Artikel lesenSteuerstrafverfahren – und die Steuerbescheide
Legt das Strafgericht den Inhalt der in das Verfahren eingeführten Urkunden (hier: Steuerbescheide und Betriebsprüfungsbericht) dem Urteil zugrunde, ist es hierbei gleichwohl an die in den fraglichen Urkunden ausgedrückte steuerliche Bewertung der maßgeblichen tatsächlichen Vorgänge durch die Finanzbehörden bzw. deren Bedienstete nicht gebunden. Vielmehr obliegt es dem zuständigen Strafgericht im
Artikel lesenZusammenfassung mehrerer Schenkungsteuerfälle in einem Bescheid
Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Erforderlich ist u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder -bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück- die genaue Angabe,
Artikel lesenÄnderung eines Steuerbescheids – wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen (§ 129 Satz 2 AO). Offenbare Unrichtigkeiten i.S. von § 129 AO sind mechanische Versehen
Artikel lesenDer angefochtene Änderungsbescheid – und die fehlende wirksame Bekanntgabe
Der Bundesfinanzhof wäre -ebenso wie das Finanzgericht- nicht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO daran gehindert, den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid, soweit sich dieser gegen die Kläger richtet, aufzuheben, wenn er zu dem Ergebnis gelangte, dieser Bescheid sei wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe unwirksam. Die Aufhebung hätte dann zur Folge, dass
Artikel lesenDer angefochtene Änderungsbescheid – und die bereits eingetretene Festsetzungsverjährung
Der Bundesfinanzhof wäre -ebenso wie das Finanzgericht- nicht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO daran gehindert, den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid, soweit sich dieser gegen die Mitunternehmer richtet, aufzuheben, wenn er zu dem Ergebnis gelangte, dieser Bescheid sei in feststellungsverjährter Zeit ergangen. Die Aufhebung hätte dann zur Folge, dass der
Artikel lesenGewinnfeststellungsbescheide – und ihre Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten
Die Feststellungsbeteiligten sollen nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen. Die ordnungsgemäße Bekanntgabe an diese Person wirkt für und gegen alle Feststellungsbeteiligten (vgl. § 183 Abs. 1 Satz 5 AO). Bei Vorhandensein eines Empfangsbevollmächtigten nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO ist auch keine
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