Der durch den Tatbestand eines Urteils erbrachte Beweis wird durch bloße Lücken des Sitzungsprotokolls oder sein Schweigen über bestimmte Vorgänge nicht entkräftet. § 314 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Feststellungen im Protokoll ausdrücklich oder doch unzweideutig dem Tatbestand widersprechen. Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist
Artikel lesenSchlagwort: Tatbestand
Erstinstanzliche Beweisaufnahme – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts
Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen
Artikel lesenFehler in der Tatbestandsdarstellung – und die Verfahrensrüge
Fehler bei der Darstellung des Tatbestands sind in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Rahmen der Revision (oder einer Nichtzulassungsbeschwerde) zu rügen, sondern müssen zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden. Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO sind bei einer Verfahrensrüge die
Artikel lesenUrteilstatbestand vs. Sitzungsprotokoll
Nach § 314 ZPO liefert der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Vorbringen. Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden. Eine etwaige Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden. Wird die Berichtigung im ersten Rechtszug getroffener Feststellungen nicht beantragt, sind sie
Artikel lesenUrteilsgründe – und die Darstellung des strafbaren Verhaltens
Zur Abfassung von Urteilsgründen hat der Bundesgerichtshof bereits vielfach entschieden, dass nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Für die revisionsrichterliche Überprüfbarkeit ist eine geschlossene und nachvollziehbare Darstellung des strafbaren Verhaltens
Artikel lesenDie fehlende Anlage am Urteil
Bei einer Verurteilung müssen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO in den Urteilsgründen die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Dies schließt die Bezugnahme auf eine dem Urteil nicht beigefügte Anlage aus. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. Mai 2019 –
Artikel lesenStrafurteil – und die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten
In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen. Die Einlassung bestimmt Umfang und Inhalt der Darlegung im Urteil. Ohne die Wiedergabe der Einlassung kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet
Artikel lesenBeweiskraft des Tatbestands – und das Sitzungsprotokoll
Mit der Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt das Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Grundsätzlich liefert der Tatbestand des Urteils Beweis für das
Artikel lesenBeweiswürdigung – und das Ergebnis der Hauptverhandlung
Die Beweiswürdigung ist originäre Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Allein ihm obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und abschließend zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein. Es genügt, dass sie möglich sind. Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet
Artikel lesenTatsächliches Vorbringen einer Partei – und die Beweiskraft des Tatbestands
Das tatsächliche Vorbringen einer Partei ist in erster Linie dem Tatbestand des Urteils zu entnehmen (§ 314 ZPO). Dabei ist anerkannt, dass vom Geltungsbereich des § 314 ZPO auch die tatsächlichen Feststellungen erfasst werden, die in den Entscheidungsgründen enthalten sind. Dazu gehört auch die Frage, ob eine bestimmte Behauptung bestritten
Artikel lesenBeweiskraft tatbestandlicher Feststellungen – und die Bezugnahme auf schriftsätzlichen Vortrag
Die Beweiskraft der tatbestandlichen Feststellungen entfällt nicht deshalb, weil das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil zur Ergänzung des Sach- und Streitstands gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen hat. Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn
Artikel lesenBeweiskraft tatbestandlicher Feststellungen – und das Sitzungsprotokoll
Die Beweiskraft der tatbestandlichen Feststellungen kann durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden. Unter Sitzungsprotokoll in diesem Sinne ist nur das Protokoll über die Verhandlung zu verstehen, auf Grund derer das Urteil ergangen ist; durch den widersprechenden Inhalt eines früheren Sitzungsprotokolls wird die Beweiskraft des Tatbestands nicht entkräftet. Etwas anderes kann nur
Artikel lesenTatbestandliche Feststellungen – und ihre Beweiskraft
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn und soweit er Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist. Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben. Diesem Erfordernis ist genügt, wenn ein Widerspruch zwischen den tatbestandlichen Feststellungen und einem konkret in Bezug genommenen schriftsätzlichen
Artikel lesenUrteilstatbestand und Parteivortrag – und der dazwischen bestehene Widerspruch
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn und soweit er Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist. Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben. Diesem Erfordernis ist genügt, wenn ein Widerspruch zwischen den tatbestandlichen Feststellungen und einem konkret in Bezug genommenen
Artikel lesenUrteilstatbestand und Sitzungsprotokoll – und der dazwischen bestehene Widerspruch
Die Beweiskraft der tatbestandlichen Feststellungen wird nicht durch das Sitzungsprotokoll einer früheren mündlichen Verhandlung entkräftet. Unter Sitzungsprotokoll in diesem Sinne ist nur das Protokoll über die Verhandlung zu verstehen, auf Grund derer das Urteil ergangen ist; durch den widersprechenden Inhalt eines früheren Sitzungsprotokolls wird die Beweiskraft des Tatbestands nicht entkräftet.
Artikel lesenDer Tatbestand des Urteils – und die Bezugnahme auf Schriftsätze
Das tatsächliche Vorbringen der Parteien ist in erster Linie dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils zu entnehmen (§ 314 Satz 1 ZPO). Hierzu zählen auch die tatsächlichen Feststellungen, die in den Entscheidungsgründen enthalten sind. Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze und ihre Anlagen (§ 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO),
Artikel lesenBeweiskraft des Tatbestands – das Urteil und das Verhandlungsprotokoll
Die Beweiskraft des Tatbestands kann grundsätzlich nur durch das Protokoll über die Verhandlung entkräftet werden, auf Grund derer das Urteil ergangen ist. Die tatbestandliche Feststellung des Berufungsgerichts ist bindend. Sie erbringt gemäß § 314 ZPO Beweis für das Vorbringen der Parteien am Schluss der mündlichen Verhandlung. Unter Vorbringen in diesem
Artikel lesenBeweiskraft tatbestandlicher Feststellungen
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn und soweit er Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist. Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben. Diesem Erfordernis ist genügt, wenn ein Widerspruch zwischen den tatbestandlichen Feststellungen und einem konkret in Bezug genommenen schriftsätzlichen
Artikel lesenFeststellungen zum anwendbaren ausländischen Recht im Urteilstatbestand
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzgericht, wie es das ausländische Recht ermittelt. Die Anforderungen an Umfang und Intensität der Ermittlungspflicht des Tatrichters hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Höhere Anforderungen an die Ermittlungspflicht können sich insbesondere daraus ergeben, dass das ausländische Recht
Artikel lesenUrteilstatbestand vs. Sitzungsprotokoll
Der nach § 314 Satz 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll gemäß § 314 Satz 2 ZPO nur entkräftet werden, wenn die dort getroffenen Feststellungen ausdrücklich oder wenigstens unzweideutig denjenigen des Tatbestands widersprechen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war strittig, ob ein Hilfsantrag in der mündlichen
Artikel lesenDer Verwerfungsbeschluss ohne Entscheidungsgründe
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung
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